Uneheliche Kinder bei Einkommensteuererklärung 2016

  • Hallo,


    habe mal bezüglich unehelichen Kindern bei der Einkommensteuererklärung einige Fragen und hoffe, dass Ihr mir helfen könnt:


    Kann mal uneheliche Kinder bei der Einkommensteuererklärung 2016 angeben, wenn diese nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung stehen, aber es eine Geburturkunde gibt, wo man als Vater aufgeführt ist?


    Ich habe im Dezember 2014 ein uneheliche Tochter bekommen. Habe diese aber weder in der Einkommensteuererkärung 2014 noch 2015 angegeben, da ich es nicht wusste, dass mir als Vater eines unehelichen Kindes der halbe Kinderfreibetrag/Kindergeld zusteht. Ich lebe mit meiner Freundin und der Tochter auch zusammen.


    Ich habe das zufällig von einem Freund erfahren, dass es geht obwohl man nich vereheiratet ist.


    Stimmt das?


    Wenn ja, kann ich für 2015 beim Finanzamt einen Antrag stellen und um Änderung de Bescheides bitten?


    Wie muss ich vorgehen?


    Bislang habe ich auch meinem Arbeitgeber nichts von dem Kind mitgeteilt. Kann ich den halben Kinderfreibetrag noch auf der "Lohnsteuerkarte" eintragen lassen?


    Ich danke euch für eure Antworten.

  • Kann mal uneheliche Kinder bei der Einkommensteuererklärung 2016 angeben, wenn diese nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung stehen, aber es eine Geburturkunde gibt, wo man als Vater aufgeführt ist?

    Die Angabe von Kindern hat mit der Angabe auf der Lohnsteuerbescheinigung nur wenig zu tun. Dies bedeutet nur, dass kein Kinderfreibetrag bei der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber berücksichtigt wurde.
    Du solltest das Kind mit allen geforderten Angaben eintragen - wenn du Schritt für Schritt vorgehst, wirst du zu den richtigen Eingaben geführt.



    Kann ich den halben Kinderfreibetrag noch auf der "Lohnsteuerkarte" eintragen lassen?

    Dazu muss aber dann deine Freundin auf die Hälfte des Feibetrages verzichten! Prinzipiell geht das - aber nicht rückwirkend. Für 2017 können die ElStAM-Merkmale noch verändert werden.

  • vielleicht off-topic:
    Den Begriff "unehelich" hatte ich für ein Relikt aus uralten Zeiten gehalten.
    Ich schreibe das als jemand, der 1980 Vater geworden ist. Mit der Mutter war ich nie verheiratet,
    mein Kind ist mein Kind, ohne Zusatz.

    • Offizieller Beitrag

    Dazu muss aber dann deine Freundin auf die Hälfte des Freibetrages verzichten! Prinzipiell geht das - aber nicht rückwirkend. Für 2017 können die ElStAM-Merkmale noch verändert werden.

    ?(


    Sollte bei der Kindesmutter im Regelfall nicht Steuerklasse II/0,5 bescheinigt sein?


    § 38b Einkommensteuergesetz (EStG) Lohnsteuerklassen, Zahl der Kinderfreibeträge
    § 32 Einkommensteuergesetz (EStG) Kinder, Freibeträge für Kinder


    Nicht zu verwechseln mit dem voll an die Kindesmutter ausgezahlten Kindergeld, was mir dann als Zahlvater bei der Günstigerprüfung im Rahmen des Familienleistungsausgleichs hälftig gegengerechnet wird.

    • Offizieller Beitrag

    Ich lebe mit meiner Freundin und der Tochter auch zusammen.

    Den Passus hatte ich in der Tat überlesen. Wobei dann natürlich noch zu klären wäre, seit wann das Paar zusammenlebt. Ansonsten natürlich I/0,5 bei beiden Elternteilen. Dafür dann natürlich Naturalunterhalt eheähnliche Gemeinschaft zu prüfen.

  • Wobei dann natürlich noch zu klären wäre, seit wann das Paar zusammenlebt. Ansonsten natürlich I/0,5 bei beiden Elternteilen. Dafür dann natürlich Naturalunterhalt eheähnliche Gemeinschaft zu prüfen.

    Siehst Du denn überhaupt eine Chance, die Bescheide für 2014 und 2015 noch ändern zu lassen? Weil

    Habe diese aber weder in der Einkommensteuererkärung 2014 noch 2015 angegeben, ...
    ...
    ... kann ich für 2015 beim Finanzamt einen Antrag stellen und um Änderung de Bescheides bitten?

    Oder fällt das in die Rubrik "Pech gehabt"? ?(