Nebenkosten der vermieteten Wohnung

  • Hi,


    ich zwänge mich gerade durch meiner Einkommensteuererklärung und bin mir nun an einer Stelle nicht ganz sicher:
    Ich habe eine vermietete Wohnung. Die Nebenkosten an die WEG der Wohnung werden von mir abgeführt werden und ich erhalte diese von meinem Mieter zusammen mit der Miete überwiesen (so wie es eben immer ist)
    In WISO habe ich unter 'Immobilien' -> 'Vermiete Objekte' -> meine angelegte Wohnung -> 'Mieteinnahmen' -> 'Wohnungen' -> 'Erhaltene Nebenkosten' die Nebenkosten eingetragen, die ich von meinem Mieter erhalten habe. Wo trage ich aber nun die Nebenkosten ein, die von mir abgeführt werden? Trage ich die unter 'Immobilien' -> 'Vermiete Objekte' -> meine angelegte Wohnung 'Ausgaben (Aufwenungen)' -> 'Verwaltungskosten' ein?


    Ich verwende WISO steuer:Sparbuch 2017 v24.08 auf Windows.


    Vielen Dank

  • Trage ich die unter 'Immobilien' -> 'Vermiete Objekte' -> meine angelegte Wohnung 'Ausgaben (Aufwenungen)' -> 'Verwaltungskosten' ein?

    Warum das? Es sind doch Aufwendungen für die Wohnung und nicht für die Verwaltung. Es gibt hierzu einen eigenen Eintrag "Hausgelder" - hier gehören die Summen hin. Aber bitte beachten: die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage muss hier herausgerechnet werden, die gehört nicht in die Einnahmen-Ausgabenrechnung (die Rücklage ist quasi dein Vermögen, daher nur Geldverschiebung von deinem Konto auf das Rücklagenkonto).

  • Hallo Velbu, ich trage das seit vielen Jahren z.B. wie folgt unter Verwaltungskosten ein:


    Januar - Dez. 20xy, mtl. Lastschrift Hausverwaltung ( 375 € x 12 Mon.) ./. (Rücklagenanteil 95 € x12 Mon.) = XY


    Dazu kommen natürlich eventuelle Einzelabrechnungen und Entnahmen aus der Rücklage. Ich war mir immer unsicher, ob das wohl so richtig ist. Bisher gab es aber keine Klagen.