Vorsteuer Computeranlage

  • Liebes Forum,


    Frage Nr. 3 zum Rechnerkauf/Eintrag als Anlagevermögen + EÜR laufende Buchungen:


    Meinen neuen iMac habe ich als Anlagevermögen mit 3 Jahren Abschreibung eingegeben und möchte gleich den Rechner als Neuanschaffung eintragen. Die MwSt. (19%)beträgt insgesamt für den Rechner, Speichererweiterung und verlängerte Garantie insgesamt 435,56€. Leider kann ich die Vorsteuer nicht abziehen noch anzeigen lassen.


    a) Warum?
    b) Wie ändere ich das?
    c) Wie verbuche ich diese Abschreibung samt Zubehör und MwSt. richtig?


    Danke und
    Viele Grüße

  • Ist alles als ein einzelner Posten im Onlinebanking verbucht? Ich gehe dabei immer wie im angehängten Bild vor.


    (1. Einkauf von Anlagevermögen, der Pfeil ist etwas irreführend, sorry :x)


    Nach klick auf 3. öffnet sich das Anlagenverzeichnis, dort legst du ein neues Anlagengut an. Der Wert wird dann schon richtig eingetragen. Anschließend noch die Art der Abschreibung wählen fertig.


    Falls du das Modul Finanzen+ mit Eingangsrechnungen verwendest, kannst du das ganze Analog in der Eingangsrechnung festhalten und den Buchungssatz im Onlinebanking der Eingangsrechnung zuordnen.


  • Hallo,


    die drei Posten wurden zusammengerechnet und in einer Rechnung festgehalten. Aber mein Problem ist nicht dass ich die zwei andere kleinere Posten nicht buchen kann, sondern, dass die MwSt des Rechners nicht abziehbar zu sein scheint.


    Da es nicht um wenig Geld (für meine Verhältnisse jedenfalls) geht, möchte ich die Steuer auch eingetragen haben. Leider kann ich die Vorsteuerauswahl nicht verändern.


    Vielleicht soll ich den Eintrag separat vom Anlagegut eintragen?




    Oder soll ich die MwSt. separat eintragen?

  • Oha. tut mir leid. Ich sehe gerade dass wir von zwei unterschiedlichen Programmen reden. Ich bin davon ausgegangen dass es sich um WISO Mein Büro handelt... Da ich WISO EÜR nicht kenne, kann ich leider auch nur Raten.... Vielleicht meldet sich hier noch jemand der sich auskennt...

  • In der Zwischenzeit habe ich meinen iMac unter EDV-Software gebucht. Wahrscheinlich ist das falsch, aber unter EDV wird die Steuer angezeigt.


    Wenn jemand vielleicht besser weiß, wäre ich für den Rat sehr dankbar.

  • Das ist auf alle Fälle falsch, denn es handelt sich doch um Hardware und nicht um Software (ganz anderes Konto).
    Computer (egal ob PC, iMacs, Laptops etc.) sind als Personal Computer zu aktivieren (bei den von dir genannten Preisen).
    Es gibt doch das Konto 470 Computeranlagen, hier gehört es hin.


    Ich habe es auch getestet - das Konto 470 ist vorhanden und kann ausgewählt werden. Du musst dann allerdings bei Steuer auf Vorsteuer 19% gehen (standardmäßig ist hier wirklich ohne Vorsteuer angezeigt).

  • Ich glaube ich hadere mit der deutschen Sprache, denn sie ist nicht meine Muttersprache. Es war mein Fehler, weil ich gedanklich auf "Umsatzsteuer" beharrt habe, nicht "Vorsteuer". Bei "Vorsteuer" klappte es.


    Aber bitte, nur für die Aufklärung, was ist denn der Unterschied zwischen "Vorsteuer" und "Umsatzsteuer" oder ist das nur Haarspalterei fürs Finanzamt?


    Danke für die Hilfe.

  • Hallo Kianho,


    Respekt, dein Deutsch ist wirklich gut. Ich habe nicht an einen Nichmuttersprachler gedacht.


    Zu deiner letzten Frage:
    Mit "Vorsteuer" wird in der Regel der Teil der Mehrwertsteuer bezeichnet, den Lieferanten in Rechung stellen, mit Umsatzsteuer denjenigen, den man den Kunden berechnet.

