Hallo zusammen,
ich hoffe, ich bin hier richtig
Folgender Sachverhalt:
Meine Freundin ist zum 01.04.2016 bei mir eingezogen und noch Studentin. Ich arbeite im Controlling eines Unternehmens.
Ich habe in meiner Steuererklärung den Unterhalt für meine Freundin angesetzt, was auch, bis auf die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, akzeptiert wurde.
Diese Beiträge hat meine Freundin selbst an die Versicherung abgeführt.
Meine Sachbearbeiterin sagte mir am Telefon, dass diese nur berücksichtigt werden können, wenn ich als Unterhaltsleistender die Beiträge übernommen hätten.
Im Steuerprogramm habe ich diese Beiträge in der Zeile "Hat die unterhaltsberechtigte Person Beiträge zur eigenen Basiskranken- und Pflegeversicherung selbst übernommen?" eingetragen. In der Anmerkung steht auch drin, dass diese Beiträge den Höchstbetrag erhöhen würden.
Leider finde ich hierzu keine rechtliche Grundlage, um einen Einspruch begründen zu können.
Könnt Ihr mir helfen?
Vielen Dank schonmal vorab!
Viele Grüße,
Dominik