In welcher Zeile trage ich den Vorgang (Rechnung an Firma in Österreich,ohne Steuer)ein?
Anschließend muss man doch nochmal separat eine Meldung (Saarlouis)machen oder?
Umsatzsteuervoranmeldung
- life
- Geschlossen
- Erledigt
-
-
Hallo life,
fragst du konkret nach der Zeile im UST-Formular?
Wenn du an eine Firma in Österreich lieferst, die dir ihre UST-ID übermittelt hat und du sie geprüft hast, und somit die Bedingungen für das "Reverse-Charge"-Verfahren erfüllt sind, trägst du den Rechnungsbetrag (Brutto=Netto) - oder die Summe der Rechnungen dieser Art - in Zeile 41 des Elster-Formulars ein.
Nach Abgabe der USTVA musst dann eine ZM - also eine zusammenfassende Meldung - übermitteln. Dort trägst du die UST-ID des Empfängers/der Empfänger ein, den Betrag/die jeweiligen Beträge und dann - so vermute(!) ich mal - hakst du "L" an, also "innergem. Leistungen".
War es das, was du wissen wolltest?
BG
-
Nicht in Zeile 39 oder 40?Der Leistungsempfänger hat doch die Steuerschuld.
Ich dachte ,wenn ich an eine Firma mit UstID in Österreich verschicke ,kommt hier der Paragraph 13b zum Tragen.Auf die Rechnung soll ja auch der Vermerk:Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers §13bPrüfen muss ich auf einer speziellen Seite?Mein Shopsystem markiert korrekte UStID in grün.
Und diese ZM mache ich auf welcher Seite? -
Moin,
da die Frage recht spartanisch formuliert ist : geht es um eine Warenlieferung (so habe ich Deinen anderen Beitrag interpretiert)? Dann wäre m. E. das Feld 41 (Zeile 20) richtig - siehe den hier angefügten Erläuterungen
Viele Grüße
Maulwurf -
Du hast im USTVA-Formular die Zeilen 39 und 40?
Zeile 41: Innergem. Lieferungen (§4 Nr.1 Buchstabe b UStG) an Abnehmer mit UST-IdNr.
Für die ZM gibt es im Elster ein eigenes Formular - unter dem Formular für die USTVA und UST.
edit: ich meine nicht Zeile sondern Feld - sorry wenn es da zu Missversändnissen kam
-
Du hast im USTVA-Formular die Zeilen 39 und 40?
ja schon, betrifft aber andere Sachverhalte.. ich sach' mal so: Die Zeile steht vorne, oder?
-
Ich meine links die kleineren Zahlen
Zeile 39:Steuerpflichtige Umsätze,für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b...schuldet
Zeile 40:übrige Steuerpflichtige Umsätze,für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b...schuldet
Zeile 41:nicht steuerbare sonstige Leistungen nach §18Deine Zeile 41 ist die 20.
Da kommt das rein?
-
Ich meine links die kleineren Zahlen
......
Deine Zeile 41 ist die 20.Da kommt das rein?
Ja!
Sorry nochmal für die gestiftete Verwirrung. -
Fein, dann sind wir uns ja einig
-
Fein, dann sind wir uns ja einig
Ahh, das ist doch ein schöner Wochenabschluss
-
Nach dieser Umsatztsteuervoranmeldung gehe ich wie genau vor?
Eine ZM machen?
Wie genau Saarlouis melden?
gebucht wird das in der EÜR als Umsatzerlöse 0% oder?Wäre für Infos dankbar
-
Mache ich dann eine ZM und man muss zusätzlich noch an Saarlouis melden?
-
Schade das niemand mehr antwortet
-
Moin,
die Rechnung buchst Du auf das Konto 8125 "Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gem. § 4 Nr. 1b UStG".
Da ich selbst keine ZM erstelle, hier ein paar Infos "direkt von der Quelle"
http://www.bzst.de/DE/Steuern_…sende_Meldungen_node.html
Viele Grüße
Maulwurf -
Ich buche mit EÜR(Data Backer jetzt Leontodo)
Dort gibt's Umsatzerlöse 0% , 7 %, 19 %
Dann gibt das Konto 8337 Leistungen nach § 13 -
Moin,
wenn Du mit Software von Data Becker buchst, bist Du aber doch hier völlig falsch aufgehoben?! -
Es ist doch egal womit ich buche,es ist eine buchhalterische Frage
-
Moin,
nein, es ist nicht egal. Wir sind ein Software-Forum, kein Buchhalter-Forum. -
Nach dieser Umsatztsteuervoranmeldung gehe ich wie genau vor?
Eine ZM machen?
Wie genau Saarlouis melden?
gebucht wird das in der EÜR als Umsatzerlöse 0% oder?Es ist doch egal womit ich buche,es ist eine buchhalterische Frage
nicht so ganz, denn jedes Programm löst diese Aufgaben auf eine andere Art und Weise. Daher ist es eben nicht gleichgültig, in welchem Forum du deine Frage stellt.
Davon abgesehen: die ZM musst du im Monat der Rechnungsstellung melden - damit ist die Meldung nach Saarlouis erledigt, denn das ist die ZM.
-
Der Vorgang muss
1.in die Umsatzsteuervoranmeldung
2.es muss eine ZM gemacht werden
(Hier habe ich im Internet gelesen,dass man diese bis zum 25. des Folgemonats machen muss.Sprich schreibe ich Anfang Juli die Rechnung ,kann ich diese ZM auch Anfang August machen)
Richtig?
3.Was muss man tun,wenn im Online Banking steht:
AWV-MELDEPFLICHT BEACHTEN HOTLINE BUNDESBANK (0800) 1234-111