WISO EÜR & Kasse auch f. Bilanz?

  • Ich arbeite seit Mitte 2014 mit Wiso EÜR & Kasse und habe seitdem mit Hilfe dieses Programms alle Steuererklärungen bis einschl 2016 ohne StB beanstandungsfrei beim FA durchbekommen. ME mit Abstand aus vielerlei Gründen das beste Buchhaltungsprogramm auf dem Markt!
    In absehbarer Zeit werde ich jedoch bilanzieren müssen.
    Frage: Was spricht eigentlich dagegen, den Kontenrahmen des Programms händisch um die Bilanzkonten zu erweitern, die entsprechenden Zusatzbuchungen vorzunehmen und dann GUV und Bilanz händisch aus den Kontendaten/ -salden selbst zu ermitteln?
    Hat jemand schon unter Verwendung von Wiso EÜR & Kasse selbst bilanziert?
    Gruß
    Andreas

  • Das kann nicht funktionieren, weil für eine GuV (und damit auch Bilanz) andere Bilanzierungsvorschriften greifen, z. B. gilt der § 11 EStG nicht! Du solltest dir eine Buchhaltungssoftware kaufen, die auch Bilanzen kann.

  • Hallo Andreas,


    nesciens hat Recht, das geht nicht. EÜR und Bilanz sind doch ziemlich verschieden.


    und dann GUV und Bilanz händisch aus den Kontendaten/ -salden selbst zu ermitteln?

    Das wird leider auch aus technischen Gründen nicht funktionieren, weil Du als Bilanzierer die Bilanz online ans FA abliefern musst.


    Dein Programm heisst ja nicht umsonst EÜR & Kasse - es kann eben nur EÜR ;)


    Gruß
    Chris

  • Danke für Eure Hinweise und Meinungen!
    Ganz überzeugt bin ich nicht: Es ist klar, dass Forderungen und Verbindlichkeiten in die Bilanz eingehen (und nicht in die EÜR)...aber auch diese liefert doch Wiso Eür & Kasse jedenfalls als Daten SH und Salden, wenn man es richtig anstellt...
    Nun gut: Gibt es von Euch eine Meinung bzw. Erfahrung welches Programm für Bilanzierung gut wäre?
    (365 Tage Lizenzen stoßen mich zB etwas ab...)
    Gruß
    Andreas

  • Es ist klar, dass Forderungen und Verbindlichkeiten in die Bilanz eingehen (und nicht in die EÜR)...aber auch diese liefert doch Wiso Eür & Kasse jedenfalls als Daten SH und Salden, wenn man es richtig anstellt...

    Du hast unsere Hinweise missverstanden - es geht um die Darstellung in der GuV. Diese ist nicht mit der EÜR vergleichbar, da unter anderem auch noch Rechnungsabgrenzungen, Rückstellungen etc. die GuV beeinflussen. Auch der Zeitpunkt, wann zu erfassen ist, ist unterschiedlich. Es gibt hier keine Vergleichbarkeit. Hier manuell anpassen zu wollen, kostet dich mehr Zeit als mit einer Buchhaltungssoftware gleich richtig zu buchen.



    Erfahrung welches Programm für Bilanzierung gut wäre?
    (365 Tage Lizenzen stoßen mich zB etwas ab...)

    Mein Büro geht nur, wenn du einen Steuerberater hast, der die Bilanz für dich aufstellt (DATEV-Export ist möglich). Sonst musst du schon die etwas größere Unternehmersuite wählen.


    Übrigens wirst du als Bilanzierer immer mit einer aktuellen Version arbeiten müssen - die 365-Versionen sind hier durchaus sinnvoll, da nur hier die neuesten Taxonomien für die E-Bilanz Eingang finden und die Elster-Schnittstelle ja auch immer aktuell sein muss. Du bist schließlich verpflichtet, E-Bilanz und andere Unterlagen via Elster an das Finanzamt zu senden. "Papier", gleichgültig ob Steuererklärungen oder eben E-Bilanz ist "out" und wird als nicht abgegeben gewertet.

  • Hallo nesciens,
    erstmal herzlichen Dank dafür, dass Du so ausführlich auf meinen Post eingegangen bist ! :)


    "Du hast unsere Hinweise missverstanden - es geht um die Darstellung in der GuV. Diese ist nicht mit der EÜR vergleichbar, da unter anderem auch noch Rechnungsabgrenzungen, Rückstellungen etc. die GuV beeinflussen. Auch der Zeitpunkt, wann zu erfassen ist, ist unterschiedlich."


