Gewillkürtes Betriebsvermögen, Verbuchung der privaten Nutzung

  • Hallo zusammen,


    folgender Fall (EÜR):


    Kauf eines PKWs am 21.05.2017 zu einem Preis von 36200.-


    Aufnahme ins gewillkürte Betriebsvermögen (10 - 50% betriebliche Nutzung), sowohl ertragssteuerlich als auch umsatzsteuerlich.


    Fahrtenbuch für 21.05. - 31.05. weist 720 km private und 180 km berufliche Nutzung aus.


    Was muss ich alles buchen?


    (Kauf ist denke ich klar, SKR03 Konto 0320 mit Vorsteuerabzug; Abschreibungen 4832)


    Mir geht es hauptsächlich um die 720 km private Nutzung.



    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  • wobei ich hier empfehlen würde, am Ende des Jahres abzurechnen. Denn erst dann stehen alle Kosten fest, die verteilt werden müssen und der Anteil der Privatkilometer an der Gesamtleistung. Sonst müsste jeden Monat neu gerechnet werden und der/die Vormonat/e angepasst werden mit entsprechender Korrektur der UStVA.

    • Offizieller Beitrag

    Aber er muss und sollte das ja zeitnah verbuchen. Also muss er erst einmal einen repräsentativen Zeitraum nehmen und das dann in den laufenden VAs ansetzen. Mit der Jahreserermittlung/-erklärung dann einfach auf den tatsächlichen Teil korrigieren.

  • Aber er muss und sollte das ja zeitnah verbuchen. Also muss er erst einmal einen repräsentativen Zeitraum nehmen und das dann in den laufenden VAs ansetzen. Mit der Jahreserermittlung/-erklärung dann einfach auf den tatsächlichen Teil korrigieren.

    Ok, danke.
    Und wie mache ich das dann konkret für den Mai? 80% (entspricht dem Privatanteil im Mai) von allen gebuchten laufenden KFZ-Kosten im SKR03 Konto 1880 an Konto 8921?

  • Kauf eines PKWs am 21.05.2017

    Also muss er erst einmal einen repräsentativen Zeitraum nehmen

    Und den gibt es wohl noch nicht, denn 10 Tage im Mai sind sicher nicht repräsentativ für die Folgemonate. Wobei der TE natürlich Schätzungen zugrunde legen kann, aber bei einem neuen Fahrzeug werden sich die zu verteilenden Aufwendungen ja eher im niedrigen Bereich bewegen (von Versicherung und Steuer abgesehen, die zu "Ausreissern im Juni führen werden).

  • Vielen Dank für Eure Hilfe, nur ist mir eine Sache wie gesagt noch nicht ganz klar:


    Die Abschreibungen und die dazu gehörigen Umsatzsteuern müssen auch um den privaten Nutzungsanteil korrigiert werden, oder?


    Wenn ja, dann monatlich oder erst am Jahresende?

  • Vielen Dank für Eure Hilfe, nur ist mir eine Sache wie gesagt noch nicht ganz klar:


    Die Abschreibungen und die dazu gehörigen Umsatzsteuern müssen auch um den privaten Nutzungsanteil korrigiert werden, oder?


    Wenn ja, dann monatlich oder erst am Jahresende?

    Kann mir das mit den Abschreibungen bitte noch jemand beantworten? Wäre sehr hilfreich. Danke Euch!



    Zusätzlich muss ich aber noch eine Frage nachschieben:


    Ich fahre jeden Tag 10 km in meine Firma und abends wieder 10 km zurück nach Hause.


    Sehe ich das richtig, dass die 10 km morgens berufliche Nutzung sind und die 10 km abends private Nutzung?

  • Warum nicht?

    Aber Achtung: steuerlich ansetzbar ist auch hier nur die einfache Entfernung! Der Rest ist private Kosten, die in der Einkommensteuer nicht angesetzt werden dürfen (also Konto nicht abzugsfähige Kosten).

  • Aber Achtung: steuerlich ansetzbar ist auch hier nur die einfache Entfernung! Der Rest ist private Kosten, die in der Einkommensteuer nicht angesetzt werden dürfen (also Konto nicht abzugsfähige Kosten).

    OK, wie lautet dann die Rechnung und Buchung in meinem Fall?



    900 km Gesamtnutzung, davon 720 km private Nutzung, 80 km berufliche Nutzung, 50 km ins Geschäft, 50 km vom Geschäft nach Hause vom 21. bis zum 31. Mai.

  • Ab 2004 können so 0,30 EUR pro Entfernungskilometer als Betriebsausgabe angesetzt werden.

    Da hat auch niemand irgend etwas anderes behauptet. Es ging hier einzig und allein um die Zuordnung zu privat oder dienstlich.

  • OK, wie lautet dann die Rechnung und Buchung in meinem Fall?


    900 km Gesamtnutzung, davon 720 km private Nutzung, 80 km berufliche Nutzung, 50 km ins Geschäft, 50 km vom Geschäft nach Hause vom 21. bis zum 31. Mai.

    Um die Frage noch einmal zu präzisieren:



    Wie lautet dann bei den oben genannten Zahlen das Verhältnis von privater und beruflicher Nutzung für die Berechnung der laufenden Kosten und Abschreibungen?



    Anteil beruflicher Nutzung:


    130 km : 900 km = 14,4%


    oder


    180 km : 900 km = 20,0%


    oder


    130 km : 850 km = 15,3%


    oder


    ganz anders? :/



    Ich wäre Euch sehr dankbar! :thumbsup:

  • Im Klartext:


    du hast 80 Kilometer betriebliche Nutzung, 100 Kilometer Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (als Fahrten gesondert zu behandeln, wegen der Berechnung über Entfernungskilometer) und 720 Kilometer private Nutzung. D.h. du versteuerst 720 Kilometer von 900 = 80%. Hiervon sind wiederum 80% mit Umsatzsteuer (also die Kosten von 576 Kilometern), der Rest ohne Umsatzsteuer (da ja Versicherungen und Steuern ohne Vorsteuern sind).