Ich möchte Ware aus Andorra einführen und dafür ein französisches Transportunternehmen beauftragen. Letztes Jahr lief alles ohne Problem, nur leider macht mein damals beauftragtes Unternehmen diese Dienstleistung nicht mehr. So habe ich nun ein Angebot von einem anderen französischen Unternehmer und der unterbreitet mir ein Angebot, wo u.a. French VAT als Posten aufgeführt wird.
Auf meine Nachfrage, ich hätte doch eine deutsche Umsatzsteuer ID und dieser Posten könnte meiner Meinung raus, erklärte das Unternehmen,dass sie aufgrund von Schwierigkeiten mit dem Zoll etc. mir nur mit VAT ein Angebot machen können. Nur meine Frage:
Kann ich mir diese VAT über den deutschen Fiskus wiederholen oder wie sieht es aus?
Ich glaube, ich bin auf was passendes gestoßen:
ZitatDeutsche Unternehmer, die Umsatzsteuer im EU-Ausland gezahlt haben, können die Rückerstattung nur über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) beantragen.
Richtiger Ansatz? Tipps?