Geringwertige Wirtschaftsgüter bei privater Vermietung einer Ferienwohnung

  • Bei der Vermietung von Immobilien besteht nur die Möglichkeit, bewegliche Wirtschaftsgüter über einen längeren Zeitraum abzuschreiben. Wo trage ich geringwertige Wirtschaftsgüter (z.B. Butterdose) in einer vermieteten Ferienwohnung ein?

  • Hallo kaychri,


    das ist doch wohl nicht dein Ernst? Einen Gegenstand, der keine 10 Euro kostet, ins Anlagevermögen? Nein! Dies ist Aufwand (GWG fangen bei 150 € an).


    Und GWG kannst du doch eintragen - siehe Anlage