Datenübernahme aus WISO Hausverwalter 2016

  • Hallo,
    Ich habe in den ganzen Jahren zuvor mit dem Programm WISO Hausverwalter gearbeitet. Nun bin ich in diesem Jahr auf das Programm WISO Vermieter umgestiegen und wollte die Daten aus dem Hausverwalter übernehmen. Leider schlägt er mir nur die Datenübernahme aus meinen Programmen Hausverwalter bis 2013 vor. Ist eine Datenübernahme aus dem aktuellen Hausverwalter 2016 nicht möglich?
    LG
    Jörg

  • Nein, das geht nicht (auch nicht umgekehrt), denn der Vermieter ist ein "einfaches" Progrmm für kleinere Wohneinheiten, mit dem Verwalter kann man fast alles abdecken.
    Warum bist du umgestiegen?

  • Hallo Errjot,
    Vielen Dank für deine Antwort. Es scheint doch aber möglich zu sein Daten aus dem Hausverwalter bis 2013 zu übernehmen!?
    Ich habe das Programm der Hausverwalter oder vorher hatte WISO noch einen anderen Namen dafür gehabt, seit der Einführung. Leider habe ich dieses nie vollständig genutzt. Nun haben wir uns auch verkleinert, dass ich mit dem Vermieter auskommen müsste. Ich fand die Bedienung und auch die Hilfestellung vom Hausverwalter immer katastrophal und das hat mich bei dem Preis auch ein bisschen geärgert, denn das ist immer Zeit, die verloren ist.
    Gruß
    Jörg

  • Hallo Errjot,
    Vielen Dank für deine Antwort. Es scheint doch aber möglich zu sein Daten aus dem Hausverwalter bis 2013 zu übernehmen!?

    Ein Unterschied zwischen Verwalter und Vermieter ist, dass man mit dem Vermieter NUR das EINE Jahr abrechnen kann, mit dem Verwalter kann man bis zu (glaube ich) 5 Jahre vorher abrechnen.


    Mit dem Vermieter kommt man an bestimmte Grenzen, da ist der Verwalter besser und einfacher zu bedienen. Ich bin vom Vermieter auf den Verwalter umgestiegen, weil mich einiges beim Vermieter geärgert hat, dass mn umständliche Berechnungen machen musste.

  • Das ist leider nicht richtig.

    Dann muss es eine Neuregelung geben??


    Als ich 2016 für 2015 den Vermieter gekauft und genutzt habe, mit dem Support eine telefonische Kontaktaufnahme hatte, wurde mir erklärt, dass der Vermieter NUR für das eine Jahr gilt, dass mit dem Verwalter 5 Jahre in der Vergangenheit abgerechnet werden kann.


    Sollte das wirklich mit der Vermieter Version 2017 auch für frühere Jahre möglich sein, dann hast du RECHT, nur ich kann es nicht mehr nachvollziehen.

  • Komisch, als ich letztes Jahr meiner Fußpflegerin die Abrechnung 2015 gemacht habe, es mit der Mieterin "Streit" gab, ein Rechtsanwalt auch das Jahr 2014 gemacht haben wollte, ging das nicht mit dem Vermieter 2016.


    Und das hatte mir der Support auch so bestätigt.