Ausländischer Arbeitgeber - Arbeitssitz Deutschland - keine Lohnsteuerbescheinigung

  • Hallo,


    habe im März 2016 eine neue Stelle angenommen bei einem ausländischen AG (Sitz in UK), mein Arbeits- und Wohnsitz ist aber D (Home Office). Von einem dt. "Lohnbüro" (Steuerberater) erhalte ich die Gehaltsabrechnungen. Sozialversicherungsbeiträge werden ganz normal abgeführt, Lohnsteuer jedoch nicht. Hier leiste ich entsprechende Vorauszahlungen an das Finanzamt. Auch habe ich keine "Lohnsteuerbescheinigung" erhalten (trotz Nachfrage).
    Wie und wo müssen Brutto-Einkünfte + Sozialversicherungsabgaben im "WISO steuer:Sparbuch 2017" eingetragen werden?
    Habe zwei Varianten ausprobiert, bei denen ich jeweils unsicher bin:

    • Variante 1: ich tue so, als hätte ich eine "Lohnsteuerbescheinigung" erhalten, trage es also unter "Lohnsteuerbescheinigungen" ein, ohne Angabe einer Lohnsteuer. Hier übernimmt das Programm die eingegebenen Daten zu Sozialversicherungsbeiträgen in die entsprechenden Felder unter "Allgemeine Ausgaben" -> "Versicherungen und Altersvorsorge".
    • Variante 2: ich gehe zu den "Besonderheiten bei Arbeitnehmern" und trage den Brutto-Arbeitslohn unter "Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug" (ist ja auch zutreffend). Daraufhin wird ein zusätzliches Feld "Ausgaben zum steuerpflichtigen Arbeitslohn" verfügbar, in das ich die abgeführten Sozialversicherungsbeiträge eintrage. In diesem Fall tauchen diese "Ausgaben" aber nicht unter "Allgemeine Ausgaben" -> "Versicherungen und Altersvorsorge" auf, sondern unter den "Werbungskosten". Bei dieser Variante errechnet das Programm auch eine deutlich höhere Erstattung.

    In jedem Fall habe ich natürlich die getätigten Steuervorauszahlungen unter "Allgemeine Ausgaben" -> "Steuervorauszahlungen" eingetragen.


    Variante 1 scheint mir "korrekter", wenngleich ich eigentlich der Meinung bin, dass ich nur dann eine "Lohnsteuerbescheinigung" in der Software eintragen sollte, wenn ich diese auch bekommen habe.
    Variante 2 erscheint mir dagegen zweifelhaft (auch wenn die höhere Erstattung natürlich schön wäre), denn die Sozialversicherungsbeiträge haben vermutlich nichts unter "Werbungskosten" verloren.


    Gibt es evtl. eine Variante 3, die ich übersehen habe? Z.B. Eintrag des Brutto-Arbeitslohns wie in Variante 2, aber Eintrag der Sozialversicherungsbeiträge an anderer Stelle?


    Bin für jeden Tipp dankbar. Man will das ja auch alles akkurat machen...


    Gruß,
    Andreas

    • Offizieller Beitrag

    Gibt es evtl. eine Variante 3, die ich übersehen habe? Z.B. Eintrag des Brutto-Arbeitslohns wie in Variante 2, aber Eintrag der Sozialversicherungsbeiträge an anderer Stelle?

    Richtig.


    Variante 2: ich gehe zu den "Besonderheiten bei Arbeitnehmern" und trage den Brutto-Arbeitslohn unter "Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug" (ist ja auch zutreffend).

    Genau das ist die Stelle für den maßgeblichen Arbeitslohn.


    Variante 1: ich tue so, als hätte ich eine "Lohnsteuerbescheinigung" erhalten, trage es also unter "Lohnsteuerbescheinigungen" ein, ohne Angabe einer Lohnsteuer. Hier übernimmt das Programm die eingegebenen Daten zu Sozialversicherungsbeiträgen in die entsprechenden Felder unter "Allgemeine Ausgaben" -> "Versicherungen und Altersvorsorge".

    Und das ist die richtige Stelle für alles außer dem vorgenannten Arbeitslohn zu Variante 1.


    Falls da Prüfhinweise des Programms kommen, diese ggf. prüfen und als ok bestätigen bzw. ignorieren.

  • Äh... wie jetzt? Ich trage nur die Sozialversicherungsbeiträge als "Lohnsteuerbescheinigung" ein, nicht aber den Brutto-Arbeitslohn? Klingt ja noch abstruser...
    Trotzdem danke für den Tipp. Werde das mal ausprobieren und sehen, was das Sparbuch dazu sagt...

  • Interessant...
    Habe jetzt Variante 1 wie oben beschrieben und folgende Variante 3: "Lohnsteuerbescheinung", bei der ich nur die Sozialversicherungsbeiträge eingetragen habe (kein Lohn, keine Lohnsteuer). Den "Brutto-Arbeitslohn" habe ich unter "Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug" eingetragen, aber die "Ausgaben zum steuerpflichtigen Arbeitslohn" dort leer gelassen.
    Der Erstattungsbetrag unterscheidet sich um 2,29 €. Bug in der Software oder "Bug" im Einkommenssteuer-Recht? Letzteres würde mich nicht wundern... :)

    • Offizieller Beitrag

    Der Erstattungsbetrag unterscheidet sich um 2,29 €. Bug in der Software oder "Bug" im Einkommenssteuer-Recht? Letzteres würde mich nicht wundern...

    Warum Bug? Das Ergebnis erstaunt mich allerdings, denn eigentlich müsste sogar genau dasselbe Ergebnis herauskommen. Denn steuerpflichtige 20.000€ als AL mit Lohnsteuerabzug oder steuerpflichtige 20.000€ als AL ohne Lohnsteuerabzug sind immer identische 20.000€, die dann eben auch besteuert werden. Es ging bei der Beantwortung ja nur um die Frage, wo bzw. wie es zutreffend zu erklären ist. Genau genommen könnte man die Sozialversicherungsbeiträge und -zuschüsse richtiger Weise auch manuell in die Anlage Vorsorgeaufwendungen einpflegen. Dieses würde m.E. ein noch viel größeres Risiko von Eingabefehlern Deinerseits beinhalten.


    Eine Erstattung muss übrigens nicht falsch sein, denn da müsste man ja erst schauen, ob und in welchem Umfang das FA Vorsorgeaufwendungen in seinen ESt-Vorauszahlungsbescheid einbezogen hat.