Unternehmer-E-Bilanz und eigener Anlagespiegel

  • Was muss denn eigentlich die Option „Allokation (des Anlagespiegels als Anhang)“ zum Inhalt und zur Folge haben? Für mich, dass ich meinen eigen verfassten AS an die E-Bilanz dranhänge. Oder?


    Weshalb ist es aber, trotz dieser aktivierten E-Bilanz-Option, immer noch nicht möglich einen eigenen Anlagespiegel als Dateianhang (z.B. PDF) mit der E-Bilanz an die Finanzverwaltung zu schicken
    ( und/oder ggf. auch eine/alle der anderen Anhangsoptionen umzusetzen)?
    Die Option als „Anhang“ ist ausgewählt, die Abfrage vor dem E-Bilanzaufbau ist gesetzt.


    Im vergangenen Jahr stand dann bei gewählter und gesetzter Option noch der Vermerk im Sendeprotokoll

    Erläuterungen zu Berichtsbestandteile, andere Anhangsangaben Anlagespiegel


    Allerdings konnte dieser Anhang nicht übermittelt werden, weil eine Datei von der Senderoutine nicht abgefragt wurde und diese Datei auch vorher nirgendwo hinterlegt werden konnte.


    In diesem Jahr das gleiche Spielchen, jedoch taucht nun der Vermerk im Sendeprotokoll erst gar nicht mehr auf.
    Es wird also irgendwie seitens der Programmierer dran herumgeschraubt, aber nicht zielführend.


    Erst ab Professional oder Mittelstand möglich, wo ein AS ohnehin als Softwarebestandteil eingebaut ist? Warum dann aber dort --als auch in der Standard-Version-- die Option „als Anhang“?


    Eine seit Jahren unbeantwortete Frage. Die Hotline liefert von E-Bilanz-Anbeginn hierzu falsche Anweisungen zur Standard-Version und will einfach nicht begreifen, dass es hierbei nicht funktioniert.
    Der Grund für diese Disfunktion wird also nicht erläutert, weil sie schlicht nicht zur Kenntnis genommen wird.
    Abhilfe wird also von dort auch nicht geschaffen. Tickets sind diesbezüglich sinn- und zwecklos.


    Wer ist eingeweiht in diesen „geheimen“ E-Bilanz-Bestandteil?


    Wer nutzt Professional oder Mittelstand und kann zumindest etwas zu den Funktionalitäten der dortigen Anhangs-Optionen sagen (wenn also nicht als „Bestandteil der Bilanz“, sondern als
    „Bestandteil des Anhangs“ gesetzt)?



    Funktioniert es denn dort wenigstens?


    MfG

  • Vermutlich gehst du hier von falschen Voraussetzungen aus. Als Anlage ist hier die Anlage Anlagenspiegel gemeint, der in der E-Bilanz bislang händisch eingepflegt werden muss. Ein Pdf als Anlage funktioniert in der E-Bilanz (wie auch bei anderen per Elster abzugebenden Unterlagen) nicht. Elster ist auf html ausgerichtet - hier gehen Pdf-Anlagen schlicht und ergreifend nicht. Hat aber die Finanzverwaltung zu verantworten, nicht Buhl oder ein anderer Softwareanbieter.


    Es wird dir nichts anderes übrig bleiben, als den Anlagenspiegel von Hand in der E-Bilanz einzugeben.

  • Klar, ist einleuchtend, dass man nicht Dateianhänge nach eigenem Gutdünken dranhängen können sollte (vielleicht gar noch Viren verseuchte). Das ist dann also von vorn herein von der FV über Elster ausgeschlossen worden und der Softwarehersteller richtet sich also danach (lies dazu auch bitte mal am Ende dieses Posts)? OK, er eröffnet einem aber trotzdem die Optionen zu diesen Dateianhängen auszuwählen/anzuhaken, sagt dann aber --ätsch--, geht nicht mit Deiner Version? Huch, ja wenn er das mal bloß sagen täte!


