große Steuerbescheidabweichung gegenüber dem WISO PRG

  • Hallo zusammen, bin neu im Forum und wollte mal nachfragen was
    ich tun soll wenn der Bescheid des FA gegenüber Wiso um über 800€ abweicht.
    Die Abweichung laut Steuerbescheid liegt an dem Progressionsvorbehalt nach Splittingtraif
    der durch das FA von 27,1466% (hatte ich in meinen Steuererklärung noch nie)wieso auch immer.
    Bis jetzt hat es eigentlich mehr oder weniger immer ganz gut und vor allem genau mit der WISO Software gepasst bis auf dieses Jahr.
    Also hat evtl. einer eine Vermutung woran das liegen kann?
    Wenn ich einen Einspruch erhebe sollte ich schon wissen von was ich spreche.
    Kann mir jemand helfen? oder soll ich zu einem Steuerberater gehen?(Problem ist dann nur, dass der Rest der Kohle auch noch weg ist)
    Besten Dank schon mal vorab für eure Mithilfe
    Gruß Markus

    • Offizieller Beitrag

    ich tun soll wenn der Bescheid des FA gegenüber Wiso

    Von welchem Programm ist denn überhaupt die Rede. "WISO" ist nur die Bezeichnung einer Software-Reihe aus dem Hause Buhl mit Programmen in verschiedenen Bereichen und Versionen.

    Also hat evtl. einer eine Vermutung woran das liegen kann?

    Vermutungen gibt es viele, dazu gibt es unzählige Beiträge im Forum (Forumssuche). Da mußt Du schon konkreter werden, wo Bescheid und Programmrechnung voreinander abweichen (der Steuersatz ist doch nur eine Folge davon, aber nicht die Ursache).
    Also alle Positionen aus dem Bescheid mit der Programmrechnung vergleichen und auch mal in die Erläuterungen des FA zum Bescheid schauen.

    • Offizieller Beitrag

    Die Abweichung laut Steuerbescheid liegt an dem Progressionsvorbehalt nach Splittingtraif
    der durch das FA von 27,1466% (hatte ich in meinen Steuererklärung noch nie)wieso auch immer.

    Dann steht da auch, welcher Betrag dem Progressionsvorbehalt unterworfen wurde, zumindest in den Erläuterungen zum Bescheid. Und diesen Betrag musst Du in Deinen unterlagen nachvollziehen.

  • Die Abweichung laut Steuerbescheid liegt an dem Progressionsvorbehalt nach Splittingtraif
    der durch das FA von 27,1466% (hatte ich in meinen Steuererklärung noch nie)wieso auch immer.

    Steht das wirklich so in den Erläuterungen des Bescheides? Dieser Prozentsatz ist ja eigentlich nur der Durchschnittssteuersatz, der entstehen würde, wenn die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte voll versteuert werden müssten. Solche Sachverhalte werden aber in jedem Steuerprogramm berücksichtigt, sofern man diese Einkünfte auch angegeben hat.



    Also alle Positionen aus dem Bescheid mit der Programmrechnung vergleichen und auch mal in die Erläuterungen des FA zum Bescheid schauen.

    Diese Arbeit kann dir keiner abnehmen - aber vorher noch einmal in die Erläuterungen des Bescheides sehen, dort müssen Abweichungen zur Erklärung erläutert werden.

  • Hallo,


    ich nutze die das WISO steuer:Sparbuch 2017 und habe auch einen Unterschied zwischen Steuerbescheid und WISO berechnetem Ergebnis.
    Beide haben den gleichen Progressionsvorbehalt nach Splittingtarif, aber der Steuerbescheid weist einen höheren Durchschnittssteuersatz aus.


    Gebe ich meine Daten beim BMF auf der Webseite ein https://www.bmf-steuerrechner.de/ erhalte ich den gleichen Steuersatz wie vom Finanzamt.


    Wieso gibt es diese Unterschiede zwischen WISO und der Webseite vom BMF?
    Bzw. bei WISO werden 2 Steuersätze genannt, welches ist der richtige?
    1. Durchschnittlicher Steuersatz (ohne Abgeltungssteuer)
    2. zu versteuern nach §32 EStG Progressionsvorbehalt berücksichtigt mit xx % (Splittingtarif)

  • habe auch einen Unterschied zwischen Steuerbescheid und WISO berechnetem Ergebnis.

    Und genau diese Differenz muss in den Erläuterungen angegeben sein - suche doch dort einmal. Das können wir hier nicht wissen.



    Bzw. bei WISO werden 2 Steuersätze genannt, welches ist der richtige?
    1. Durchschnittlicher Steuersatz (ohne Abgeltungssteuer)
    2. zu versteuern nach §32 EStG Progressionsvorbehalt berücksichtigt mit xx % (Splittingtarif)

    Beide Steuersätze sind richtig - der erste sagt dir, wieviel Prozent deines zu versteuernden Einkommens du als Einkommensteuer abführst, der zweite, wieviel Steuern auf die nächsten 100 Euro zusätzlich zu versteuerndem Einkommen anfallen würden. Sind aber - wie miwe4 schon geschrieben hat - nicht ursächlich für die Abweichung, sondern das Ergebnis der Berechnung.