aus regelmäßiger Wiederholung ein Recht ableiten

  • Hallo,


    ich habe seit 2002 den gleichen Weg zur Arbeit. Bereits vor Jahren schrieb mich das FA an und wollte die KM-Entfernung anmahnen. In diesem Zusammenhang hatte ich (es hatte sich ja an der Strecke nichts geändert) auf das abgeleitete Recht aus einer jahrelangen Bewilligung Bezug genommen und Recht bekommen. Damals konnte ich das wunderbar mit Gesetzesgrundlagen untermauern (ich habe ganz dunkel im Kopf sowas wie allgemeinverbindlichkeit in meinem speziellen Einzelfall, da es ja mir mind. 5 Jahre fortdauernd gewährt wurde, möglicher Weise war die Gesetzesgrundlage aus dem öffentlichen Recht und auf das Steuerrecht anwendbar... ?( ). In den Hilfen finde ich nichts und die Urteile erschlagen mich... Kann mir jemand einen Tipp hierzu geben, wo ich etwas finde, bzw. eine Rechtsgrundlage benennen?


    Falls das Thema falsch plaziert ist, entschuldigung! Ich habe von Foren keine wirkliche Ahnung :D


    Viele Dank im Voraus!
    Kiki :)

  • möglicher Weise war die Gesetzesgrundlage aus dem öffentlichen Recht und auf das Steuerrecht anwendbar...

    So geht es bestimmt nicht, für Steuern gibt es die Abgabenordnung (AO), die hier dem allgemeinen öffentlichen Recht vorgeht. Es gibt in den Vorschriften zum Festsetzungsverfahren (§ 155 ff. AO) zwar eine Billigkeitsregelung, aber die dürfte hier kaum greifen. Und die Regelungen, die allgemein unter "Treu und Glauben" bekannt sind (§§ 173 ff. AO) greifen hier auch nicht.


    Du kannst eigentlich nur von Glück reden, dass das Finanzamt die Anfrage


    Bereits vor Jahren schrieb mich das FA an und wollte die KM-Entfernung anmahnen.

    aus irgendeinem Grunde vergessen hat. Aber sie zeigt auch, dass das Finanzamt erhebliche Zweifel an deiner Darstellung hatte (und wohl auch hat). Du musst die Strecke dem Finanzamt glaubhaft machen (wobei die allgemeinen Regelungen zu Fahrtstrecken und -zeiten zu beachten sind). Das Finanzamt benutzt Routenplaner etc. um gefahrene Kilometer nachzuprüfen.