Laptop mit Versicherung absetzen

  • Hallo zusammen,


    zur Vorbereitung auf die Lohnsteuer 2017 habe ich ein paar Fragen zum Thema Laptops absetzen (auch wenn es hier schon oft vorkam).


    Situation: Momentan studiere ich im IT-Bereich (Bachelor). Im August werde ich meinen Bachelor abschließen und anfangen in einem Unternehmen zu arbeiten wo ich einen eigenen Laptop brauche.
    Zusätzlich beginne im September meinen Master, für den ich ebenfalls einen Laptop brauche.


    Da ich momentan halbwegs günstig (weil reduziert) an ein geeignetes Notebook (Preisklasse 1500€) komme möchte ich mir das Notebook jetzt schon kaufen und ggf. fürs Studium einrichten aber halt nicht aktiv nutzen. Zusätzlich möchte ich zum Notebook eine Versicherung (Kaffee verschüttet etc.) kaufen (vom selben Hersteller/Anbieter).


    Kann ich das Notebook direkt ab Kaufdatum zu 100% absetzen oder muss ich es für Juni/Juli privat kennzeichnen und dann ab einschließlich August als 100% beruflich / zur Fortbildung?
    Und kann ich die Versicherung direkt mit absetzen?


    Ich hoffe jemand blickt da durch und kann mir ein wenig weiterhelfen.
    Vielen Danke schon mal im voraus!

  • ein Laptop in dieser Preisklasse muss immer auf 3 Jahre verteilt werden - bzw. x/12 pro-rata-temporis Abschreibung. Egal ob als Werbungskosten oder als Sonderausgabe. Hier ist es wohl am besten, dies als WK beim Job ab September anzusetzen - es wird ja noch andere Werbungskosten über 1000,-- geben. Auch die Versicherung wird abgesetzt werden können - Zahlungsdatum!
    Lia

  • ein Laptop in dieser Preisklasse muss immer auf 3 Jahre verteilt werden - bzw. x/12 pro-rata-temporis Abschreibung.


    beantwortet aber diese Frage nicht


    Kann ich das Notebook direkt ab Kaufdatum zu 100% absetzen oder muss ich es für Juni/Juli privat kennzeichnen und dann ab einschließlich August als 100% beruflich / zur Fortbildung?

    Solange keine berufliche Nutzung - keine Abschreibung als Werbungskosten. Vermutlich wird das Finanzamt sowieso von einer privaten (Mit-)Nutzung ausgehen - aber ansetzbar als Werbungskosten sind die AfA erst ab Aufnahme Arbeit/Studium. Wobei es sehr seltsam ist, dass der Arbeitgeber kein Laptop stellt. Dies ist ein Arbeitsmittel, das er zur Verfügung stellen muss! Das wird auch das Finanzamt fragen.

  • Solange keine berufliche Nutzung - keine Abschreibung als Werbungskosten. Vermutlich wird das Finanzamt sowieso von einer privaten (Mit-)Nutzung ausgehen - aber ansetzbar als Werbungskosten sind die AfA erst ab Aufnahme Arbeit/Studium. Wobei es sehr seltsam ist, dass der Arbeitgeber kein Laptop stellt. Dies ist ein Arbeitsmittel, das er zur Verfügung stellen muss! Das wird auch das Finanzamt fragen.

    Ist halt die Bedingung für die Stelle gewesen, dass ich meine Hardware selber stelle. Das wird mir mit Sicherheit auch bescheinigt werden falls das FA fragt.
    Ich würde dann also das Notebook ab August als Werbungskosten führen und vorher nicht, richtig? Ich würde das Notebook mit 100% beruflicher/studentischer Nutzung eintragen, da ich Zuhause sowieso noch einen Festrechner habe.

    • Offizieller Beitrag

    Ist halt die Bedingung für die Stelle gewesen, dass ich meine Hardware selber stelle. Das wird mir mit Sicherheit auch bescheinigt werden falls das FA fragt.

    Ist jetzt aber ein Witz, oder? In Zeiten von Viren und Schadprogrammen etc. sind doch eher jegliche private Geräte im betrieblichen System aufgrund von Sicherheitsbedenken untersagt. Und ein AG, der mich betrieblich zwingend erforderliche Hardware selber bezahlen lässt, ist mir bisher auch noch nicht untergekommen. Würde bei mir erhebliche Bedenken gegen eine Beschäftigung bei einem solchen AG aufwerfen. Die Regel ist doch eher der umgekehrte Weg.

    • Offizieller Beitrag

    Ist jetzt aber ein Witz, oder? In Zeiten von Viren und Schadprogrammen etc. sind doch eher jegliche private Geräte im betrieblichen System aufgrund von Sicherheitsbedenken untersagt.

    Nee, das kann man so allgemein nicht sagen. Deshalb muß man sich als Admin oft mit dem Thema BYOD = Bring your own device auseinandersetzen und entsprechende Vorkehrungen treffen.

  • Auch wenn nur ganz weit entfernt was mit dem Thema zu tun hat - braucht man für ein Bachelor-Studium keine IT?


    Ich weiß ehrlich gesagt nicht was du damit jetzt meinst.


    Ist jetzt aber ein Witz, oder? In Zeiten von Viren und Schadprogrammen etc. sind doch eher jegliche private Geräte im betrieblichen System aufgrund von Sicherheitsbedenken untersagt. Und ein AG, der mich betrieblich zwingend erforderliche Hardware selber bezahlen lässt, ist mir bisher auch noch nicht untergekommen. Würde bei mir erhebliche Bedenken gegen eine Beschäftigung bei einem solchen AG aufwerfen. Die Regel ist doch eher der umgekehrte Weg.


    Naja BYOD ist mit Linux ganz entspannt. Das Problem ist der typische Otto-Normal-User der sein virenverseuchtes Gerät mitbringt :)

  • braucht man für ein Bachelor-Studium keine IT?

    Das beisst sich aber mit der Auskunft, dass der Laptop gekauft wurde, weil der Arbeitgeber dies verlangt. Also gab es für das Studium wohl etwas anderes (vielleicht ein älteres Modell). Man sollte die Argumentationslinie schon beibehalten, sonst läuft man Gefahr, dass das Finanzamt alles streicht.