Software aus USA

  • Hallo liebe Mitstreiter,


    ich habe hier einen sehr blöden Fall: bei meiner Unternehmertätigkeit komme ich an einem gewissen Softwarehersteller aus den USA nicht vorbei. Aus mir nicht verständlichen Gründen stellt dieser Hersteller nun Rechnungen aus, die 19% VAT enthalten - trotz Angabe meiner UST-ID. Der Hersteller selbst verfügt über eine EU VAT-ID, weigert sich aber trotz intensivster Kommunikation, Rechnungen ohne VAT auszustellen. Obendrein hat man sich darauf eingelassen, meine UST-ID auf den Rechnungen mit anzugeben. Jetzt ist es aus meiner Sicht gleich doppelt falsch?!
    Es hilft nichts, ich muss die Rechnung ja irgendwie verbuchen. Normalerweise wäre dafür meinem Verständnis nach der gesamte Rechnungsbetrag (inkl. der fälschlich aufgeschlagenen VAT) als sonstige Leistung (da Bezug per Download) ohne VSt-Abzug und mit 19% USt. auf Konto 3145 zu buchen, richtig?
    Nun ist das natürlich nicht in meinem Interesse, da ich somit ja die USt. doppelt zahle. Wäre es auch denkbar, Konto 3125 (sonstige Leistung 19% VSt und 19% USt) zu bebuchen? Bis auf den fehlenden Hinweis auf der Rechnung, dass die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger übergeht, sind soweit ich das sehe alle Pflichtangaben enthalten?


    Danke & Gruß
    Chris

  • Aus mir nicht verständlichen Gründen stellt dieser Hersteller nun Rechnungen aus, die 19% VAT enthalten - trotz Angabe meiner UST-ID. Der Hersteller selbst verfügt über eine EU VAT-ID, weigert sich aber trotz intensivster Kommunikation, Rechnungen ohne VAT auszustellen.

    Nun, wenn der Hersteller eine europäische UStID hat, muss er dir eine Rechnung nach den Vorschriften der MwStSysRL erstellen und dies heisst, ohne Umsatzsteuerausweis, Angabe seiner und deiner UStID und Vermerk, dass es sich um eine igLeistung handelt. So bist du doppelt "gekniffen", weil du keine Vorsteuer aus dieser Rechnung geltend machen darfst (geht nur bei Einhaltung der Regeln des innergemeinschaftlichen Waren- und Leistungsverkehrs oder bei Lieferungen/Leistungen innerhalb von Deutschland).


    Sprich mit deinem Steuerberater, wie du an eine ordnungsgemäße Rechnung kommst und wie du bis dahin zu buchen hast. Ist hier nicht der Standardfall.

  • Grüße! Steuerberater schlägt Buchung des Rechnungsbruttobetrags auf Konto 3125 (sonstige Leistung 19% VSt und 19% USt) vor. Eien Rechnungskorrektur seitens des Leistenden wird es in absehbarer Zeit leider nicht geben.

  • Steuerberater schlägt Buchung des Rechnungsbruttobetrags auf Konto 3125 (sonstige Leistung 19% VSt und 19% USt) vor. Eien Rechnungskorrektur seitens des Leistenden wird es in absehbarer Zeit leider nicht geben.

    Also dein Schaden! Diesen Softwarehersteller würde ich in Zukunft meiden - wenn er eine europäische UStID hat, ist er verpflichtet, Rechnungen mit Hinweis auf Reverse Charge zu erstellen und den Umsatzsteuerausweis damit zu entfernen.