1. Verlustvortrag, Einkommen // 2. Hinterbliebenenbezüge Erbengemeinschaft

  • Hallo alle,



    ich sitze derzeit an mehreren Steuererklärungen für 2016 und habe insoweit mehrere Fragen / Themen bei welchen Sie mir möglicherweise helfen könnten.



    1.



    Ich habe von Jan. bis Aug. 2016 mein Rechtsreferendariat in Deutschland absolviert und zu August abgeschlossen. Dafür habe ich insgesamt eine „Unterhaltsbeihilfe“ i.H.v. 8300 € erhalten. Da meine neue Arbeitsstelle erst Anfang 2017 begann, habe ich bis dahin das Überbrückungsgeld (ALG 1) i.H.v. insgesamt 2400 € erhalten. Entsprechend liegt für die Berechnung meines Steuersatzes ein Bruttoeinkommen von 10700 € vor.


    Von Jan. bis einschließlich März 2016, war ich im Rahmen des Referendariats der Botschaft in Mailand zugewiesen, habe dort in einer Mietwohnung gewohnt und meine Wohnung in Deutschland behalten. Entsprechend sollte ich die Kosten ja im Rahmen der „doppelten Haushaltsführung im Ausland“ steuerlich geltend machen können. Folgende Kosten habe ich derzeit bei dem Programm eingetragen: 1800 € Miete Wohnung Mailand, 100 € An- und Abreise mit Flugzeug, 2040 € Verpflegungspauschale, 1800 € Heimfahrten. Sind also insgesamt ca. 5740 €.


    • Entsprechend nun die 1. Frage: Fallen Ihnen noch weitere Posten ein, welche geltend gemacht werden können?
    • Nun zur zweiten Frage: Alle sprechen immer von „Verlustvortrag“ bei 2. Ausbildung oder Studium per se. Ist dies in diesem Fall überhaupt sinnhaft/möglich? Denn wenn ich dies richtig sehe, habe ich keinen Verlust im Sinne eines Verlustvortrages innerhalb einesVeranlagungszeitraumes. Selbst wenn das ALG I als steuerfrei angesehen wird – also nur für die Bestimmung des Steuersatzes Auswirkungen hat – habe ich letztendlich ein Einkommen von 8300 € minus „Ausgaben“ von 6400 = 1900 €, also einen positiven „Rest“.
    • Falls ich also einen wirklichen Verlust brauche (vgl. vorherige Frage), welches ist denn die Bezugsgröße? 8300 € oder 10700 €? Brauche ich also Ausgaben von >8300 € oder von >10700 € um einen Verlust zu haben und einen Verlustvortrag machen zu können?

    Als weitere Werbungskosten in Deutschland nach meiner Rückkehr kann ich weitere ca. 700 € geltend machen. Somit komme ich auf ca. 6400 € Werbungskosten (oder wie man diese halt nennt).


    • Habe ich etwas übersehen oder falsch verstanden? Kann man es irgendwie hinbekommen, dass ich die Kosten in mein „nächstes Jahr/2017“ bekomme und dort abrechnen kann ?

    2. Hinterbliebenenbezüge



    Mein Vater ist letztes Jahr plötzlich verstorben. Nun war im Arbeitsvertrag meines Vaters vorgesehen, dass nach Ende des Arbeitsverhältnisses durch Tod, den Hinterbliebenen (unterhaltsberechtigten) Kindern noch ein Betrag von 3 Monatsgehältern ausgezahlt wird. Der Arbeitgeber hat meinem Bruder und mir mitgeteilt, dass wir beide einen Anspruch auf Auszahlung haben und wir festlegen sollen, wer das Geld bekommen soll; eine Aufteilung war nicht möglich. Nun hat mein Bruder das Geld ausgezahlt bekommen, was wie ganz normales Brutto-Gehalt berechnet und ausgewiesen wurde (Lohnsteuerbescheinigung mit steuer-/Sozialabgaben etc.).



    Nun stellt sich die Frage, wie eine steuerrechtliche Behandlung möglich ist. Da mein Bruder einen höheren „Nebenverdienst“ 2016 hatte als ich, würden ich gerne meinen „Anteil“ selbst versteuern und nicht die Hälfte des bereits „bei“ meinem Bruder versteuerten Anteils erhalten. Nun habe ich gelesen, dass solche Hinterbliebenenbezüge bei Erbengemeinschaften derart versteuert werden können, dass der, der den Betrag voll erhalten hat, den Anteil, den er dem Miterben „abgeben“ muss, als Werbungskosten/Aufwendungen o.Ä. geltend machen kann. (vgl. http://einkommensteuerrichtlin…rbenen-Arbeitnehmers.html )


    • Ist dies tatsächlich möglich? Falls ja, wo trägt denn mein Bruder den diese Kosten im Programm genau ein?
    • Und wie gebe ich dies bei meiner eigenen Steuererklärung ein? Ich habe ja nun überhaupt keine Abgaben gehabt und habe keine eigene Lohnsteuerbescheinigung; Ist dies dann eine Einkunft auf selbstständiger Arbeit?

    Ich wäre Ihnen für eine Hilfe äußerst danbkar.


    Mit freundlichen Grüßen,


    M.M.

  • Hallo Assessor,


    du stellst hier Fragen, die nichts mit der Bedienung des Programms zu tun haben, sondern beratenden Charakter haben. Dies ist aber diesem Forum verboten, weil es Vorbehaltsaufgabe der steuerberatenden Berufe ist. Ich kann dir (und deinem Bruder) daher nur raten, die Hilfe eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe in Anspruch zu nehmen, wenn dir die Ergebnisse, die du über die Suchfunktion oben rechts bzw. das Internet (z. B. gibt es viele Portale, in denen Steuerberater allgemeine Ratschläge erteilen oder z. B. hier http://www.steuernsparen.de/).