Zweitwohnsitz, Dienstreise z.Hauptwohnsitz, Verpflegungsmehraufwand

  • Guten Tag,


    leider habe ich nichts passendes hier im Forum gefunden, daher nun ein Neues Thema.


    Ich habe einen Zweitwohnsitz in B., da mein Arbeitgeber dort seinen Hauptfirmensitz hat. Mein Hauptwohnsitz ist in A.(übliche Wochenendheimfahrt)


    Nun kommt es, das ich dienstlich nach A. muß, anreise bereits an einem Mittwoch da ich ab Donnertag, für gut 14 Tage, dort vor Ort sein muß. Da ich mich in A. sehr gut mit dem ÖPNV auskenne, bin ich ohne Fahrzeug unterwegs.


    Nun die Frage. Kann ich den Verpflegungsmehraufwand für die 14 Tage (10 Arbeitstage) mit den vollen 24€ berechnen (ohne Abzug), die Anreise erfolgt bereits einen Tag vorher, würde ich als Privat ansehen, die Rückfahrt erfolgt erst wieder an einem Montag (quasi als Rückfahrt von einer Wochendheimfahrt), es fallen also keine Reisekosten für 12€ pauschal an.


    Die Tickets für den ÖPNV strecke ich vor (45€, jeweils Einzelfahrscheine), die mir mein Chef aber so nicht erstatten möchte, da diese angeblich in der Tagespauschale mit inbegriffen sind. Stimmt das so?


    Kann/darf ich für die Tage 24€ ansetzen oder nur 19,50€ ?
    Wie sieht es mit der Übernachtung aus, die ja am Hauptwohnsitz erfolgt (Hotelkosten entfallen dadurch). Gibt es hier pauschalen?


    Vielen Dank für entsprechende Hilfe bzw. "Neubetrachtung" der Situation.

  • Hallo Nachrage,


    ohne Gewähr, da dir im Einzelnen nur ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe hier Auskunft geben darf.


    Du hast doch an deinem Hauptwohnsitz keinerlei Mehraufwand für Verpflegung! Du hast dort einen eingerichteten Hausstand, kennst die Möglichkeiten vor Ort und kannst auch bevorraten. Ich sehe hier keine Möglichkeit für Verpflegungsmehraufwand. Ebenso gibt es keinerlei Pauschalen für Übernachtungen, die man an seinem Hauptwohnsitz macht.


    ÖPNV-Karten für Fahrten von deinem Hauptwohnsitz zu dem Geschäftspartner (o.ä.) sind m.M. nach als Fahrtkosten ansetzbar. Aber ob hier Einzelfahrscheine anerkannt werden, wage ich zu bezweifeln. Auch an deinem Wohnsitz gibt es sicher Wochenkarte o.ä., und da du dich dort auskennst, ist es auch zumutbar, solche Karten zu erwerben.

  • Ich sehe hier keine Möglichkeit für Verpflegungsmehraufwand.

    Sehe ich auch nicht - aus einem einfachen Grund: Dienstreise zum Hauptwohnsitz mit Übernachtung an diesem? Das ist doch dann eine Heimfahrt. Damit auch keine Pauschalen ansetzbar.


    Auch an deinem Wohnsitz gibt es sicher Wochenkarte o.ä., und da du dich dort auskennst, ist es auch zumutbar, solche Karten zu erwerben.

    Das ist wohl erstmal eher eine Sache des logischen Denkens - denn auch wenn die Einzelfahrkarten mehr kosten und somit eine größere Summe steuerlich absetzbar ist, hat man finanziell mehr davon, wie von Dir vorgeschlagen, z. B. eine Wochenkarte zu kaufen und diese steuerlich abzusetzen.
    Einzelfahrt bei uns 2,30 € - macht bei 10 Tagen 20 Fahrten, also 46,00 €, die ansetzbar sind - Steuerersparnis bei Grenzsteuersatz von 50 % (bewußt hoch angesetzt) 23,00 €, also 23,00 € ausgegeben (bei Grenzsteuersatz von 40 % sind es dann 18,40 € Steuerersparnis und 27,60 € ausgegeben)
    4er-Karte 8,20 € - also 5 solcher Karten erforderlich, 41,00 € ansetzbar - Steuerersparnis 20,50 €, gleicher Betrag ausgegeben (bzw. 16,40 € und 24,60 €)
    Wochenkarte 21,00 € - 2 werden benötigt, 42,00 € ansetzber - Steuerersparnis bzw. ausgegeben 21,00 € (bzw. 16,80 € und 25,20 €)
    Bei der Wochenkarte könnte das Risiko darin bestehen, daß das FA sagt, die ist ja auch privat nutzbar (z. B. am Wochenende) und damit nicht voll ansetzbar - keine Ahnung, ob es dazu schon Festlegungen oder Urteile gibt.
    Aber falls es diese Einschränkung nicht gibt, denke ich auch nicht, daß das FA diesbezüglich Vorschriften machen kann, also welcher Typ Fahrkarte genommen werden muß.


    Die Tickets für den ÖPNV strecke ich vor (45€, jeweils Einzelfahrscheine), die mir mein Chef aber so nicht erstatten möchte, da diese angeblich in der Tagespauschale mit inbegriffen sind. Stimmt das so?

    Da die Pauschale "Verpflegungsmehraufwand" heißt, können also logischerweise keine Fahrtkosten darin enthalten sein. Außerdem wäre es erst recht unlogisch, wenn die Fahrtkosten größer sind als der VMA - welches Argument bringt der Arbeitgeber dann? ?(
    Theoretisch muß der Arbeitgeber nach § 670 BGB die Fahrtkosten erstatten, allerdings ist es oft so, daß der Arbeitgeber nicht erstattet sondern auf die steuerliche Absetzbarkeit verweist.

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    Du hast doch an deinem Hauptwohnsitz keinerlei Mehraufwand für Verpflegung! Du hast dort einen eingerichteten Hausstand, kennst die Möglichkeiten vor Ort und kannst auch bevorraten. Ich sehe hier keine Möglichkeit für Verpflegungsmehraufwand. Ebenso gibt es keinerlei Pauschalen für Übernachtungen, die man an seinem Hauptwohnsitz macht.


    Hmmm, das würde ich Pauschal nicht sagen...


    Da es sich hierbei aufgrund der nicht dauerhaften Zuordnung (14 Tage) um Reisekosten handelt, sollte es darauf ankommen, wielange an einem Tag die Abwesenheit von der Wohnung war. Ich denke da an die 8 Stunden grenze...


    Aber wie nesciens schon schrieb, sollte das ein Fachmann beantworten

    • Offizieller Beitrag

    Hmmm, das würde ich Pauschal nicht sagen...


    Da es sich hierbei aufgrund der nicht dauerhaften Zuordnung (14 Tage) um Reisekosten handelt, sollte es darauf ankommen, wielange an einem Tag die Abwesenheit von der Wohnung war. Ich denke da an die 8 Stunden grenze...

    Genau meine Meinung. Es liegen insoweit Reisekosten anlässlich Auswärtstätigkeiten vor. Die Höhe der Verpflegungsmehraufwendungen berechnet sich nach den normalen Regelungen zur Dauer der Abwesenheit von der Wohnung (Haupt- und/oder Nebenwohnsitz). Bei den Fahrtkosten kommen ggf. natürlich die tatsächlich nachgewiesenen Kosten zum Ansatz. Hier natürlich auch die nachgewiesenen Kosten für Einzelfahrscheine.


    Der Chef irrt in seiner Auffassung allerdings gewaltig und sollte einmal Besuch von der Gewerkschaft bekommen.