Reisekosten während Krankheit

  • Hallo Forum,
    von meine Arbeitgeber habe ich eine Fortbildung angeordnet bekommen, die an mehreren Wochenenden im Jahr statt fand (Fr-Sa).
    Normalerweise zahlt mein AG die Reisekosten.
    Nun war ich längere Zeit krank (AU), habe die Fortbildung aber trotzdem wahrgenommen und auch Reisekosten gehabt (priv. PKW, Hotel, Essen).


    Kann ich diese Reisekosten während der AU steuerlich geltend machen?


    Gruss
    Lonux

    • Offizieller Beitrag

    Dem FA ist es grundsätzlich egal, ob Du gegen Arbeitsrecht verstößt. ;)


    Entsprechende Teilnahmenachweise bzw. Bescheinigungen des Arbeitgebers über etwaige Erstattungen in diesem Zusammenhang (auch Negativbescheinigung) benötigst Du allerdings immer.

  • Entsprechende Teilnahmenachweise bzw. Bescheinigungen des Arbeitgebers über etwaige Erstattungen in diesem Zusammenhang (auch Negativbescheinigung) benötigst Du allerdings immer.

    Und damit könnte der Verstoß gegen das Arbeitsrecht beim Arbeitgeber bekannt werden - viel Spaß.

  • ob Du gegen Arbeitsrecht verstößt.

    Verstoß gegen das Arbeitsrecht

    Welchen Verstoß meint ihr? Es ist entgegen landläufiger Meinung nicht verboten, bei einer AU arbeiten zu gehen (genausowenig muß man da prinzipiell und ohne Ausnahme zuhause bleiben). Wenn die Tätigkeit des Jobs bei der AU das Arbeiten nicht ermöglicht (z. B. Arm gebrochen, Job als Staplerfahrer im Großlager), dann spricht auch aus Sicht des Arbeitgebers nichts gegen den Besuch der Fortbildung - wobei es dann unlogisch ist, wenn der Arbeitgeber die Reisekosten des entsprechenden Wochenendes nicht bezahlt (sofern er von der Teilnahme weiß). Wenn der gebrochene Arm jedoch die Tätigkeit im Job nicht mehr beeinträchtigt als die Teilnahme an der Fortbildung, dann hätte man zumindest Argumentationsprobleme, warum man zur Fortbildung fährt, aber nicht arbeiten kommt.
    Ich kann mir aber vorstellen, daß es bei einer AU über 6 Wochen ("längere Zeit") und dem damit verbundenen Bezug von Krankengeld auch anders aussehen könnte.


    Ansonsten, also steuerrechtlich, ist wohl das von miwe4 Geschriebene stimmig: Nachweise sind einfach alles.

    • Offizieller Beitrag

    Welchen Verstoß meint ihr? Es ist entgegen landläufiger Meinung nicht verboten, bei einer AU arbeiten zu gehen (genausowenig muß man da prinzipiell und ohne Ausnahme zuhause bleiben).

    So einfach ist das bei den Fürsorgepflichten und evtl. Haftung auch nicht.


    Nun war ich längere Zeit krank (AU), habe die Fortbildung aber trotzdem wahrgenommen und auch Reisekosten gehabt (priv. PKW, Hotel, Essen).

    Hört sich für mich an wie vorher krank und hinterher weiterhin krank. ?(


    Und deshalb zahlt der AG eben auch die Reisekosten nicht.


    Er weiß eben vielleicht gar nichts davon, denn
    die an mehreren Wochenenden im Jahr statt fand (Fr-Sa).

    Nun war ich längere Zeit krank (AU), ...

  • So einfach ist das bei den Fürsorgepflichten und evtl. Haftung auch nicht.

    Richtig. Aber es ist eben nicht prinzipiell ausgeschlossen, daß man während einer AU zur Fortbildung fährt, weil z. B. der gebrochene Arm eben dabei nicht stört, das Arbeiten aber verhindert. Es hängt eben davon ab, welche Diagnose gestellt wurde. Da wir diese (logischerweise) nicht kennen, verbieten sich Mutmaßungen darüber, ob die Teilnahme an der Fortbildung (aus den verschiedensten Sichtweisen) okay ist oder nicht. Eure Formulierungen klingen aber so, daß man während einer AU nicht arbeiten bzw. zu einer Fortbildung fahren darf. Das als Absolutaussage ist aber nachweislich falsch.


    Hört sich für mich an wie vorher krank und hinterher weiterhin krank.

    Nicht nur vorher und hinterher - ich denke, es war durchgehend. ;)


    Und deshalb zahlt der AG eben auch die Reisekosten nicht.

    Das wissen wir nicht, das können wir nur vermuten.


    Er weiß eben vielleicht gar nichts davon, denn die an mehreren Wochenenden im Jahr statt fand (Fr-Sa).

    Dieses Zitat hast Du wahrscheinlich exklusiv - ich sehe es nicht.

  • Es ist entgegen landläufiger Meinung nicht verboten, bei einer AU arbeiten zu gehen

    So pauschal kann das nicht stehen bleiben. Der Arbeitgeber muss informiert werden, wenn man trotz AU arbeitet (in der Regel erscheint man dann ja beim AG und dieser zahlt dann den "normalen" Lohn und nicht Lohnfortzahlung). Das hat ja auch Konsequenzen für den AG bzgl. Meldungen an die Krankenkasse etc.


    Wenn nun trotz AU (die nach dem Lehrgang ja nicht beendet war) eine Arbeit aufgenommen wird (auch der Lehrgang ist in diesem Sinne Arbeit, da vom AG veranlasst), kann der AG z. B. die AU anzweifeln und durch einen Amtsarzt überprüfen lassen. Und wenn zwischen AN und AG die "Chemie" schon nicht mehr ganz stimmt, dann kann der AG schon auf etwas "dumme Gedanken" kommen (z. B. wenn er ein Seminar besuchen kann, warum kann er dann nicht arbeiten?).


    Auch die Krankenkasse wird u. U. hier nachhaken - denn sie muss ja bei erneuter Erkrankung aus dem gleichen Grund innerhalb der 6-Monatsfrist Krankengeld zahlen, da keine Lohnfortzahlung mehr in diesem Fall.

  • So pauschal kann das nicht stehen bleiben. Der Arbeitgeber muss informiert werden, wenn man trotz AU arbeitet (in der Regel erscheint man dann ja beim AG und dieser zahlt dann den "normalen" Lohn und nicht Lohnfortzahlung). Das hat ja auch Konsequenzen für den AG bzgl. Meldungen an die Krankenkasse etc.

    Damit bestätigst Du dankenswerterweise meine Aussage, daß es nicht prinzipiell verboten ist - nichts anderes habe ich gesagt. Ich sprach auch nirgends davon, daß es nicht von bestimmten Rahmenbedingen abhängig ist (siehe mein Beispiel mit dem gebrochenen Arm).


    Wenn nun trotz AU (die nach dem Lehrgang ja nicht beendet war) eine Arbeit aufgenommen wird (auch der Lehrgang ist in diesem Sinne Arbeit, da vom AG veranlasst), kann der AG z. B. die AU anzweifeln und durch einen Amtsarzt überprüfen lassen.

    Richtig, nur in Bezug auf den TE, der sich leider überhaupt nicht mehr meldet, können wir überhaupt keine Aussage treffen. Deshalb sollten wir auch mit Vermutungen, was alles so Schlimmes sein und passieren könnte, zurückhaltend sein - ich finde es jedenfalls unpassend.


    Und wenn zwischen AN und AG die "Chemie" schon nicht mehr ganz stimmt ...

    Wie kommst Du darauf, daß das so sein könnte? Ich kann das aus dem Text des TE nicht entnehmen.

    z. B. wenn er ein Seminar besuchen kann, warum kann er dann nicht arbeiten?

    Weil ein Seminar z. B. keine körperliche Arbeit ist, die mit gebrochenem Arm (oder auch Fuß) nun mal schlecht gemacht werden kann.
    Und was gemacht werden kann (Theaterbesuch, Teilnahme an Sportwettkämpfen, notwendige Einkäufe, ...) kann man auch nicht pauschal und generell sagen, es hängt letztlich von der ärztlichen Einschätzung ab (bei der einen Erkrankung ist Sport falsch, bei der anderen heilungsfördernd). Selbst ein Nebenjob ist nicht prinzipiell ausgeschlossen.


    Auch die Krankenkasse wird u. U. hier nachhaken - denn sie muss ja bei erneuter Erkrankung aus dem gleichen Grund innerhalb der 6-Monatsfrist Krankengeld zahlen, da keine Lohnfortzahlung mehr in diesem Fall.

    Das hängt davon ab, ob die 6 Wochen Entgeltfortzahlung wegen derselben Krankheit schon voll ausgeschöpft sind oder nicht. Aber auch das wissen wir, wie ich oben schon andeutete, ja gar nicht.


    Damit will ich nicht sagen, daß das von Dir Geschriebene falsch ist, nur damit kein Mißverständnis aufkommt.

    • Offizieller Beitrag

    Damit will ich nicht sagen, daß das von Dir Geschriebene falsch ist, nur damit kein Mißverständnis aufkommt.

    Für welches Du erst einmal sorgst, da Du bisher nicht einmal ansatzweise erwähnte Möglichkeiten ebenfalls diskutierst. Man hätte auch einfach erst einmal die Reaktion des TEs auf unsere ersten kritischen Feststellungen/Rückfragen abwarten können.

  • ob Du gegen Arbeitsrecht verstößt.

