2 Lohnsteuerbescheinigungen für 2016 mit unterschiedlichen eTINs

  • Liebes Buhl-Team,


    ich habe heute versucht, meine Steuererklärung für das Jahr 2016 fertigzustellen. Dabei war ich leider nicht so erfolgreich, denn ich hatte folgendes Problem:


    Ich habe eine Lohnsteuerbescheinigung mit eTIN XX von Arbeitgeber 1, die für den Zeitraum 01.01.2016-31.01.2016 gilt.
    Steuerklasse: 1
    3. 4480,00
    4. 821,66
    5. 45,18
    22a. 418,88
    23a. 418,88
    25. 368,48
    26. 63,84
    27. 67,20


    Ausserdem habe ich eine zweite Lohnsteuerbescheinigung mit eTIN YY (andere als XX) von Arbeitgeber 2, für den Zeitraum 01.02.-31.12.2016.
    Steuerklasse: 1
    3. 35.000,00
    4. 5375,26
    5. 295,57
    22a. 3272,50
    23a. 3272,50
    25. 2905,00
    26. 498,75
    27. 525,00


    Ich habe beide Lohnsteuerbescheinigungen unter der jeweiligen eTIN separat in der Software angelegt. Dabei kommt heraus, dass ich ca. 28,00 € nachzahlen soll. Kann das sein? Bei Steuerklasse 1 sollte es doch eigentlich nicht zu Nachzahlungen kommen? Oder gibt es die Möglichkeit, beide Lohnsteuerklärungen zusammenzurechnen? Wenn ja, wie lege ich das in der Software an und welche eTIN verwende ich? Kann es sein, dass einem zwei unterschiedliche eTINs zusgewiesen werden oder liegt hier ein Fehler vor?


    Für jede Hilfe bin ich sehr dankbar!!


    Viele Grüße,
    Sabine

  • Dabei kommt heraus, dass ich ca. 28,00 € nachzahlen soll. Kann das sein? Bei Steuerklasse 1 sollte es doch eigentlich nicht zu Nachzahlungen kommen? Oder gibt es die Möglichkeit, beide Lohnsteuerklärungen zusammenzurechnen?

    Das ist schon so oft hier gefragt worden, dass über die Suche hier die Antwort gefunden worden wäre. Sie lautet eindeutig: die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die voraussichtliche Steuerschuld am Ende des Jahres. Diese hängt aber immer an den persönlichen Gegebenheiten (KV, PV, AV, RV-Beiträge), Werbungskosten, etc., so dass hier in de meisten Fällen Abweichungen zu den gezahlten Lohnsteuern die Regel sind!

    • Offizieller Beitrag

    Dabei kommt heraus, dass ich ca. 28,00 € nachzahlen soll. Kann das sein?

    Ja. Siehst Du ja.


    Oder gibt es die Möglichkeit, beide Lohnsteuerklärungen zusammenzurechnen?

    Das macht doch das Programm. Siehst Du auch an der Berechnung des Programms.

    Wenn ja, wie lege ich das in der Software an und welche eTIN verwende ich?

    So, wie Du es gemacht hast.


    Du solltest jetzt einfach mal noch alles andere komplett eintragen, z.B. Werbungskosten etc.

    • Offizieller Beitrag

    Kann es sein, dass einem zwei unterschiedliche eTINs zugewiesen werden oder liegt hier ein Fehler vor?

    Dann hast Du den Arbeitgebern unterschiedliche Schreibweisen Deines Namens genannt bzw. die Arbeitgeber haben da unterschiedliches gespeichert. Die eTins werden aus Deinem Namen und dem Geburtsdatum gebildet. Das kannst Du in jeder Steuersoftware, gleich welchen Herstellers, in der Eingabemaske zur Lohnsteuerbescheinigung (Anlage N) nachvollziehen.