Zu Rechnung Gutschrift erstellen

  • Hallo,


    ich habe eher eine Grundsätzliche Frage wie gehe ich beim Thema Rechnungskorrektur / Gutschrift vor?


    Den Kunden habe ich eine Rechnung zugestellt von 165,- € die hat er auch bezahlt jetzt hat sich herausgestellt das ich Ihm zu viel berechnet habe (eigentlich 125,- €) Wie ist das vorgehen wenn ich etwas zurückzahlen muss?


    Erstellung einer Gutschrift -> Was gebe ich hier ein den eigentlichen Betrag oder die Differenz (also 40,-) oder -125,- €
    Danach aus der Gutschrift eine neue Rechnung machen?


    Kurz gesagt eine Anleitung für Dummies! ;)


    Danke!!!!

    • Offizieller Beitrag

    Kurz gesagt eine Anleitung für Dummies!

    Praxistipp:
    Falls der Kunde die Ursprungsrechnung noch nicht bezahlt hat, erzeuge auf dem genannten Weg eine Gutschrift über den Gesamtbetrag (beide als vollständig bezahlt) und erstelle anschließend eine ganz neue Rechnung über die tatsächlichen Lieferungen und Leistungen sowie den endgültigen Rechnungsbetrag.

  • Hallo,


    vielen Dank für die tolle Anleitung. Soweit alles klar und verständlich.


    Leider "ärger" ich mich seit zwei Tagen mit der Erstellung einer Gutschrift herum, welche ich als Guthaben für den Kunden gebucht haben möchte und mit einer zukünftigen (neuen) Rechnung direkt verrechnet haben möchte. Wie ist hier vorzugehen? Hab schon mehrere Sachen ausprobiert, aber ich komme auf keinen grünen Zweig. Als Rechnungssoftware benutze ich WISO Mein Büro.


    Beispiel:


    Kunde A hat Waren im Wert von 500 Euro gekauft. Einen Artikel im Wert von 200 Euro schickt er mir zurück.
    Nun möchte ich ihm eine Gutschrift über diese 200 Euro erstellen und als zukünftiges Guthaben verrechnen, da der Kunde nun einen Artikel über 250 Euro gekauft hat, und somit nur noch die übrigen 50 Euro zahlen soll.


    Wie muss ich hier vorgehen, dass mir die Software die Gutschrift als Guthaben behandelt und mich bei der nächsten Erstellung der Rechnung fragt, ob ich das Guthaben verrechnet haben möchte?


    Vielen Dank.

    • Offizieller Beitrag

    Guthaben des Kunden unter > Kunde > Statistik > Saldo wird mit der nächsten Rechnung nur automatisch vorgeschlagen, wenn es im Kontoauszug unter dem Begriff "Guthaben" auftaucht. Die Rechnung per Rechtsklick (teil) stornieren.
    Die Vorgehensweise:


    1. Fall: Rückerstattung
      Die Storno Gutschrift (auch Teil-) wird dem KD zugesandt und an den KD überwiesen (wird ab Version 2019 direkt per Rechtsklick möglich sein). Nach Bankumsatzabruf wird der Betrag dem Vorgang Gutschrift -wie bei Rechnungen- zugeordnet. Die Gutschrift erhält dadurch den Status vollständig bezahlt
    2. Fall: Bezahlt: Guthaben auf Kundenkonto hinterlegen
      Der Betrag des Guthabens wird explizit über > Zahlungen Bank Kasse > Verrechnung dem Guthaben des Kunden zugeordnet.

      Vorgehensweise:
      > Zahlungen Bank Kasse in Verrechnung den positiven Betrag eingeben. Wähle aus der Auswahlreihe > Ausgangsrechnung und hinter Auswahl Rechnungen kann über das Drop Down Menu auch auf > Kundenkonten gebucht werden. Über > Alle > Kunde auswählen.


      Jetzt befindet sich das Guthaben (erkennbar an dem Begriff "Guthaben") unter > Kunde > Saldo.
      Mit nächster Rechnung wird garantiert das Guthaben automatisch mit aufpoppender Frage wieder zum Ausgleich angeboten.

    3. Fall: unbezahlt Praxistipp: Aus Mein Büro Erste Hilfe
      "Falls Ihr Kunde die Ursprungsrechnung noch nicht bezahlt hat, erzeugen Sie auf dem genannten Weg am besten eine Gutschrift über den Gesamtbetrag und erstellen anschließend eine ganz neue Rechnung über die tatsächlichen Lieferungen und Leistungen sowie den endgültigen Rechnungsbetrag."
  • Hallo SAMM,


    vielen Dank für deine Antwort. In der Theorie ist das für mich (teilweise) alles nachvollziehbar, aber irgendwas mache ich falsch und bekomme es nicht hin.


    Ich gehe dabei wie folgt vor:


    1. Rechtsklick auf die Rechnung, zu welcher die Gutschrift/Storno erfolgen soll. Im konkreten Fall geht ein Artikel über 180,- Euro (brutto) retour. Ich schließe die Gutschrift ab. Es ist dann eine "neue Rechnung" mit Zahlungsstatus "offen" und dem Betrag -180,- Euro hinterlegt.

    Automatisch zeigt es mir bei dem Kunden > Statistik unter "Saldo" +180,- Euro an.


    Im Kontoauszug zeigt es mir an: Rechnung 12345 - Betrag 180,- Euro an.


