Hallo Zusammen,
ich bin etwas ratlos, vielleicht kennt sich ja jemand von euch mit folgendem aus:
- Ich wohne in Deutschland, arbeite in Dänemark
- Alle Voraussetzungen zur Besteuerung in DK sind erfüllt (Tage Aufenthalt usw.) = mein Einkommen wird also in DK versteuert
- In 2016 war ich auf Geschäftsreisen, das Gehalt dieser Tage muss in Deutschland versteuert werden
- Zudem haben ich bis Ende April 2016 in D gearbeitet (alter Arbeitgeber)
- Einkommenssteuererklärung in D: Anlage N (1.1.-30.4.), Anlage N-AUS (1.5.-31.12)wg. des Progressionvorbehalts
Meine Frage: In welcher Anlage erkläre ich nun aber das Einkommen der Reisetage außerhalb von DK?
Aus DK habe ich die gezahlten Steuern für die Tage erstattet bekommen, so dass ich sie quasi in D zahlen kann.
Fülle ich jetzt einfach eine weitere Anlage N aus, ohne jegliche Abzüge? Oder Anlage AUS…?
Vielen Dank für eure Hilfe!!