Erste Steuererklärung nach (Vollzeit-)Masterstudium

  • Liebe Forenmitglieder,


    ich mache gerade meine erste Steuererklärung nach meinem Masterabschluss (Vollzeitstudium, Zweitstudium) und brauche eure Hilfe.
    Vorweg: Ich habe das Forum schon viel genutzt und auch schon viel dadurch erfahren. Dennoch ist für mich diese Basis-Frage noch nicht ganz klar bzw. habe ich verschiedene Sachen gelesen, die mich zugegebenermaßen etwas verwirrt haben.


    Kurz zu meiner Situation:
    Ich möchte für das Jahr 2013 meine Steuererklärung machen. Damals war ich Vollzeitstudent (Masterstudium)
    Für mein Masterstudium bin ich umgezogen und hatte natürlich andere übliche Ausgaben.


    Nun meine Frage:
    Werden sämtliche Werbungskosten (Umzug, Wegpauschale Wohnung->Universität, Fachliteratur, Arbeitsmaterialien, etc.) unter


    Löhne, Gehälter, Pensionen, Renten und Ersatzleistungen > Ausgaben zu Löhnen und Gehältern > Umzugskosten / Wege zur Arbeit / Arbeitsmittel / etc.


    oder unter


    Löhne, Gehälter, Pensionen, Renten und Ersatzleistungen > Ausgaben zu Löhnen und Gehältern > Fortbildungskosten (hier würde ich eine neue Fortbildung mit dem Namen "Masterstudium" erstellen und dort die einzelnen Posten eintragen)


    eingetragen?



    Es wäre wirklich hilfreich für mich, wenn ihr mir anhand eines Beispiels (gerne Vollzeitstudent, Masterstudium) nochmal die Unterschiede zwischen Fortbildungskosten und den Ausgaben zu Löhnen und Gehältern erklären könntet.


    Ich habe mich wirklich bemüht, das in der Foren-Suche zu finden und ich habe mir auch die Hilfestellungen von Wiso und auch Erklärungen von externen Seiten durchgelesen. Aber es ist mir dennoch noch nicht vollständig klar geworden.


    Vielen Dank

  • Es sind alles Fortbildungskosten, auch die Fahrtkosten zur Uni etc. Nichts von den von dir genannten Kosten hat etwas mit deinem (früheren) Arbeitsplatz zu tun, ist also auch keine Aufwendung für die Erzielung von Einkünften im Jahr 2013, sondern werden dann über den Verlustvortrag (Achtung: es gibt auch so etwas wie einen Verlustrücktrag, gesetzlich so vorgesehen) vorgetragen und dann mit deinen (zukünftigen) Einkünften verrechnet.