    2. Wenn ich nun über Zahlungen Bank/Kasse > Verrechnung eine "NEU Einnahme" anlege wie oben unter 2. beschrieben, dann steht dem dem Kunden unter Saldo nun 360,- Euro (positiv) und unter dem Kontoauszug Rechnung 12345 +180 und darunter dann das gebuchte Guthaben +180,- Euro.

    • Offizieller Beitrag

    Dein Fehler: Die erstellte Gutschrift muss über Verrechnung auf vollständig bezahlt gesetzt werden. Damit wird der Artikel aufgehoben. Die Einnahme und Ausgabe sind verrechnet - aber über kein Geld. Wo ist sein Geld darüber? Das wird über Verrechnung dem Kundenkonto gutgeschrieben.


    TIPP:

    Du kannst es Dir auch andersrum einfach so plausibel machen:

    Die Ursprungsrechnung wurde vollständig bezahlt. Das machst Du rückgängig. Splitte den Eingangsbetrag und weise nur den erforderlichen Teilbetrag der Rechnung zu. Den Rest von 180 € ordnest du im 2. Splitt zu Beginn schon dem Kundenkonto als Guthaben zu!!


    Jetzt machst Du eine Teil Storno Gutschrift zur Restrechnung wegen des Retour Artikel mit Gesamtbetrag - 180 € offen.

    Es steht die Usprungsrechnung noch offen mit über + 180 €. Beides hebt sich auf über eine Bezahlung Verrechnung mit einem Betrag von null €. Letzter Schritt kann sogar über eine Splittbuchung über Gesamt Null € (1. Splitt +180 RG 2. Splitt -180 StornoRG) zusammengehalten werden.

  • Ok, jetzt hat es geklappt.


    Ich hatte die Gutschrift noch nicht ausgegeben und jetzt auf vollständig bezahlt gesetzt. Dan war der korrekte Betrag von +180 Euro Guthaben im Saldo.


    NUn hat er auch mich gefragt bei der nächsten Rechnungserstellung ob das Guthaben verrechnet werden soll. Dies habe ich mit JA bestätigt, und nun ist alles so wie es sein soll.


    Das einzige, wie kann ich das dann auf der neu erstellten Rechnung für die Kunden ersichtlich machen, dass er nur mehr die Differenz aus Rechnungsbetrag und Guthaben bezahlen muss?


    Vielen Dank für die nette Hilfe hier!!

    • Offizieller Beitrag

    Das einzige, wie kann ich das dann auf der neu erstellten Rechnung für die Kunden ersichtlich machen, dass er nur mehr die Differenz aus Rechnungsbetrag und Guthaben bezahlen muss?

    Nimm dazu eine spezielle Vorlage hier "Abschlag" im Anhang

    Einzufügen unter C:\ProgramData\Buhl Data Service GmbH\Mein Büro\Reports\1\04

    1 ist der Mandant

    Individuelles Feld 1 der Rechnung den abzüglichen Betrag im plus eingegeben

    Individuelles Feld 4 Text dazu frei verfügbar


  • Hallo miteinander,

    wir verwenden in solchen Fällen nicht mehr die Vorlage "Gutschrift" sondern "Stornorechnung". Ich kann den Zusammenhang nicht exakt erklären. Vielleicht könnte einer von den Experten hier darauf kurz eingehen. So wie ich es verstanden habe, darf man im Falle einer falsch ausgestellten und nun zu korrigierenden Rechnung gar keine Gutschrift mehr erstellen.


    Möglicher Weise ist es auch für den TE interessant.


    Tante Google hat mir dazu folgendes angezeigt:


    https://www.mocoapp.com/blog/3…ner-fehlerhaften-rechnung

  • Korrekt. Dann lies Dir deinen eigenen Link mal genau durch.

    Die in MB erstellten Gutschriften sind im minus und der Bezug zur Originalrechnung ist gewährleistet.


    Den Begriff "Gutschrift" sollte man nicht mehr verwenden; Die neuen Begrifflichkeiten finde ich bescheuert, da muss ich wahrscheinlich jedem zweiten Kunden, der ne Gutschrift erhält erklären was das ist.


    Ich kann aber auch kein Gesetz finden, dass diesen Begriff mittlerweile verbietet.

    Ich hab hier auch was zum Lesen von 2016

    https://www.haufe.de/finance/b…echnungen_186_368350.html

    Einmal editiert, zuletzt von amafinode ()

  • Ich kann aber auch kein Gesetz finden, dass diesen Begriff mittlerweile verbietet.

    Klar, weil der nicht verboten ist. Der Begriff Gutschrift ist weiter frei verwendbar. Nur bei einer durch den Leistungsempfänger ausgestellten Gutschriftsrechnung muss das Wort Gutschrift zwingend drauf stehen. Das ist alles. Weil das einige Steuerberater aber unbedingt anders sehen wollten, haben sie ihre Mandanten gedrängt, Stornorechung zu verwenden und so wurde denn auch eine Vorlage mit diesem Begriff geschaffen. Was soll Buhl auch machen, wenn der Kunde ständig anruft und sagt "Aber mein Steuerberater sagt, ...". Im Zweifel gilt der eigene Stb als unfehlbar.

  • Manchmal findet man ja das richtige in den Archiven......

    Wie hier.

    Hatte ein "Gutschriftsproblem" welches ich mit diesen Beiträgen lösen konnte!

    Vielen Dank an alle Beteiligten, besonders an SAMM für die detailierte Beschreibung der Vorgehensweisen.
    Sucht man im Handbuch (2018) und erst recht in der den Namen nicht verdienenden Online-Hilfe vollkommen vergebens!

    Gruß
    Peter :thumbsup: