Wasser- / Abwassergebühren verbuchen

  • Guten Tag,



    ich habe drei Umlagekonten angelegt:



    - Wasser (4150)
    - Abwasser (4166)
    - Niederschlagswasser (4165)



    Und folgende Zahlungen an die Gemeindewerke:



    21.03.2016 -422,00 Abschlag
    29.03.2016 -13,00 Mahngebühren
    02.05.2016 -422,00 Abschlag
    30.06.2016 -422,00 Abschlag
    30.08.2016 -422,00 Abschlag
    31.10.2016 -422,00 Abschlag
    14.02.2017 -203,13 Schlussrechung 2016



    Erst bei der Schlussrechnung ist ersichtlich welche Summe auf Wasser, Abwasser und Niederschlagswasser entfällt.
    Die Abschlagszahlungen sind neutral.



    Wie kann ich die Abschläge buchen und erst bei der Schlussrechnung eine Unterscheidung in die drei Arten treffen?



    Wie verbuche ich am besten die Mahngebühren, damit diese zwar auf die 3 Eigentümer verteilt werden, aber nicht bei der einen Wohnung die vermietet ist in der Nebenkostenabrechnung für die Mieter auftauchen?



    Vielen Dank!

  • Hallo,


    warum hast du für Abwasser eine "neue Kontonummer" angelegt, die ist doch mit 4160 = Kanalgebühren vorhanden?


    Die Mahngebühren, die von den Eigentümer zu tragen sind, dafür gibt es das Konto 4360 "Mahngebühren auf Eigentümer". Damit wird kein Anteil an die vermietete Wohnung gebucht.


    OK?

  • Hallo,


    vielen Dank für deine schnelle Antwort!


    Du hast recht, das neue Konto werde ich wieder löschen und Kanalgebühren verwenden.


    Der Punkt mit den Mahngebühren ist mir dann auch klar, vielen Dank!


    Was ich weiterhin nicht verstehe, wie ich die Abschläge und Schlussrechnung am geschicktesten buche, da mit die Anteile bei den Abschlägen ja noch nicht bekannt sind.


    Viele Grüße

  • Wie sind die Abschlagzahlungen von 5 x € 422,- aufgeteilt, nach Wasser, Abwasser und Oberflächenwasser? Wie hast du die gebucht, die Summe auf einen Schlag, also € 422,- bei ?? oder auf die drei Konten?


    Wenn also in den 422,- die einzelnen Kontenarten enthalten sind, dann musst du die auch entsprechend einzeln buchen, dann stimmt nachher auch die Abrechnung.

  • Die Abschlagszahlungen sind leider gar nicht aufgeteilt, sondern es werden von den Gemeindewerken die 5x 422 abgebucht und erst mit der Schlussrechnung wird unterteilt in Wasser, Abwasser und Oberflächenwasser.


    Ich hatte die bisher als eine Zahlung 422 gebucht (jetzt aber erstmal alle Buchungen gelöscht).


    Ich könnte natürlich die 422 in drei geschätzte Abschläge aufteilen und nachher mit der Schlussrechnung korrigieren sich die Salden ja je nachdem ob dann eine Soll oder Haben Buchung stattfindet.


    Aber ein "sauberer" Weg scheint mir das nicht zu sein oder?

  • sondern es werden von den Gemeindewerken die 5x 422 abgebucht und erst mit der Schlussrechnung wird unterteilt in Wasser, Abwasser und Oberflächenwasser.

    Wenn bei der Abschlußrechnung eine Aufteilung ersichtlich ist, dann versuche doch die 5 Zahlungen entsprechend aufzuteilen. In der Regel werden die Kosten für das Oberflächenwasser pro Jahr als (fast) feste Zahlung nach der Grundstücksgröße berechnet.

  • Nur als Ergänzung / Detaillierung dessen, was schon geschrieben wurde:


    Bei uns ist bei den Abschlägen auch jeweils der Anteil (Wasserversorgung, Abwasser, Niederschlagswasser) angegeben. Wenn die Endabrechnung kommt, brauche ich dann 2 Buchungen: Eine, um die aufgelaufenen Abschläge gegenzubuchen als Ausgaberückerstattung und eine dann als normale Ausgabe mit dem für das Jahr fälligen Gesamtbetrag. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das vermutlich in der neuen Hausverwalter-Version gar nicht mehr notwendig, weil man Buchungen auch in Soll- und Haben- Anteile splitten können soll (ohne Gewähr!).