    • Offizieller Beitrag

    Aber bitte, nur für die Aufklärung, was ist denn der Unterschied zwischen "Vorsteuer" und "Umsatzsteuer" oder ist das nur Haarspalterei fürs Finanzamt?

    Da reichen doch wirklich schon zwei Blicke in das UStG und man hat die Antwort. Man sollte als Unternehmer schon ab und an einmal in das maßgebliche Gesetz schauen.

  • @nesciens danke für die Erklärung (und fürs Lob – es gibt leider noch so viel zu lernen)


    @miwe4 Es reichen leider nicht zwei Blicke in das UStG um eine Sprache zu beherrschen. Es gibt viele deutschen Muttersprachler, die simples Deutsch nur bedingt mächtig sind und auch nicht durch die Paragrafen mit Leichtigkeit steigen.
    In der Tat, habe ich mich in den Jahren vor dem Kauf des WISO-Programms die verschiedensten Paragrafen durchgelesen und gelegentlich Hilfe beim FA erfahren.
    Meine Buchhaltung war eine simple Tabelle, sodass ich mich weniger Gedanken um "Vorsteuer" und "Umsatzsteuer" gemacht habe—für mich waren sie bloß Synonyme. (Ich denke, es ist ähnlich wie wenn ein Deutscher 'machen' und 'tun' auf Englisch verwechselt—ein nicht seltener Fehler. "Make" und "do" werden dabei vertauscht bzw. die Feinheiten nicht verstanden)


    Darum schäme ich mich nicht, Fragen wie diese zu stellen. Ich bin dankbar, wenn ich dazu lernen kann - über die deutsche Sprache und auch über deutsches Recht.


    Ich danke euch für euer Geduld und Verständnis.

    • Offizieller Beitrag

    Nur einmal auf die schnelle das Beispiel aus dem Gesetz zur Vorsteuer:


    § 15 Umsatzsteuergesetz (UStG) - Vorsteuerabzug


    Und da direkt der erste Satz zur ersten Nummer:

    Zitat

    (1) Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen:
    1. die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind.

    Und das vergleiche einmal mit der obigen Erläuterung von nesciens. Fällt Dir etwas auf? Hat also nichts mit Muttersprachler oder nicht zu tun. Steht da mit ganz einfachen und eindeutigen Worten.


    Abgesehen schützt Dich das nicht vor im Zweifel fatalen Fehlern. Der Finanzbehörde ist nämlich egal, welche Staatsangehörigkeit der Steuerbürger hat. Und das Forum darf grundsätzlich auch nur bei Fragen zur Programmnutzung behilflich sein. Über allem anderen steht das Steuerberatungsgesetz und den danach zur Auskunft in Steuersachen befugten Personen. Und bei allen Antworten im Forum wird der Hintergrund der Programmnutzung schon sehr weit ausgelegt. Aber verantwortlich für Deine Steuerangelegenheiten bist Du selber, hier eben in der Unternehmereigenschaft. Und über Grundbegriffe sollte man nicht mehr nachdenken müssen. Alles andere kann sehr teuer und ärgerlich werden.

  • miwe4: Wie ich bereits geschrieben habe, waren "Vorsteuer" und "Mehrwertsteuer" für mich Synonyme. Das Zitierte hätte mir nicht weiter geholfen. So ja. Es hat was mit Sprachbeherrschung zu tun.


    Und heute bin ich um zwei Worte weiser.


    Es waren zwei wichtige, die mir das Wiso-Programm besser beherrschen lassen werden.Meine Numbers-Tabellenbuchhaltung hätte keinen Murks drum gemacht. Sie nahm auf, was ich reingeschrieben habe.


    Darum war die Frage eine wesentlich, zum Programm zugehörige Frage, ein wenig wie meine vermaledeite Zusatz-Speicherkarten zum iMac gehören. Es ginge evtl. nur mit 8 GB aber mit 24 GB ist man viel schneller unterwegs.


    Ich bin dankbar für die Antworten und Einblicke, die ich hier im Forum bekommen. Euch allen ein schönes Wochenende!