Du hast doch vom Rentenversicherungsträger sicher eine Bescheinigung bekommen, in der steht, wo was einzugeben ist. Sonst richte dir die VaSt ein, dann kannst du die richtigen Eingaben abrufen.
Korrigiert wird im Jahr der Neuberechnung - müsste unter die Rubrik "Nachzahlungen für Vorjahre" gehören.