    In Deinem Fall ist die Aufteilung der Abschläge nicht angegeben. Normalerweise enthält aber die Rechnung eine Übersicht, wie sich die Abschläge zusammensetzen. Zumindest würde ich davon ausgehen, dass sich die neuen Abschläge am alten Verbrauch orientieren. Und die Preise für Wasser, Abwasser und Niederschlagswasser werden ja auch angegeben. Somit müsste man das ausrechnen können. Das ganze ist kompliziert, aber notwendig, weil Wasser im Hausgeld ja nach dem Abflussprinzip abgerechnet wird. Somit sollten auch die Abschläge dann richtig aufgeteilt sein, sonst ist die Abrechnung fehlerhaft.

  • In der letzten Jahresrechnung (für 2016) der Gemeindewerke müssten doch eigentlich die neuen Abschläge für 2017, aufgeteilt nach Wasser, Schmutzwasser und Niederschlagswasser aufgeführt worden sein. Ebenso eine Angabe zu den jeweiligen Einzugsterminen in 2017 und Januar 2018. Ich kenne das nicht anders.
    Sollte das in Deinem Fall aber tatsächlich nicht der Fall sein, würde ich bei den Gemeindewerken anrufen und mir die Aufteilung der 422,00 € erklären lassen. Das ist für die kein Problem.

  • Eine Frage : Warum macht ihr das so kompliziert ?


    Nenne dein Konto : Abschlag Wasserwerk Kto. z.B. 4150


    Buchung 5 x im Jahr 422,00 € Kto 4150 an Bank


    Schlussrechnung :


    Verbindklichkeit an Abschlag Wasserwerk = 2110,00 €


    Wasser an Verbindlichkeit
    Niederschlagwasser an Verbindlichkeit
    Abwasser an Verbindlichkeit


    Bei Restzahlung : Verbindlichkeit an Bank
    Bei Guthaben : Bank an Verbindlichkeit


    Bitte immer den richtigen Abrechnungszeitraum beachten (wegen Nebenkostenabrechnung) und ansonsten Buchungsdatum = Zahltag.

  • Ja, das habe ich auch schon überlegt. Ich bleibe jetzt mal bei der Hausgeldabrechnung: Die Abschläge werden z.B. im Jahr 2016 gezahlt. Die Schlussrechnung für 2016 wird aber erst 2017 eingezogen. Zudem gibt es im Jahr 2016 eine Schlussrechnung des Jahres 2015. Ich kann doch die Abschläge erst dann gegenrechnen, wenn ich die Schlussrechnung habe. Und daher würde ich hier auch ein entsprechendes Buchungsdatum (2017) eintragen.


    Wenn ich nun das Hausgeld für das Jahr 2016 abrechne, bekomme ich im Gesamtbetrag pro Kostenart (Wasser, Abwasser, Niederschlagswasser)
    1. Schlussrechnung für 2015, die 2016 gezahlt wurde
    2. Abschläge, die 2016 gezahlt wurden


    Wenn ich mit der Schlussrechnung die Abschläge gegenbuche, dann wird diese Buchung erst im Folgejahr berücksichtigt. Das heisst, dass bei meiner Abrechnung 2016 jetzt in der ersten Position (Schlussrechnung 2015) die Abschläge, die 2015 gezahlt wurden, aufgelöst werden. Diese Korrektur geht aber nur auf das eine Konto, das Du beschrieben hast, und somit ist dieses Abschlagskonto dann in der Abrechnung nicht ausgeglichen.


    Natürlich kann man das Buchungsdatum so ändern, dass es dem Vorjahr zugeordnet wird. Aber ich finde es unlogisch, bei dieser Art von Buchhaltung etwas rückzudatieren, denn diese Umbuchung gehört ja zur Schlussrechnung (gleiches Buchungsdatum). Vielleicht ist das auch O.K., aber wir haben ja keine richtige Buchhaltung sondern reine EÜR, da würde ich eigentlich alles chronologisch buchen (obwohl man das faktisch ja ohnehin nicht tut ;) ). Im Hausverwalter gibt es ja auch keinen Storno, man kann alles nach belieben im Nachhinein ändern.

