Entfernungspauschale

  • Meine 1.Tätigsstätte ist von meiner Wohnung 16 km entfernt. Diese verkehrsgünstige Straße fuhr ich vom 1.1. bis 31.8. 2016 täglich. Ab 1.9. 2016 kam es wegen Straßenarbeiten zu einer Totalsperrung dieser Straße. Ab 1.9. bis 31.12. 2016 musste ich deshalb eine Umleitung-Strecke mit einfacher Entfernung von 26 km fahren.
    Kann ich die Mehr-Kilometer geltend machen ?

  • Hallo Miwe4, Vielen Dank für die Antwort.


    Früher hieß es die fahrbare kürzeste Straßenverbindung. Daraus wurde die kürzeste Straßenverbindung. Also muss man die Strecke eigentlich gar nicht fahren können. Habe ein Urteil gefunden, wo in dieses Richtung zielt. Ein Arbeitnehmer fährt mit dem Moped zur Arbeit. Die kürzeste Straßenverbindung wäre 6 km, führt allerdings durch ein Tunnel, welches für Mopeds gesperrt ist. So muss er einen Umweg von 20km fahren. Der Richter gewährte nur die 6 km.


    Umleitung ist ja wieder was anderes. Wenn der Umweg offensichtlich schneller ist, wird das anerkannt. Voraussetzung ist allerdings, dass ich den Umweg ständig fahre.


    Ich trage jetzt mal beide Strecke ein, mit Erläuterungen, vielleicht gibt's doch was.