Freiberuflich Nebenerwerb

  • Hallo,


    ich bin sporadisch für ein Bildungszentrum als Dozentin tätig. Maixmal gehen da 6 Wochen im Jahr, wobei 3000 Euro nicht überschritten werden. Oder aber es kommen 00,00 Euro dabei raus, da es sich lediglich um Krankheitsvertretungen handelt.
    Hauptberuflich bin ich in Teilzeit fest angestellt.


    Nun meine Frage: Ist es bei dieser Art der Tätigkeit als Honorarkraft möglich, den Übungsleiterfreibetrag zu nutzen? Was muss man dabei angeben/nachweisen, außer die Rechnungen, die ich dann ja dem Bildungszentrum stelle? Muss ich von dort einen Nachweis einfordern, dass das Bildungszentrum den Kriterien entspricht (öffentlich-rechtliche Körperschaft zu sein)?

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht auch einfach einmal die Hilfen des Programms nutzen und z.B. die Erläuterungen rechtsseitig bzw. hinter den kleinen vorgestellten Fragezeichen nachlesen. Da ist dann nämlich erläutert, dass es in dieser Vorschrift eben nicht nur um Übungsleiter geht, sondern allgemein um bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten:


  • Es geht mir jetzt auch nicht um meine Tätigkeit, dass diese darunter fallen würde, habe ich mittlerweile ja rausgefunden. Es geht um den Teil mit dem "öffentlich-rechtlichen Körperschaften" und ob ich dafür dann einen Nachweis ans Finanzamt mitschicken muss, oder ob es reicht, die Tätigkeit an der genannten Einsatzstelle aufzuführen.

    • Offizieller Beitrag

    Du erklärst doch, aus welcher Tätigkeit die Einnahmen herrühren und versicherst die Richtigkeit deiner Angaben. Ggf. kannst du den Text mit genauer Bezeichnung des Kunden auch eingeben, denn man kann nicht nur auswählen, sondern auch tippen. und zu guter letzt kannst Du Beleg mit Begleitschreiben an das FA senden.

  • JA, allerdings wurde mir der Freibertrag nicht anerkannt und die Einnahmen ganz normal versteuert. Deshalb wollte ich, bevor ich meinen Einspruch einreiche, nochmal recherchieren im Vorfeld, ob es dafür einen speziellen Nachweis der Stelle (die ja aber eigentlich auch auf jeder REchnung genannt wird) oder etwas ähnliches bräuchte.

    • Offizieller Beitrag

    JA, allerdings wurde mir der Freibetrag nicht anerkannt und die Einnahmen ganz normal versteuert.

    Und mit welcher Begründung? Wenn das kein Versehen ist, dann sollte sich ja in den Erläuterungen zum ESt-Bescheid eine entsprechende Begründung finden. Ansonsten zum Telefon greifen und nachfragen.

  • Ich bereite gerade den Einspruch vor. Die Begründung geht für mich aus dem Schreiben nicht wirklich ersichtlich hervor. Für mich konnte ich es mir nur so erklären, dass sie eben die Einsatzstelle nicht also solche anerkannt haben. Dann werde ich einfach nochmal alles genau aufführen und sehen, was dabei rauskommt. Danke für Deine Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    Die Begründung geht für mich aus dem Schreiben nicht wirklich ersichtlich hervor.

    Sollte aber, da ansonsten eine erweiterte Rechtsbehelfsfrist von einem Jahr gilt. Meistens befindet sich ein diesbezüglicher Hinweis in den umfangreichen Erläuterungen zum ESt-Bescheid.


    Wenn der Bescheid noch nicht zu alt ist, würde ich erst wirklich einmal anrufen. Ich tippe bei fehlender Erläuterung im Bescheid immer noch auf ein Versehen.


    Deine Teilzeitbeschäftigung ist aber ein Angestelltenverhältnis, oder?


    Kannst uns ja netter Weise auf dem Laufenden halten.

  • Die Begründung geht für mich aus dem Schreiben nicht wirklich ersichtlich hervor.

    Wenn du nur Versorgungsbezüge hast, bekommst du ja den Versorgungsfreibetrag. Eigentlich müsste deine Berechnung ähnlich der Musterberechnung in der Anlage sein (aus WISO steuer:sparbuch). Für die Versorgungsbezüge bekommst du nur noch eine geringere Pauschale, die 1.000 Euro Arbeitnehmerpauschbetrag gibt es nur für "aktive" Bezüge.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn du nur Versorgungsbezüge hast, bekommst du ja den Versorgungsfreibetrag. Eigentlich müsste deine Berechnung ähnlich der Musterberechnung in der Anlage sein (aus WISO steuer:sparbuch). Für die Versorgungsbezüge bekommst du nur noch eine geringere Pauschale, die 1.000 Euro Arbeitnehmerpauschbetrag gibt es nur für "aktive" Bezüge.

    Ich glaube, Du meintest einen anderen Thread. ;)


    Evtl. den? Suche nach Eingabefehler