Hallo,
ich bin sporadisch für ein Bildungszentrum als Dozentin tätig. Maixmal gehen da 6 Wochen im Jahr, wobei 3000 Euro nicht überschritten werden. Oder aber es kommen 00,00 Euro dabei raus, da es sich lediglich um Krankheitsvertretungen handelt.
Hauptberuflich bin ich in Teilzeit fest angestellt.
Nun meine Frage: Ist es bei dieser Art der Tätigkeit als Honorarkraft möglich, den Übungsleiterfreibetrag zu nutzen? Was muss man dabei angeben/nachweisen, außer die Rechnungen, die ich dann ja dem Bildungszentrum stelle? Muss ich von dort einen Nachweis einfordern, dass das Bildungszentrum den Kriterien entspricht (öffentlich-rechtliche Körperschaft zu sein)?