  • Ich halte mich nicht streng an das Abflussprinzip, sondern buche die Schlussrechnungen für 2016, die ich in 2017 erhalte, immer mit Datum 31.12.2016 für den Abrechnungszeitraum 01.01. - 31.12.16. Das ist vielleicht nicht im Sinne der reinen Lehre, ich halte diese Abrechnung aber allen Kunden gegenüber für wesentlich gerechter. Die Buchungskonten entsprechen dann auch den Rechnungsbeträgen der Stadtwerke.

  • Ich halte mich nicht streng an das Abflussprinzip, sondern buche die Schlussrechnungen für 2016, die ich in 2017 erhalte, immer mit Datum 31.12.2016 für den Abrechnungszeitraum 01.01. - 31.12.16. Das ist vielleicht nicht im Sinne der reinen Lehre, ich halte diese Abrechnung aber allen Kunden gegenüber für wesentlich gerechter. Die Buchungskonten entsprechen dann auch den Rechnungsbeträgen der Stadtwerke.


    Hallo TTF,


    deshalb buche ich die Abrechnung der Stadtwerke über das Konto Verbindlichkeiten. Somit stimmen auch meine Bankkonten per 31.12.

  • Letzteres (Buchung der Verbindlichkeit auf eigenes Konto am Jahresende) bringt mich jetzt echt ins Grübeln: Ich bin ja überhaupt kein Buchhalter, aber das klingt zumindest nach einer Lösung, die im Einklang mit dem BGB ist: Gesamtabrechnung nach Abflussprinzip, aber Einzelabrechnung nach Leistungsprinzip. Natürlich werden dadurch die Kosten gerechter verteilt, aber darüber, was gerecht ist, kann man natürlich ebenso streiten. Ich werde das mal ausprobieren, wenn ich Zeit habe. :thumbsup:

  • Ergänzung dieses wertvollen Tipps in rot: so müssen die Eingaben im WISO HV erstellt werden... (4130 ist meine Wahl für das Konto)


    Versehen aber mit dem Hinweis: diese Art der Verbuchung entspricht nicht den Vorgaben des Gesetzes,da Forderungen oder Verbindlichkeiten in der WEG Abrechnung nichts zu suchen haben.



    @Cowgirl : Du bist in dem Thema ja fit...kannst Du bitte mal aufzeigen, was man in obigen Beispiel macht, wenn aus dem Wasserkonto
    noch Anteile herauszurechnen sind, die in die HK Abrechnung einfliessen ... Bsp: ich melde dem HKAbrechner (Techem ISTA etc.) im Folgejahr
    einen KW + Abwasseranteil von z.B. 1999.- Euro , der Rest wäre z.B. Gartenbewässerung.


    Danke !

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

    4 Mal editiert, zuletzt von Datawizz ()

  • Schönen Abend zusammen,


    ich stehe gerade vor dem gleichen Problem und außerdem irgendwie auf dem Schlauch. Die Lösung mit dem Buchungskonto finde ich eigentlich ganz sympathisch. Aber kann mir bitte jemand für Dummies gaaanz langsam erklären, wie ich da vorgehen muss?


    Ich buche also alle Abschläge vom Girokonto auf 4130, dann hat 4130 ein Guthaben.

    Dann bekomme ich die Schlussrechnung mit einer (sagen wir mal) Rückzahlung auf das Girokonto, diese buche ich wieder auf 4130.

    Jetzt entspricht der Betrag auf 4130 dem Rechnungsbetrag.

    Und weiter?


    Neue Buchung in Höhe des Rechnungsbetrages erstellen und dann nach Wasser und Kanalgebühren aufteilen?

    Wie stelle ich dann die Verbindung zu 4130 her? Ich brauche doch irgendwie eine Art Umbuchung, damit sich 4130 wieder "entlädt"


    Gruß

    Stefan

  • Neue Buchung, ist es eine Ausgabe oder eine Ausgabe Rückzahlung, hier mußt du dich entscheiden. (beides geht nicht)

    Buchung aufteilen

    Nun buchst du Frischwasser und Kanalgebühren auf das entsprechende Konto

  • Du kannst die Ausgabenkonten auch umgekehrt bebuchen (Ausgaberückerstattung), Du kannst sogar in einer Buchung eine Rückerstattung mit einer Ausgabe (Splitbuchung) verrechnen. Das geht erst ab Hausverwalter 2018 und ist echt praktisch! Um hin- und herbuchen zu können, bräuchtest Du aber eine Buchung mit Gesamtsaldo Null. Das geht nicht, daher musst Du über ein Verrechnungskonto gehen und zwei Buchungen erstellen, jeweils Ausgabenkonto gegen Verrechnungskonto, einmal als Ausgaberückerstattung, einmal als (neue) Ausgabe.