    Also gut, wenn dem also nun einmal bei Buhl/Microtech UNTERNEHMER-Basis-Version derzeit so ist, dann möchte ich gerne Deinem Rat folgen und einen Anlagespiegel in der Standard Version als angehängte Datei einpflegen und erzeugen. Du kannst mir sagen, wie das geht?
    Geht das aber doch nicht, wie ich vermute, dann mach ich auch gerne eine eigene Datei und häng die dran. Aber auch das geht in der Standard-Version eben nicht, weil ein AS schon nicht Bestandteil der Software-Grundausstattung ist und somit auch nicht an den E-Bilanz-Aufbau übergeben werden kann und auch ein Textformat nicht als xbrl-Konvertierung importiert werden kann.
    Es ist doch aber auch nicht der Job des Users zu ergründen wie das zu geschehen hat, sondern, dass er diese Möglichkeit überhaupt erst einmal zur Verfügung hat.


    Ich weiß natürlich jetzt immer noch nicht, ob die Besitzer der Prof- und/oder Mittelstandversion für einen eingepflegten AS, sowie für anderen optionalen Anhänge tatsächlich die entsprechenden Bericht-Anhänge aufrufen, erzeugen und übermitteln können. Deshalb in meinem Post die Frage an die User dieser Versionen. Du nutzt also Prof. und/oder Mittelstand und kannst das also?


    Ich jedenfalls kann weder für einen Anlagespiegel, noch einen der anderen Anlagenarten einen Beleg einpflegen, oder wie Du es nennst, händisch ausfüllen.


    Die Erkenntnis scheint einmal mehr zu sein, dass niemand irgend etwas zu verantworten hat, außer natürlich der User = Käufer der Software. Aber ein Anlagespiegel ist ein Pflichtbestandteil einer E-Bilanz ab 2017 (Tax 6.0), davor (Tax. 5.4) muss aber mindestens optional eine freiwillige Übermittlungsmöglichkeit bestehen. Die Werbung für das Produkt „Unternehmer 365“ bezeugt umfassende E-Bilanz-Tauglichkeit. Vergessen wird dabei nur stets, dass jenes vermutlich erst für die Prof.- und/oder Mittelstands-Version gilt(?) Liegt die Verantwortlichkeit hier also tatsächlich beim User, welcher der Werbung glaubt und jedes Jahr von neuem über diesen und ähnlichen E-Bilanz Denksportaufgaben brütet? Wenn der Support über Jahre diese Frage nicht schlüssig beantworten kann oder will, liegt das dann auch an niemandem, außer an den fehlgeleiteten Erwartungen eines Steuerpflichtigen? Nein, hierbei handelt es sich schlicht um einen Mangel, der im "Unternehmer" nicht behoben wird. DATEV mindestens scheint sich hierbei ja einer Verantwortung bewusst zu sein.


    Es ist also auch unerklärlich, dass in einem E-Bilanz-Sendebericht auftaucht, dass ein Anlagespiegel angehängt sei, der aber dann fehlt (2015). Der Sachbearbeiter im FA muss sich ja ein wenig verschaukelt vorkommen. Klar mache ich dann, wie in diesem Jahr auch (zum vierten Mal hintereinander) einen AS-Papier-Ausdruck und reiche diesen dann separat zur E-Bilanz dem FA nach. Jenes stets mit der Entschuldigung, dass die eingesetzte E-Bilanz-Software einen entsprechenden Datensatz nicht erzeugen und übermitteln kann.


