Liebes Buhl-Team,
ich habe heute versucht, meine Steuererklärung für das Jahr 2016 fertigzustellen. Dabei war ich leider nicht so erfolgreich, denn ich hatte folgendes Problem:
Ich habe eine Lohnsteuerbescheinigung mit eTIN XX von Arbeitgeber 1, die für den Zeitraum 01.01.2016-31.01.2016 gilt.
Steuerklasse: 1
3. 4480,00
4. 821,66
5. 45,18
22a. 418,88
23a. 418,88
25. 368,48
26. 63,84
27. 67,20
Ausserdem habe ich eine zweite Lohnsteuerbescheinigung mit eTIN YY (andere als XX) von Arbeitgeber 2, für den Zeitraum 01.02.-31.12.2016.
Steuerklasse: 1
3. 35.000,00
4. 5375,26
5. 295,57
22a. 3272,50
23a. 3272,50
25. 2905,00
26. 498,75
27. 525,00
Ich habe beide Lohnsteuerbescheinigungen unter der jeweiligen eTIN separat in der Software angelegt. Dabei kommt heraus, dass ich ca. 28,00 € nachzahlen soll. Kann das sein? Bei Steuerklasse 1 sollte es doch eigentlich nicht zu Nachzahlungen kommen? Oder gibt es die Möglichkeit, beide Lohnsteuerklärungen zusammenzurechnen? Wenn ja, wie lege ich das in der Software an und welche eTIN verwende ich? Kann es sein, dass einem zwei unterschiedliche eTINs zusgewiesen werden oder liegt hier ein Fehler vor?
Für jede Hilfe bin ich sehr dankbar!!
Viele Grüße,
Sabine