    Skeptisch bin ich, wenn es darum geht, die Abschläge über ein Konto zu buchen und erst bei der finalen Abrechnung aufzuteilen. Der Grund dafür ist, dass die Abrechnung normal nach dem Abflussprinzip erfolgt, d.h. die erstatteten Abschläge fallen in ein anderes Jahr als die gezahlten Abschläge. Damit heben sich diese Kosten nicht gegenseitig auf. Wenn nun die Abschläge anders aufgeteilt werden als die Abrechnung, ist die Rechnung m.E. nicht sauber (einfach mal aufschreiben, welche Zahlungen in welchem Jahr dann wie zu berücksichtigen sind). Siehe meine Bemerkung vom 31. Mai. Ansonsten kannst Du natürlich nach Leistungszeitraum abgrenzen, dann haut das Ganze hin (siehe dazu den Kommentar von TTF).

  • Neue Buchung, ist es eine Ausgabe oder eine Ausgabe Rückzahlung, hier mußt du dich entscheiden. (beides geht nicht)

    Buchung aufteilen.

    Nun buchst du Frischwasser und Kanalgebühren auf das entsprechende Konto.

    Kenne ich. Das Problem an der Sache ist (wie auch beim TE), dass aus den Abschlägen nicht hervorgeht, welcher Anteil Frischwasser und welcher Anteil Schmutzwasser (Kanalgebühr) ist. Also kann ich den Abschlag entweder willkürlich aufteilen und am Jahresende korrigieren oder ich versuche die Nummer mit dem Abschlagskonto.


    Um hin- und herbuchen zu können, bräuchtest Du aber eine Buchung mit Gesamtsaldo Null. Das geht nicht, daher musst Du über ein Verrechnungskonto gehen und zwei Buchungen erstellen, jeweils Ausgabenkonto gegen Verrechnungskonto, einmal als Ausgaberückerstattung, einmal als (neue) Ausgabe.

    So langsam dämmert's mir. Irritiert hat mich nur, dass in den Vorschlägen von Cowgirl und Datawizz ein Konto mit der Nummer 4150 bzw 4130 erstellt wurde. Der Hausverwalter meckert aber dann und sagt, Verrechnungskonten dürfen nur im Bereich 1000-1999 liegen. Werde dann mal versuchen, in diesem Bereich ein Konto zu erstellen. Darauf buche ich dann alle Abschläge und die Gutschrift/Nachzahlung aus der Jahresrechnung, erstelle eine neue Buchung in Höhe der Jahresrechnung, splitte sie und zahle sie aus dem Verrechnungskonto. Dann müsste die Summe (=0) stimmen. Ich probiere das heute Abend mal aus.

    Skeptisch bin ich, wenn es darum geht, die Abschläge über ein Konto zu buchen und erst bei der finalen Abrechnung aufzuteilen. Der Grund dafür ist, dass die Abrechnung normal nach dem Abflussprinzip erfolgt, d.h. die erstatteten Abschläge fallen in ein anderes Jahr als die gezahlten Abschläge.

    Es geht bei mir um eine Betriebskostenabrechnung für ein Mietshaus. D.h. ich muss die Kosten genau dem Verbrauch im Abrechnungszeitraum zuordnen. Deshalb muss ich natürlich die Jahresrechnung nicht nur nach Wasser/Abwasser, sondern zusätzlich auch nach Abrechnungszeitraum splitten. Das Zufluss-/Abfluss-Prinzip ist bei mir nur steuerrechtlich von Bedeutung.

  • bezgl. Abschläge Frischwasser, Kanalgebühren, die werden sehr wohl von der Rechnunglegenden Stelle getrennt aufgeführt. Jedenfalls in Hamburg und Schleswig Holstein