Instandhaltungsrücklage

  • Hallo Zusammen,


    bei uns ist festgelegt, dass pro JAHR 900€ an Instandhaltungsrücklage zurückgelegt werden, aufgeteilt nach MEA.


    Das Programm verlangt aber die Unterteilung nach monatlicher Hausgeldvorauszahlung und Instandhaltungsrücklage.


    Bei 900€ ist das natürlich recht schwer aufzuteilen und ergibt krumme Beträge.


    Ist es möglich die 900€ als eine jährliche Buchung zu erstellen, die einfach mit der Hausgeldvorauszahlung verrechnet wird?


    Vielen Dank!

  • Das ist doch der Standard: Du hinterlegst in der Hausgeldvorauszahlung ohnehin nur näherungsweise den richtigen Betrag. Natürlich kann man alle Beträge auf Cent genau vorab einziehen, aber im Prinzip gibt es immer am Ende eine Rundungsdifferenz.
    Daher gibt man ja auch das Soll für die Rücklage in den Angaben unter Kostenverteilung - Angaben zu den Rücklagen - (Rücklagenart auswählen) - Soll-Zuführung zu den Rücklagen ein.
    Diese Summe wird dann im Rahmen der Abrechnung nochmal auf MEA aufgeteilt. Die Differenz zwischen dem, was als Hausgeldvorauszahlung gezahlt werden sollte (SOLL-Differenz) wird ebenso ausgewiesen wie die Differenz zu den tatsächlich erfolgten Zahlungen. Beides fließt in die Abrechnung mit ein, wobei (in der Theorie) die Abrechnungsspitze auf der reinen Soll-Differenz beruht, alles andere sind (rein formal) Altforderungen aus Hausgeldabschlägen (das ganze kann bei Eigentümerwechseln und Verjährungsfristen eine Rolle spielen).
    Ich finde es praktisch, die Beträge der Vorauszahlungen auf ganze Euro zu runden. Dadurch kann man einfacher, zur Not auch mal im Kopf ausrechnen, ob die Gesamtsumme stimmt bzw. hat auch beim Übertragen der Zahlen z.B. in eine andere Anwendung wie Excel weniger Arbeit. In der Jahresabrechnung werden die Differenzen ohnehin wieder ausgeglichen.

  • Das Programm verlangt aber die Unterteilung nach monatlicher Hausgeldvorauszahlung und Instandhaltungsrücklage.

    So muss es ja auch rechtlich sein - das Hausgeld ist für die laufenden Ausgaben gedacht, die Instandhaltungsrücklage für größere Instandhaltungen nach Beschluss der Eigentümergemeinschaft.



    bei uns ist festgelegt, dass pro JAHR 900€ an Instandhaltungsrücklage zurückgelegt werden, aufgeteilt nach MEA.

    Was steht denn im Wirtschaftsplan für die einzelnen Eigentümer? Diese Zahlen sind maßgebend für die Buchungen, nicht der Beschluss. Das wird erst bei der Abrechnung dann genau gerechnet und den einzelnen Eigentümern dann die Differenz noch belastet oder erstattet.

  • Mir ist jetzt doch noch etwas eingefallen: Meistens ist der Miteigentumsanteil ja auf 1000'el oder 10000'el genau. Wenn man 10000'el hat und eine IHR beschließt, die ein Vielfaches von 1200 Euro pro Jahr ist (120 Euro bei Tausendstel), kann man den Rundungsdifferenzen auch ganz aus dem Weg gehen, und in der Abrechnung ist die Differenz hier Null. Das hat den Vorteil, dass Vermieter den Abrechnungsbetrag komplett den Nebenkosten zuordnen können (spart einen Schritt). Allerdings ist der Anteil der Vorauszahlung dann nicht auf Euro gerundet.

  • Das hat den Vorteil, dass Vermieter den Abrechnungsbetrag komplett den Nebenkosten zuordnen können (spart einen Schritt).

    Was aber doch contra legem wäre! Die Instandhaltungsrücklage ist - da sie Vermögen der Eigentümer ist - getrennt von den Nebenkosten zu buchen.

  • Aber es geht doch nur darum, die Nach- oder Rückzahlung in der Jahresabrechnung auf Null zu bringen, dann gibt es keinen Anteil IHR, der noch zu berücksichtigen ist. Es geht ja nicht um die programminterne Buchung, sondern die Lastschrift/Überweisung zum Ausgleich der Abrechnungsspitze. Es geht hier doch darum, die Buchhaltung des Eigentümers zu vereinfachen und einen Split der Buchung zu vermeiden. Ich habe die Abrechnung immer in einer Summe überwiesen. Die Aufteilung (IHR/Betriebskosten, Verwaltungskosten) ergibt sich ja aus dem zugehörigen Abrechnungsbeleg.

  • Ich habe die Abrechnung immer in einer Summe überwiesen. Die Aufteilung (IHR/Betriebskosten, Verwaltungskosten) ergibt sich ja aus dem zugehörigen Abrechnungsbeleg.

    Überweisen kannst du auch in einem Betrag - aber die Buchung muss gesplittet werden, sonst gleichen sich die offenen Posten nicht aus.