Fehlermeldung nach Eintrag von ermäßigt besteuerten Versorgungsbezügen für mehrere Kalenderjahre

  • Grüßt Euch,


    Seit Februar 2015 beziehe ich eine Regelaltersrente und erhalte außerdem Versorgungsbezüge aus der Betriebsrente meines ehemaligen Arbeitgebers. Die Daten für meine Einkommensteuererklärung 2016 erfasse ich mit dem WISO steuer:Sparbuch 2017.


    Aufgrund einer Fehlermeldung des Programms nach der Eingabe von Daten der Lohnsteuerbescheinigung für 2016, bei der mir der Kundendienst von Buhl auch nach interner Rücksprache nicht weiterhelfen konnte, wende ich mich an dieses Forum in der Hoffnung, dass hier jemand eine Idee hat, die hilft das Problem zu lösen.


    Die Eingabe der Daten von der ersten Seite der Lohnsteuerbescheinigung für 2016 verläuft ohne Probleme. Neben den fortlaufenden Versorgungsbezügen für 2016 habe ich im Februar 2016 allerdings auch eine einmalige Zahlung von Versorgungsbezügen für mehrere Kalenderjahre erhalten. Die entsprechenden Daten sind auf einer zweiten Seite der Lohnsteuerbescheinigung enthalten.


    Diese zweite Seite beginnt mit Zeile 082 (in 3. enthaltene Versorgungsbezüge), welche keinen Eintrag enthält. Dann kommt Zeile 092 (Ermäßigt besteuerte Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre), in welcher der Betrag der Einmalzahlung aufgeführt ist. Danach enthalten noch Zeile 292 (Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag zu 082), Zeile 302 (Maßgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginns zu 082 und/oder 092), Zeile 293 (Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag zu 083) und Zeile 303 (Maßgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginns zu 083 und/oder 093) einen Eintrag. Alle weiteren Zeilen auf dieser zweiten Seite enthalten keinen Eintrag.


    Nach der problemlosen Erfassung der Daten der ersten Seite der Lohnsteuerbescheinigung habe ich die nach Zeile 32 folgende Frage (Sind weitere Angaben zu Versorgungsbezügen auf der Lohnsteuerbescheinigung bzw. einem besonderen Blatt bescheinigt?) mit "Ja" beantwortet. Daraufhin öffnet sich eine weitere Zeile (Angabe zu weiteren Versorgungsbezügen), die ich durch Anklicken des Feldes am rechten Seitenrand aktiviere. Es erscheint dann eine weitere Eingabemaske (genannt: "1. Weiterer Versorgungsbezug" und aufgebaut wie die erste Hälfte der zweiten Seite der Lohnsteuerbescheinigung). Hier befülle ich nun die o.g. Zeilen 092, 292 und 302 mit den Daten der zweiten Seite der Lohnsteuerbescheinigung.


    Dann klicke ich unten auf die orangefarbene Fläche "OK", und es erscheint folgende Frage: "Die unter 1. Weiterer Versorgungsbezug erfassten Daten sind widersprüchlich oder fehlerhaft. Möchten Sie Ihre Angaben jetzt überprüfen?". Klicke ich auf die orangefarbene Fläche "Ja", erscheint links neben Zeile 292 ein rotes Warndreieck. Darüber öffnet sich folgender, ebenfalls rot unterlegter Hinweis:" Ist auf der Lohnsteuerbescheinigung die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag lt. Zeile 29 oder der Zeitraum für die unterjährige Zahlung lt. Zeile 31 angegeben? Nach den erfassten Werten der Lohnsteuerbescheinigung handelt es sich bei den Versorgungsbezügen um Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre, und es liegen keine laufenden Versorgungsbezüge vor. In diesem Fall darf nur die Zeile 30 der Lohnsteuerbescheinigung gefüllt sein. Gelegentlich tragen die Arbeitgeber diese Werte auf der Lohnsteuerbescheinigung jedoch fälschlicher Weise ein. Bitte kontrollieren Sie Ihre Angaben." Dann gibt es noch ein Kästchen zum Anklicken ("Diesen Fehler ignorieren").


    Die auf dem Hinweis zu Anfang gestellte Frage kann ich dem Programm leider nicht beantworten (es ist hierfür keine Eingabe vorgesehen). Für das Forum lautet die Antwort, dass auf der Lohnsteuerbescheinigung die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag lt. Zeile 29 angegeben ist. Zeile 31 hat keinen Eintrag.


    Der Vollständigkeit halber möchte ich noch erwähnen, dass ich nach dem Versuch die fehlenden Daten der zweiten Seite der Lohnsteuerbescheinigung (Zeilen 293 und 303, s.o.) einzugeben (man erhält eine weitere Eingabemaske nach Klicken auf "+ Neuer Eintrag" ganz links unter der Zeile "1. Weiterer Versorgungsbezug"), die gleiche Fehlermeldung wie oben beschrieben erhalte.


