Garage/Stellplatz abschreiben bei Fahrzeugkosten?

  • Hallo!


    Habe letztes Jahr eine Wohnung samt Stellplatz gekauft. Nun bin ich am Überlegen, ob ich diesen Stellplatz bei den "Tatsächlichen Fahrzeugkosten" abschreiben kann. Hat jemand damit schon mal Erfahrungen gemacht?


    Vielen Dank!

  • Uhhh ...


    Erstmal vielen Dank für die frühe, schnelle, feiertagliche Antwort, lieber Maulwurf!


    Nichtsdestotrotz fürchte ich, dass ich entweder den Bezug nicht kapiere oder den Artikel. Mein Versuch der Interpretation: Du meinst, dass mein Stellplatz nicht umsatzsteuerpflichtig ist, weil er ja zu meiner Wohnung gehört? Und daraus folgt dann wohl nicht umsatzsteuerpflichtig = nicht steuerlich absetzbar? Habe mich mit dem Thema Umsatzsteuer noch nie befasst ...


    Sorry fürs Unverständnis ...

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe das Gefühl, dass Ihr beide aneinander vorbeiredet. So wie ich mir den Sachverhalt denke, hat der verlinkte Beitrag rein gar nichts mit der Lösung zu tun und behandelt ganz andere Bereiche des Steuerrechts. Da sind wir aber schon beim Problem, eben "wie ich mir den Sachverhalt denke". Du solltest also etwas mehr zum Sachverhalt sagen, wie z.B. Einkunftsart, Art und Umfang der Nutzung etc. . Denn je nach Sachverhalt könnte man Deine Eingangsfrage evtl. auch einfach bejahen.

  • Okay, alles klar, sorry für die Knappig- und Missverständlichkeit!


    Meine Einkommensart ist gemischt Selbständig und Angestelltentätigkeit. Mein Auto brauche ich für beide Einkommensarten, allerdings nicht als Dienstwagen, sondern einfach nur, um in die Arbeit zu kommen. Sprich ich verwende den Kilometersatz, der sich ja aus allen laufenden Kosten sowie der Abschreibung des Fahrzeugs pro Jahr ergibt, abzüglich des Anteils der Selbstnutzung. Soweit ich das verstanden habe:


    ( Fahrzeugkosten im Jahr + Abschreibungskosten des Fahrzeugs ) * ( Anteil der BERUFLICH gefahrenen Kilometer / alle gefahrenen Kilometer )


    Jetzt denke ich halt, dass dieses Fahrzeug ja auch abgestellt werden muss, sprich die Kosten des Stellplatzes zu den laufenden Fahrzeugkosten im Jahr addiert werden müsste. Da ich aber keinen Stellplatz miete, sondern kaufe, frage ich mich, ob ich diesen gekauften Stellplatz (der zu meiner gekauften Wohnung gehört) nun bei den Fahrzeugkosten im Jahr abschreiben und zum Teil eben dann auch steuerlich geltend machen darf.


    Ich hoffe, mich jetzt klarer ausgedrückt zu haben. Falls noch Unklarheiten sind, bitte Bescheid geben!


    Vielen Dank für die Mühen!

    • Offizieller Beitrag

    Nun bin ich am Überlegen, ob ich diesen Stellplatz bei den "Tatsächlichen Fahrzeugkosten" abschreiben kann.

    ja


    Wobei Du beim Fahrzeug (wie auch bei der Garage) auf die Fahrleistung und evtl. notwendiges Betriebs-/Unternehmensvermögen achten musst. Die Grenzen werden Dir ja bekannt sein. Mangels Infos Deinerseits, können wir da nichts zu sagen.

  • Vielen Dank für die Antwort!


    Okay, ich sehe, die Sache ist noch deutlich komplizierter als gedacht. Hmmm, ich werde mal versuchen, Licht in die Angelegenheit zu bringen. Ich bin angestellter sowie freiberuflicher Künstler (somit nicht umsatzsteuerpflichtig) und besitze kein Betriebsvermögen / Unternehmensvermögen. Also zumindest nicht, dass ich wüsste. Mein Auto nutze ich neben den Fahrten zur Arbeit natürlich auch privat. Das Thema Betriebs-/Unternehmensvermögen hatte ich bisher noch gar nicht im Sinn. Muss ich denn ein Auto bzw. den Stellplatz in ein "Betriebsvermögen" nehmen, wenn ich es auf diese Art und Weise steuerlich absetze? Und wie hängt das von der Fahrleistung ab? Ich muss zugeben, ich bin verwirrt ... :(


    Schöne Grüße und Sorry für meine Ahnungslosigkeit ...

  • Ich bin angestellter sowie freiberuflicher Künstler (somit nicht umsatzsteuerpflichtig)

    Die Umsatzsteuerpflicht hängt am Umsatz, nicht an der Tätigkeit. Kleinunternehmer dürfen im 1. Jahr bis zu 17.800 € Umsatz haben. Im zweiten Jahr darf er 50.000 € nicht überschreiten.



    besitze kein Betriebsvermögen / Unternehmensvermögen. Also zumindest nicht, dass ich wüsste.

    Auch dies ist nutzungsabhängig und nicht davon, ob du dir dessen bewusst bist. Es gibt drei Arten von Vermögen:
    a) betriebsnotwendiges Vermögen: hier ist die betriebliche/berufliche Nutzung > 50% der Gesamtnutzung
    b) gewillkürtes Betriebsvermögen: hier ist die Nutzung für den Betrieb/den Beruf zwischen 10 und 50%. Die Zuordnung musst du mit Erwerb des Vermögensgegenstandes oder Eröffnung deines Betriebes/Berufes treffen.
    c) notwendiges Privatvermögen: alle Vermögensgegenstände, die zu mehr als 90% privat genutzt werden.


    Wenn du deine Tätigkeit also schon länger ausübst (den freiberuflichen) und Auto und Garage schon länger in deinem Besitz sind, solltest du die Einordnung überprüfen. Bei betriebsnotwendigem Vermögen musst du eine entsprechende Einlage machen und dann entsprechend für die Privatnutzung Umsatz legen (erhöht den auf die Kleinunternehmergrenze zugrunde gelegten Umsätze) oder aber es bleibt bei privatem Vermögen, dann sind die Kosten, die Fahrleistung etc. nachzuweisen und entsprechend der Nutzung dann als Privateinlage in die Fahrtkosten zu buchen.


    Nur wenn die Garage neu sein sollte, hast du noch ein Wahlrecht bei gewillkürtem Betriebsvermögen.