    Rechnungsabgrenzungen, Rückstellungen usw. mache ich auch jetzt schon...natürlich so, dass es vom Ergebnis her EÜR konform bleibt. Bzgl. der Umstellung der Zeitpunkte sehe ich ebenfalls kein Problem.
    Aber es ist klar, dass man aus der so gewonnenen Buchhaltung dann keine EÜR ziehen kann und diese für eine GUV nehmen kann....sondern eben händisch nach alter Väter Sitte Bilanz und GUV erstellen müsste und dies dann elektronisch übermitteln müsste.


    Bzgl. Software: Für WISO/ Buhl spricht der excellente Service und der Preis!
    (Danke für den Hinweis bzgl. "mein Büro"!)
    Wiso Unternehmer Suite hatte ich mal vor 2 Jahren getestet. Ich fand das GUI im Vergleich zu EÜR & Kasse wenig instruktiv...kam nicht gut klar. Hatte dann mal Taxpool ausprobiert, fand es plausibler....aber man muss sehr viel selber mitdenken.
    Vielleicht probiere ich Wiso Unternehmer Suite nocheinmal.
    Das Programm elstert die E Bilanz.
    Frage: Kann man die Daten irgendwie so in einer Cloud speichern, dass man von überall her drauf zu greifen und weitermachen kann?
    (Dies geht so wunderbar bei EÜR & Kasse)
    ..
    und: Meinung bzgl Vergleich Unternehmersuite und Lexware?


    Gruß
    Andreas

  • Hallo Andrzej,


    Das beisst sich eigentlich - entweder EÜR, dann keine Rückstellungen, keine Rechnungsabgrenzung etc. Es gibt keine EÜR-konforme Buchung von solchen Posten in der EÜR. Hier zählen nur tatsächliche Geldbewegungen, und dem widersprechen Rechnungsabgrenzungsposten, Rückstellungen u.ä.


    Bezüglich Lexware-Programmen solltest du im dortigen Forum suchen.

  • Hallo Babuschka,
    man kann ohne weiteres in WISO EÜR zB (bei SKR03) 1390/1600ff bzw 1900ff/1390 buchen und damit über einen EÜR Auszug sehr schön sehen, wem man noch Geld schuldet bzw. von wem man noch was bekommt.
    Ebenso geht es mit USt-Verb. bzw. Guthaben via 1797/1390 bzw 1390/1797, Rückstellungen zB via 1390/0970 uvam.
    All dies tangiert die EÜR überhaupt nicht.
    Beim tatsächlichen Geldfluss schließt man über umgekehrte Buchungen wieder ab und bucht den nunmehr EÜR relevanten Vorgang wie üblich, also zB 3300/1100, 1100/8400 usw.
    (Rechnungsabgrenzungen gehen zugegebenermaßen bei EÜR nur in engen Grenzen.)
    Beim Jahreswechsel bucht man EB1390 und EB 1600ff, 1900ff usw.
    Auf diese Weise erhält man auch bei EÜR eine hochtransparente Buchhaltung, die jederzeit Forderungen, Verbindlichkeiten, Kunden- und Lieferantenumsätze, Steuerschulden/-Guthaben transparent (bei WISO EÜR in einer einzigen Datei) erfasst und bei Bedarf auswirft.


    Nachwievor würde mich interessieren, wie WISO Unternehmer vs Lexware Buchhalter gesehen wird...ich konnte auch nach viel Googeln bisher keine vergleichende Beurteilung aus Nutzerperspektive finden.


    Gruß
    Andreas

  • Ich kene zwar den Lexware Buchhalter, aber nicht die Unternehmersuite von Buhl - kann also keine Vergleich machen.

  • Ja, sowohl für eine UG (mit der Problematik der Zwangsrücklage, die Lexware nicht abbilden kann, Näheres in den Foren dort), für eine kleine GmbH und eine Personengesellschaft (mit den Problemen bei der Kapitalkontenentwicklung, wofür aber im Forum eine gute Anleitung "angepinnt" ist.


    Benutzt im letzten Jahr Taxonomie 5.3, dieses Jahr 5.4 (seit letzter Woche ist auch 6.0 verfügbar).

  • ok danke!...hört sich so an, dass man mit dieser Software bzgl. Bilanz auch ohne StB klarkommen kann (wenn man Ahnung hat, wie Du offensichtlich)...mal sehen, ob ich irgendwo auch was positives diesbzgl. zur Wiso Unternehmersuite höre.
    ...wie schon gesagt, bin ich mit Wiso EÜR & Kasse sehr zufrieden (auch mit dem Buhl-Service) und komme hier gut ohne StB klar....aber Bilanz geht halt nicht.
    Gruß Andreas