    Leider konnte mir der Kundendienst von Buhl bei diesem Problem nicht weiter helfen. Da ich die Fehler aber nicht ignorieren möchte, würde ich mich freuen, wenn mir jemand aus dem Forum bei der Lösung des Problems helfen würde. Vielen Dank.


    Servus
    Panger

  • Diese zweite Seite beginnt mit Zeile 082 (in 3. enthaltene Versorgungsbezüge),

    Eine zweite Seite gibt es in der Regel bei Lohnsteuerbescheinigungen nicht. Für mich sieht das eher nach einer zweiten Lohnsteuerbescheinigung aus, die du auch als weitere Bescheinigung eingeben solltest. Dann müsste alles klappen.

    • Offizieller Beitrag

    Probiere es mit den Daten der Seite 2 nur einmal mit der 9.2 und 30.2 laut Eingabemaske. Dann sollte es durchlaufen.


    Ansonsten müsstest Du mal bereinigte Screens einstellen, mit denen man das genauer darstellen kann ohne nur aus Erfahrung zu testen.

  • babuschka,


    Danke für Deine Rückmeldung. Ich bitte um Nachsicht, dass ich erst jetzt dazu komme, sie zu beantworten. Leider trifft Deine Vermutung hier nicht zu. Auch wenn es in der Regel keine zweite Seite bei Lohnsteuerbescheinigungen gibt, ist mein Fall eine Ausnahme von dieser Regel. Ich gehe davon aus, dass es diese zweite Seite immer dann gibt, wenn z.B. parallel zu den laufenden Versorgungsbezügen ein weiterer Versorgungsbezug gezahlt wird.


    Es beginnt damit, dass diese zweite Seite explizit mit Seite 2 gekennzeichnet ist. Außerdem ist nur eine Teilmenge der auf der ersten Seite vorhandenen Zeilen auf dieser Seite adressiert, nämlich nur solche Zeilen, in denen es um Versorgungsbezüge und/oder Sterbegeld, Kapitalauszahlungen bzw. Abfindungen geht. Diese Zeilen referenzieren in einer untergeordneten Ebene durch angefügte weitere Ziffern auf die betreffenden Nummern der jeweiligen Zeilen der ersten Seite (e.g. Zeilen 082, 092, 292, 302 usw).


    Ich bin trotzdem sehr dankbar dafür, dass Du Dich mit meinem länglichen Beitrag auseinandergesetzt hast und versucht hast zu helfen. Alles Gute.


    Grüße
    Panger

  • miwe4,


    Herzlichen Dank auch für Deinen Hinweis. Er hat dieses Problem tatsächlich gelöst, wobei mir die Ursache dafür noch nicht klar ist. Kann es sein, dass hier eine falsche Referenz für das Programm entstanden ist, weil Zeile 292 auf Zeile 082 verweist, die keinen Eintrag hat? Wie dem auch sei, mit der Umsetzung Deines Hinweises ist die Fehlermeldung verschwunden. Vielen Dank.


    Erlaube mir in diesem Zusammenhang noch eine Frage. Kann auf diese Einmalzahlung aus der betrieblichen Altersversorgung die Fünftelregelung angewendet werden?


    Grüße
    Panger

    • Offizieller Beitrag

    Ich gehe davon aus, dass es diese zweite Seite immer dann gibt, wenn z.B. parallel zu den laufenden Versorgungsbezügen ein weiterer Versorgungsbezug gezahlt wird.

    Nein, das kann durchaus gut und vollständig mit den regulären Angaben der Hauptseite abgebildet werden.


    Vielen Dank.

    gerne :)


    Erlaube mir in diesem Zusammenhang noch eine Frage. Kann auf diese Einmalzahlung aus der betrieblichen Altersversorgung die Fünftelregelung angewendet werden?

    Da nach Deinen Angaben und den Eintragungen des Arbeitgebers auf der Lohnsteuerbescheinigung ja eine Zahlung für mehrere Jahre vorzuliegen scheint, ja. Es kann allerdings sein, dass das FA noch den dieser Zahlung zugrunde liegenden Sachverhalt erfragt. Zur Richtigkeit dieser Eintragung dem Grunde nach kann ich, mangels Kenntnis des Sachverhaltes, natürlich nichts sagen.

  • Nochmals vielen Dank für die freundliche Unterstützung und den konstruktiven Dialog. Es hat mir geholfen. Ich bin sehr positiv von der Kompetenz und Freundlichkeit dieses Forums beeindruckt. Aus meiner Sicht kann der Thread geschlossen werden.


    Grüße
    Panger

    • Offizieller Beitrag

    Nochmals vielen Dank für die freundliche Unterstützung und den konstruktiven Dialog. Es hat mir geholfen. Ich bin sehr positiv von der Kompetenz und Freundlichkeit dieses Forums beeindruckt.

    Das hört man gerne. :)


    Aus meiner Sicht kann der Thread geschlossen werden.

    Das macht normalerweise jeder User selber (als erledigt kennzeichnen, nicht schließen) mit einem Doppelklick in das Kästchen neben der Überschrift. Habe ich jetzt einmal für dich erledigt. ;)