Gutschein lst frei Abrechnung

  • Hallo,


    ich habe für mich und meinen Mitarbeiter so eine Art Gutschein angelegt, Lohnnummer 341. Diese steuerfreien Dinge, die es da gibt. Der monatliche Betrag wuird dazu auf eine Prepaidkarte geladen. Der Bertrag wird vom Anbieter eingezogen. Den Buchungssatz habe ich angelegt, buche die Ausghaben auf 4140.


    Auf der Lohnabrechnung wird der jeweilige Betrag von € 44,-- auf den Nettoauszahlungsbetrag gerechnet. Mein Minijobber bekommt demnach 494,-- anstatt 450,-- ausgezahlt. Keine Ahnung, ob das richtig ist.
    Überweise kan nich dem Minijobber aber ja nur 450,--. Wie buche ich ich Zahlung von € 44,--.?

  • Moin,


    um welche Art von Gutscheinen handelt es sich denn? Das kann für die Beurteilung, ob es sich um (steuer- und beitragspflichtigen) Arbeitslohn handelt, eine Rolle spielen.


    Ansonsten müsste in der Abrechnung ja noch ein Abzug des Sachbezuges erfolgen, da der Betrag ja nicht an den Mitarbeiter ausgezahlt wird, sondern durch Dich gezahlt wird.



    Keine Ahnung, ob das richtig ist.

    Sollte so sein:


    https://www.etl-rechtsanwaelte…eren-entgeltbestandteilen


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Ich nutze das Kreditkartenmodul von Spendit. 44 Euro monatlich werden da auf eine Kreditkarte gebucht.


    Ich habe auf beiden Lohnabrechnungen die Lohnart drin, habe die Lohnart 341 kopiert. EIn Abzug erfolgt auf der Abrechnung nicht

  • Moin,


    wie heisst denn die LA 341 (die Nummerierung ist ja nicht bei allen Anwendern einheitlich) ?


    Für den Abzug vom Nettobetrag müsste dann auch eine LA angelegt werden, dort würde ich unter Fibu das Konto 8614 "verrechnete sonstige Sachbezüge ohne USt" eintragen (eine Umsatzsteuerpflicht scheidet hier m. E. aus, da kein umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch vorliegt und Du ja keine Vorsteuer geltend machen kannst ).


    Beim Bezug würde ich eher das Konto 4152 "Sachzuwendungen und Dienstleistungen an AN" nehmen und das von Dir genannte Kto. 4140 für die Abbuchung vom Anbieter.


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Das ist gar nicht sooo kompliziert :) ... eigentlich musst Du nur nur in den Stammdaten der Lohnarten Be- und Abzug des Sachbezuges (müsste standardmässig schon vorhanden sein) das Fibu-Konto eintragen ..


    Aber natürlich kann es nicht schaden, wenn ein Fachmensch mal über die Schulter schaut.. :thumbup:

    • Offizieller Beitrag

    Moin,
    ich will hier mal noch zu bedenken geben, dass diese 44 € dem Mitarbeiter nicht zur freien Verfügung stehen dürfen, um stfr/svfr zu sein. Deshalb werden meist Essens- oder Tankgutscheine ausgegeben...
    Bei der Option, dass da Geld auf eine Prepaid-Kreditkarte geladen wird, habe ich da leise Zweifel.