    User-Info: hier als eine Auflistung der Pflichtbestandteile zu den beiden aktuell eingesetzten Taxonomien (Quelle: DATEV):


    Taxonomie 5.4

    • Gültig für die Wirtschaftsjahre 2015 und 2016
    • Mit ERiC-Client (V. 23) und entsprechenden E-Bilanz-Zuordnungstabellen (verfügbar seit Juli 2016)
    • Übermittlung der Sonder- und Ergänzungsbilanzen der einzelnen Gesellschafter als Freitext in der Gesamthand
    • Übermittlungsmöglichkeit des Anlagenspiegels als freiwilliger Berichtsbestandteil



      Taxonomie 6.0


    • Gültig für die Wirtschaftsjahre 2016 und 2017
    • Mit ERiC-Client (V. 25) und entsprechenden E-Bilanz-Zuordnungstabellen (verfügbar voraussichtlich im Juli 2017)
    • Verpflichtend: Übermittlung der Sonder- und Ergänzungsbilanzen der einzelnen Gesellschafter nur noch als eigene E-Bilanz-Datensätze
    • NEU: Anlagenspiegel als Pflichtbestandteil mit neuen Spalten gültig ab dem Wirtschaftsjahr 2017
  • Moin,

    Ein Pdf als Anlage funktioniert in der E-Bilanz (wie auch bei anderen per Elster abzugebenden Unterlagen) nicht. Elster ist auf html ausgerichtet - hier gehen Pdf-Anlagen schlicht und ergreifend nicht. Hat aber die Finanzverwaltung zu verantworten, nicht Buhl oder ein anderer Softwareanbieter.

    Das ist nun wirklich nicht richtig so. Natürlich sind Anhänge als PDF grundsätzlich möglich und von der Finanzverwaltung sogar gewünscht. Jahresberichte, WP-Berichte, Aufsichtsratbeschluss, etc. und eben der Anlagespiegel müssen laut BMF als PDF eingereicht werden, wenn sie vorliegen.
    Das funktioniert auch - bei anderen Software-Anbietern - nur eben nicht beim Unternehmer Standard.


    Als Anlage ist hier die Anlage Anlagenspiegel gemeint, der in der E-Bilanz bislang händisch eingepflegt werden muss.

    Wie das gehen soll, bin ich ja mal gespannt. Da gibt es nix händisch einzupflegen.



    Fazit: Es wird mit einer E-Bilanz-Tauglichkeit des Unternehmers geworben, die es aber in der Standard-Version nun schon im 4. Jahr nicht gibt.
    Mit dem Unternehmer kann man 0815-Buchungsfälle durchführen, aber nicht die E-Bilanz korrekt und vollständig übermitteln. Dafür sollte man dann z.B. auf E-Bilanz-online ausweichen. Oder man bettelt bei seinem FA um Gnade und reicht den Anlagenspiegel in Papierform ein.


    Übrigens: Genausowenig kann man eine USt-Jahreserklärung erstellen und abgeben. ;)
    Das sollte man dann mit Elster machen.


    Gruß,
    Chris

  • Das ist nun wirklich nicht richtig so. Natürlich sind Anhänge als PDF grundsätzlich möglich und von der Finanzverwaltung sogar gewünscht.

    Aber nicht in der E-Bilanz! Ich empfehle einmal, den technischen Leitfaden für die E-Bilanz zu studieren - gibt es für jede Taxonomie. Hier steht nirgends auch nur ein Wort zu Pdf-Anlagen etc., sondern immer die Vorgabe für die entsprechenden XBRL-Dateien (http://esteuer.de/download/Technische%20Leitf%C3%A4den.zip).



    müssen laut BMF als PDF eingereicht werden, wenn sie vorliegen.

    Nein, Sie müssen - falls Sie vorliegen bis Taxonomie 5.4, ab Taxonomie 6.0 zwingend - in maschinenlesbarer Form abgegeben werden und dies ist nun einmal XBRL und nicht Pdf.




    Dafür sollte man dann z.B. auf E-Bilanz-online ausweichen

    Auch dort gehen keine Pdf-Anlagen durch - alles ist als XBRL aufbereitet.

  • Hallo Babuschka,


    werden wir mal konkret. Könntest Du mich bitte wissen lassen:


    1. Welche Ausbaustufe des "Unternehmers" Du nutzt?
    2. Kannst Du mit dieser Deiner Version Berichtsbestandteile als Anhänge zur E-Bilanz (Anlagespiegel/Ergebnisverwendung/Verbindlichkeitenspiegel/Haftungsverhältnisse) erzeugen, eintragen und versenden?


    Diese Infos würden mir etwas weiter helfen.
    Danke im voraus!

  • Hallo,

    in der E-Bilanz (wie auch bei anderen per Elster abzugebenden Unterlagen) nicht. Elster ist auf html ausgerichtet

    alles ist als XBRL aufbereitet.


    Okay, einigen wir uns auf XBRL. ;)


    Nun muss ich aber Abbitte tun - Ich war tatsächlich in einem BMF-Schreiben aus Wien unterwegs, dort sind PDFs erlaubt und erwünscht.



    Aber nun verrate doch bitte einmal ein paar unwissenden Usern ganz genau, wie Du dies tust!


    Es wird dir nichts anderes übrig bleiben, als den Anlagenspiegel von Hand in der E-Bilanz einzugeben.

    Wo bitte genau kann da was händisch eingepflegt werden?
    Ich finde da wirklich nichts.


    Gruß,
    Chris

  • Wo bitte genau kann da was händisch eingepflegt werden?

    Ich kenne es nur in ebilanzonline - dort musst du die Angaben im Anhang frei eingeben. Es gibt keine Tabellenvorgabe. Exceldateien sollen möglich sein - ich habe es noch nicht probiert. Dazu muss aber in den GCD-Daten der Anhang angeklickt sein als Bestandteil, sonst funktioniert es nicht.

  • Moin,



    Ich kenne es nur in ebilanzonline

    Das heisst also, wir sprechen die ganze Zeit von zwei völlig unterschiedlichen Programmen und Du kennst den Unternehmer gar nicht? :S


    Dein Tip funktioniert nämlich eben NICHT im Unternehmer.


    Also bleibt mein Fazit

    Fazit: Es wird mit einer E-Bilanz-Tauglichkeit des Unternehmers geworben, die es aber in der Standard-Version nun schon im 4. Jahr nicht gibt.
    Mit dem Unternehmer kann man 0815-Buchungsfälle durchführen, aber nicht die E-Bilanz korrekt und vollständig übermitteln. Dafür sollte man dann z.B. auf E-Bilanz-online ausweichen.


    Gruß,
    Chris

  • Ich kenne es nur in ebilanzonline - dort musst du die Angaben im Anhang frei eingeben. Es gibt keine Tabellenvorgabe. Exceldateien sollen möglich sein - ich habe es noch nicht probiert. Dazu muss aber in den GCD-Daten der Anhang angeklickt sein als Bestandteil, sonst funktioniert es nicht.

    Na, das hättest Du auch gleich schreiben können!
    Und wenn Du es noch nicht einmal in "ebilanzonline" ausprobiert hast, warum machst Du dann zum "Unternehmer" so definitive Aussagen zu den dortigen (Nicht)Funktionalitäten?
    Lass doch lieber, is doch hier das Unternehmer-Forum...

  • In keinem Programm kann mehr eingegeben werden als von den Empfängern zugelassen wird. Und in den Programmen (zumindest in denen, die ich kenne) hier ebenfalls nur Freitext-Eingaben wie in ebilanzonline möglich sind, wird dies auch im Unternehmer nicht anders sein.
    Ihr müsst in den GCD-Daten (Stammdaten) angeben, dass ein Anlagespiegel erstellt wird und dafür steht dann ein Freifeld (Text) zur Verfügung. Hier kann dann eingegeben werden - wobei ich aus Excel kopiere und einfüge.


    Damit sehe ich die Frage als für mich erledigt an - alles weitere erübrigt sich. Wenn Ihr meint, dass ein Hinweis darauf, dass Pdf in Deutschland von der Finanzverwaltung im Rahmen von Elster oder E-Bilanz nicht angenommen werden (gehört nicht zu den Angaben "gemäß behördlich vorgegebenem Muster"!), kann ich Euch nicht helfen.

  • Die PDF-Frage war doch längst geklärt, abgehakt und gar nicht mehr vakant. Chris 808 hat das klargestellt und sich doch bei Dir entschuldigt. Ich hab schon vor dieser Sache, in meiner ersten Antwort an Dich bereits klargestellt, dass es logisch ist, nicht wahllos eigene Formate nach Gutdünken anhängen zu können. Es ging um das Grundproblem, dass im „Unternehmer“ scheints generell keine freiwilligen Anhänge zur E-Bilanz realisierbar sind. Außerdem hatte ich Dir geschrieben, das die Formatierung von Texteingaben ins xbrl-Format konvertiert erfolgen muss.


    Und wie nun, „nicht mehr als was der Empfänger erlaubt“? Ja aber natürlich doch nicht!


    Das BMF hat mit der Herausgabe der TAX 5.4 ausdrücklich eine Möglichkeit für freiwillige Anhänge vorgesehen und den Softwareherstellern das auch vorgegeben. Das war doch soweit auch klar.
    Unklar war, ob das Problem mittlerweile ggf. nur (noch) in der Ausbaustufe Basis, oder auch in Prof. und Mittelstand besteht. Genau dazu hatte ich Dich gebeten konkret etwas zu Deiner Version zu sagen. Dann kommt beiläufig Deine Antwort – nicht an mich- sondern an Chris 808, dass Du gar nicht mit U365 unterwegs bist.


    Wie kannst Du denn nun aber so überzeugt behaupten, dass man es jetzt einfach wie folgt hinbekäme:
    „ Ihr müsst in den GCD-Daten (Stammdaten) angeben, dass ein Anlagespiegel erstellt wird und dafür steht dann ein Freifeld (Text) zur Verfügung. Hier kann dann eingegeben werden …“
    Ja glaubst Du denn, das hätte ich nicht versucht?
    Kannst Du ja gleich sagen, dass es garantiert geht, wenn ich einfach den Nippel durch die Lasche ziehe, nur weil Du das zufällig grad an einer Fischdose erfolgreich bewiesen hast.


    Du kannst uns nicht helfen, weil wir wohl nicht begreifen wollen was Du sagst? Natürlich kannst Du uns nicht helfen, weil Du von einer ganz anderen Software ausgehst, die zudem aber auch lobenswerterweise tut was sie soll.


    Es geht im „Unternehmer“ mit der TAX 5.4 leider schlicht nicht.
    Ich habe die Bestätigung dazu gestern von BUHL erhalten.
    Jetzt kannste den Fall als erledigt betrachten, denn der Hersteller ist hierbei und hierfür verantwortlich, nicht der unbelehrbare User, wie Du vermutet hattest.

  • Moin,

    Und in den Programmen (zumindest in denen, die ich kenne) hier ebenfalls nur Freitext-Eingaben wie in ebilanzonline möglich sind, wird dies auch im Unternehmer nicht anders sein.

    Es ist aber leider anders. Und das wird nicht vom User beeinflusst, sondern vom Hersteller. (In anderen Programmen kann man ja auch 'ne USt-Erklärung erstellen, aber deshalb im Unternehmer noch lange nicht.) Die Begründung, dass andere Programme es können und es deshalb der Unternehmer auch kann, ist genial.



    Es geht im „Unternehmer“ mit der TAX 5.4 leider schlicht nicht.
    Ich habe die Bestätigung dazu gestern von BUHL erhalten.

    Und hast Du eine Erklärung dafür bekommen,warum es nicht geht? Es ist doch amtlich vorgeschrieben, dass es möglich sein muss. Optional ist es doch nur für den User, nicht den Hersteller laut BMF.


    Nun ja, ab dem Steuerjahr 2017 ist es ja dann zwingend. Bin gespannt, ob es dann auch beim Unternehmer geht. Ansonsten müssen wir alle weiterhin den Weg über Alternativen wie E-Bilanzonline gehen.


    Gruß,
    Chris

  • Und hast Du eine Erklärung dafür bekommen,warum es nicht geht?

    Und Ihr habt im Unternehmer keine Freifelder, in denen auch Text etc. eingegeben werden kann? Das ist das, was bei der E-Bilanz als "Anhang" gilt.