wertes forum,
ich bin selbstständiger sounddesigner / musiker und setze instrumente und artverwandtes von meiner steuer ab. zudem weise ich mwst aus – bin also kein kleinunternehmer mehr.
letztes jahr habe ich mir ein instrument gekauft (EK 300€), das ich nun über's internet gegen ein anderes (selbiger warenwert) getauscht hab. ein völlig bizarres szenario für mich als steuer-laie! drei fragen hierzu – jede antwort wäre mir von großer hilfe.
- wie verbuche ich obigen sachverhalt in meiner steuererklärung? ich habe mir für das tauschgeschäft vorsichtshalber einen ("falschen") kaufvertrag über den besagten wert ausstellen lassen; könnte per se also angeben, den besagten betrag von 300€ ausgegeben zu haben.
- wie verhält es sich im falle eines nicht-tauschgeschäfts; der direkten veräußerung von GWGs
- und wie ist es, wenn man wertgegenstände verkauft, die über ~410€ im EK gekostet haben?
vielen dank!