hallo
Ich habe von meinem chef ein kfz bekommen, mit diesem fahre ich zur arbeit und auch wieder zurück(einfach 110km). Ebenso fahre ich damit während der arbeitszeit von baustelle zu baustelle. Ich habe keinerlei kosten sondern fahre "nur". Kann ich trotzdem die Pendlerpauschale angeben?
Pendlerpauschale/ zur Nutzung überlassenes kfz
- Markus280584
- Unerledigt
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Einfach einmal die erweiterte Forumssuche mit Stichwörtern wie Firmenwagen u.a. nutzen, da wird eigentlich alles beantwortet sein.
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einfache Antwort: Ja!
Der AG muss das Fahrzeug in der Lohnabrechnung als geldwerten Vorteil versteuern und und für die Fahrten Weg-Wohnung-Arbeitsstätte wird die Entfernungspauschale bei den Werbungskosten eingetragen. Die anderen Fahrtkosten kann man nicht zusätzlich absetzen, denn die zahlt ja der Arbeitgeber, da er alle Kosten für den PKW trägt.
Lia -
Der AG muss das Fahrzeug in der Lohnabrechnung als geldwerten Vorteil versteuern
Sowohl die 1% für die private Nutzung als auch die 0,02% für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte! Nur dann geht der Werbungskostenabzug.
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einfache Antwort: Ja!
Einfache aber falsche Antwort, da nach den bisherigen Infos des TE überhaupt nicht zu beantworten. Wir wissen nicht, was der AG mit dem Bruttoarbeitslohn versteuert.
Gerade deshalb habe ich ihn ja darauf hingewiesen, sich einmal unter dem Stichwort Firmenwagen zu belesen.
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Die anderen Fahrtkosten kann man nicht zusätzlich absetzen, denn die zahlt ja der Arbeitgeber, da er alle Kosten für den PKW trägt.
Die kann man bei Anwendung der Pendlerpauschale sowieso nicht absetzen, egal wer diese Kosten trägt (von außergewöhnlichen Belastungen bei einem Unfall auf dem Arbeitsweg bzw. Reisetätigkeit mal abgesehen, aber auch da müssen die Erstattungen durch Arbeitgeber und/oder Versicherung gegengerechnet werden).
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von außergewöhnlichen Belastungen bei einem Unfall auf dem Arbeitsweg bzw. Reisetätigkeit mal abgesehen
Du meinst wohl außergewöhnliche "Kosten". Aber auch die stehen laut Sachverhalt gar nicht zur Diskussion.