    Und damit könnte der Verstoß gegen das Arbeitsrecht beim Arbeitgeber bekannt werden

    Richtig, das waren Feststellungen, nur eben keine kritischen. Es waren eher als Feststellung formulierte Vermutungen, die (bishser) durch keinerlei Aussage des TE gestützt sind. Ich habe daher lediglich angemerkt, daß ich eben genau deshalb keinen Verstoß gegen Arbeitsrecht erkennen kann, es belegt und durch Beispiele, die sichtbar in keinerlei Bezug zu den Aussagen des TE stehen (Formulierung "z. B."), erklärt.
    Aber vielleicht kannst Du ja doch belegen, welche "bisher nicht einmal ansatzweise erwähnte Möglichkeiten" ich auf den TE bezogen diskutiert habe.
    Die indirekte Frage nach der Herkunft des von Dir widergegebenen Zitats von Lonux ist für mich auch noch unbeantwortet. Vielleicht könntest Du uns da aufklären.

    • Offizieller Beitrag

    Die indirekte Frage nach der Herkunft des von Dir widergegebenen Zitats von Lonux ist für mich auch noch unbeantwortet. Vielleicht könntest Du uns da aufklären.

    Wozu? Sieht doch ein Blinder mit Krückstock, daß miwe4 das "Er weiß eben vielleicht gar nichts davon, denn" irrtümlich ins Zitat gerutscht ist und offensichtlich davor stehen sollte. :whistling:

  • Wozu? Sieht doch ein Blinder mit Krückstock, daß miwe4 das "Er weiß eben vielleicht gar nichts davon, denn" irrtümlich ins Zitat gerutscht ist und offensichtlich davor stehen sollte.

    Nun, ich bin kein "Blinder mit Krückstock", und so offensichtlich ist das auch nicht.
    Und wenn dem so ist - wieso kann er das nicht selbst aufklären, wenn er schon mal im Thread ist und schreibt?
    Oder benötigt er für solche Dinge einen Sprecher? :rolleyes:

    • Offizieller Beitrag

    Oder benötigt er für solche Dinge einen Sprecher?

    Aber ansonsten alles ok, oder? :censored:


    Es ist wie von Billy angedeutet, da ich in der Tat seit Wochen Probleme beim Zitieren mit dem Chrome-Browser habe und wirklich jedes Zitat etwas hin- und herkopieren muss. Und da offensichtlich war, dass oben kein entsprechender Text des TEs war, habe ich mir einen Kommentar erspart, da auch dieses den Thread nur unnötig in die Länge zerrt und unübersichtlicher macht.


    Jetzt sind wir bei Post 13 und keinen schritt weiter. :thumbup:

  • Aber ansonsten alles ok, oder?

    Ja, es ist alles ok. Aber Smileys scheinst Du ignorieren - ich wollte damit etwas Lockerheit schaffen.


    Daß Du beim Zitieren mit Chrome Probleme hast, wußte ich nicht und war für mich auch nicht erkennbar - das sollte Dir bei Deiner Erfahrung auch bewußt sein. Eine kurze Antwort dazu Deinerseits im sowieso geschriebenen Beitrag (also keiner extra erforderlich) hätte demzufolge 4 Beiträge gespart. Daß es kein Text des TE war habe, habe ich ja dargelegt. Es hätte ja aus einer (Vor-)Version des Textes des TE sein können, den er sofort nach dem Absenden geändert hat - ich weiß nicht, ob das für euch einsehbar ist. Nach meiner Erfahrung wird eine sofortige Änderung (also innerhalb weniger Minuten) nicht als "wurde editiert" gekennzeichnet.


    Jetzt sind wir bei Post 13 und keinen schritt weiter.

    Nun, zu der Zahl tragen aber auch die Beiträge aller Beteiligten bei, z. B. #9, der auch keinen Bezug zum Thema hat, sondern nur zum Kritisieren diente. Wenn Dir wirklich an der Reduktion der Zahl der Beiträge zum Zwecke der Übersichtlichkeit liegen würde, dann hättest Du mir das auch in einer PN schreiben können.


    Und daß sich der TE nicht meldet, ist ja nun wirklich nicht meine Schuld. :(

    • Offizieller Beitrag

    Nun, ich bin kein "Blinder mit Krückstock", und so offensichtlich ist das auch nicht.
    Und wenn dem so ist - wieso kann er das nicht selbst aufklären, wenn er schon mal im Thread ist und schreibt?
    Oder benötigt er für solche Dinge einen Sprecher?

    Womit Du gezeigt hast, daß es Dir nicht um die Antwort/Erklärung geht, sondern um die (Endlos)Diskutieren. Worauf jetzt natürlich die Antwort kommen wird, daß dem nicht so ist. Du könntest uns natürlich auch überraschen und es dabei einfach belassen... :popcorn: