Unterschied zw. "Sonstige selbstständig tätige Person" und "sonstige natürliche Person" in EüR

  • Hallo,


    kann mir jemand den Unterschied zwischen "Sonstige selbstständige Person" und "Sonstige natürliche Person" bei der "Rechtsform des Betriebes" in der EüR erklären oder hat jemand einen brauchbaren Link?


    Ich hocke gerade beim Steuer-Sparbuch 2017 vor der EüR und finde keinen Hinweis über die Websuche.

  • Nun, eine "sonstige selbstständige Person" ist handelnd, und zwar gewerblich oder freiberuflich. Eine "sonstige natürliche Person" ist nur indirekt, z. B. als Gesellschafter/in einer Personengesellschaft tätig (z. B. bei Sonderbetriebseinnahmen/-ausgaben, Sonderbilanzen u.ä.).
    In der Regel ist hier eher die sonstige selbständige Person zu wählen.

  • Danke für die Erläuterung.
    Nachdem ich die EüR als Anlage in die EkSt eingebunden habe, muss ich dort die Frage nach der Rechtsform noch mal beantworten. Dort gibt es "sonstige selbstständige Person" nicht, sondern nur:

    • Einzelkaufmann oder Kleingewerbe
    • Hausgewerbe oder Heimarbeit
    • Sonstige natürliche Person
    • Unternehmen mit Beteiligungen an gewerblichen Personengesellschaften
    • Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
    • Andere nicht aufgeführte Personengesellschaft
    • Sonstige ausländische Unternehmensform

    Ich habe "Sonstige natürliche Person" genommen. Das erscheint mir für ein gewerbliches Einzelunternehmen in dem ich alleine tätig bin, am sinnvollsten zu sein.

  • Ich würde hier auf Einzelkaufmann oder Kleingewerbe gehen. Eine sonstige natürliche Person hat kein eigenes anzugebendes Gewerbe in der Anlage G.