Zahlung von französischer VAT trotz Umsatzsteuer ID

  • Ich möchte Ware aus Andorra einführen und dafür ein französisches Transportunternehmen beauftragen. Letztes Jahr lief alles ohne Problem, nur leider macht mein damals beauftragtes Unternehmen diese Dienstleistung nicht mehr. So habe ich nun ein Angebot von einem anderen französischen Unternehmer und der unterbreitet mir ein Angebot, wo u.a. French VAT als Posten aufgeführt wird.


    Auf meine Nachfrage, ich hätte doch eine deutsche Umsatzsteuer ID und dieser Posten könnte meiner Meinung raus, erklärte das Unternehmen,dass sie aufgrund von Schwierigkeiten mit dem Zoll etc. mir nur mit VAT ein Angebot machen können. Nur meine Frage:
    Kann ich mir diese VAT über den deutschen Fiskus wiederholen oder wie sieht es aus?


    Ich glaube, ich bin auf was passendes gestoßen:



    Zitat

    Deutsche Unternehmer, die Umsatzsteuer im EU-Ausland gezahlt haben, können die Rückerstattung nur über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) beantragen.

    Richtiger Ansatz? Tipps?

  • Der Ansatz ist (leider) der einzig Mögliche, wenn sich der Spediteur nicht auf die EU-Regelung einlässt. Wobei ich über den Steuerberater klären lassen würde, ob du nicht einen Anspruch auf eine EU-konforme Rechnung hast! Du hast nämlich den Nachteil, in dem du trotz vorhandener UStID zunächst die Kosten einschließlich Umsatzsteuer zahlen und als Aufwand buchen musst (du hast ja keinen Vorsteuerabzug hier) und dann den Schriftverkehr mit der BZSt hast, die natürlich auch wissen wollen, warum hier französische USt ausgewiesen wurde trotz vorliegender UStID.