Unterhalt Freundin: Kranken- und Pflegeversicherung

  • Hallo zusammen,


    ich hoffe, ich bin hier richtig :)


    Folgender Sachverhalt:


    Meine Freundin ist zum 01.04.2016 bei mir eingezogen und noch Studentin. Ich arbeite im Controlling eines Unternehmens.
    Ich habe in meiner Steuererklärung den Unterhalt für meine Freundin angesetzt, was auch, bis auf die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, akzeptiert wurde.
    Diese Beiträge hat meine Freundin selbst an die Versicherung abgeführt.
    Meine Sachbearbeiterin sagte mir am Telefon, dass diese nur berücksichtigt werden können, wenn ich als Unterhaltsleistender die Beiträge übernommen hätten.


    Im Steuerprogramm habe ich diese Beiträge in der Zeile "Hat die unterhaltsberechtigte Person Beiträge zur eigenen Basiskranken- und Pflegeversicherung selbst übernommen?" eingetragen. In der Anmerkung steht auch drin, dass diese Beiträge den Höchstbetrag erhöhen würden.
    Leider finde ich hierzu keine rechtliche Grundlage, um einen Einspruch begründen zu können.


    Könnt Ihr mir helfen?


    Vielen Dank schonmal vorab!


    Viele Grüße,
    Dominik

    • Offizieller Beitrag

    Wie Du richtig sagst, erhöht sich der "Höchstbetrag" um die in diesem Zusammenhang angefallenen/erklärten Aufwendungen. Das sagt an sich ja noch nichts über die natürlich ebenfalls zu ermittelnden tatsächlichen Aufwendungen aus. Da nichts anderes erwähnt, gehe ich einmal davon aus, dass Du für Deine Freundin "Naturalunterhalt" geltend gemacht hast. Ob man diesen jetzt fiktiv um Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erhöhen kann, habe ich schon begrifflich so meine Zweifel. Allerdings habe ich diesbezüglich auch noch rein gar nichts zu gelesen. Das FA scheint nun ebenfalls diese, ggf. widerlegbaren, Zweifel zu haben.