Laptop für berufsbegleitendes Studium

  • Hallo liebe Community,


    sitze an der Steuererklärung für 2016 (meine erste die ich ausfülle..). Würde mich über eine kurze Hilfe eurerseits freuen.


    Folgende Frage/Sachverhalt: 2014 Anschaffung eines Laptops für 699€ im Rahmen eines berufsbegleitenden Studiums. Wie und wo setze ich das an? Ich finde keine eindeutige Antwort wo es richtig ist (Suchfunktion brachte verschiedene Meinungen/Antworten):


    -Bei Werbungskosten > Fortbildungskosten > Arbeitsmaterial ? Falls ja, welchen Betrag gebe ich hier an, den Kaufpreis oder schon selbst ausgerechnet ein Drittel `?
    -Oder bei Werbungskosten > Arbeitsmittel > beruflich genutzte Arbeitsmittel ? Ich nutze ihn ja nicht beruflich, weiß aber nicht ob es hier trotzdem reingehört im Rahmen des Studiums ? Hier ermittelt er ja automatisch nach Afa den jährlichen Betrag


    Ebenso habe ich den Computerfragebogen ausgefüllt.
    Dort steht "Folgende Aufwendungen werden gültig gemacht" : Trage ich hier auch wieder den Kaufpreis ein oder 1/3 bzgl AFA Tabelle, oder Kaufpreis*1/3*z.B. 66% Nutzung für die Fortbildung ?


    Viele Grüße aus der Pfalz :)

  • Wenn, ist es ein Arbeitsmittel. Arbeitsmaterial wäre Papier, Bleistift etc.


    Du musst den gesamten Betrag angeben und auf drei Jahre verteilen, wobei ein Kauf von 2014 vom Gesamtbetrag dann schon fiktiv als bis zu Beginn des Studiums als verbraucht gilt (also z. B. Anschaffung 1.5.2014, dann schon 20 Monate in Vorjahren "verbraucht").


    Aber ob hier wirklich der volle Betrag anerkannt wird, wage ich zu bezweifeln. Ein privater Laptop wird aller Lebenserfahrung nach auf privat genutzt. Das musst du bei den Angaben auch berücksichtigen, also dem Finanzamt unter Umständen glaubhaft machen, warum der Laptop ausschließlich beruflich genutzt wird.