Was muss denn eigentlich die Option „Allokation (des Anlagespiegels als Anhang)“ zum Inhalt und zur Folge haben? Für mich, dass ich meinen eigen verfassten AS an die E-Bilanz dranhänge. Oder?
Weshalb ist es aber, trotz dieser aktivierten E-Bilanz-Option, immer noch nicht möglich einen eigenen Anlagespiegel als Dateianhang (z.B. PDF) mit der E-Bilanz an die Finanzverwaltung zu schicken
( und/oder ggf. auch eine/alle der anderen Anhangsoptionen umzusetzen)?
Die Option als „Anhang“ ist ausgewählt, die Abfrage vor dem E-Bilanzaufbau ist gesetzt.
Im vergangenen Jahr stand dann bei gewählter und gesetzter Option noch der Vermerk im Sendeprotokoll
Erläuterungen zu Berichtsbestandteile, andere Anhangsangaben | Anlagespiegel |
Allerdings konnte dieser Anhang nicht übermittelt werden, weil eine Datei von der Senderoutine nicht abgefragt wurde und diese Datei auch vorher nirgendwo hinterlegt werden konnte.
In diesem Jahr das gleiche Spielchen, jedoch taucht nun der Vermerk im Sendeprotokoll erst gar nicht mehr auf.
Es wird also irgendwie seitens der Programmierer dran herumgeschraubt, aber nicht zielführend.
Erst ab Professional oder Mittelstand möglich, wo ein AS ohnehin als Softwarebestandteil eingebaut ist? Warum dann aber dort --als auch in der Standard-Version-- die Option „als Anhang“?
Eine seit Jahren unbeantwortete Frage. Die Hotline liefert von E-Bilanz-Anbeginn hierzu falsche Anweisungen zur Standard-Version und will einfach nicht begreifen, dass es hierbei nicht funktioniert.
Der Grund für diese Disfunktion wird also nicht erläutert, weil sie schlicht nicht zur Kenntnis genommen wird.
Abhilfe wird also von dort auch nicht geschaffen. Tickets sind diesbezüglich sinn- und zwecklos.
Wer ist eingeweiht in diesen „geheimen“ E-Bilanz-Bestandteil?
Wer nutzt Professional oder Mittelstand und kann zumindest etwas zu den Funktionalitäten der dortigen Anhangs-Optionen sagen (wenn also nicht als „Bestandteil der Bilanz“, sondern als
„Bestandteil des Anhangs“ gesetzt)?
Funktioniert es denn dort wenigstens?
MfG