Hallo zusammen,
ich habe (eigentlich schon länger) die Frage, ob ein zu rascher Verkauf eines Anlagegutes ungünstig ist, d.h.:
- Ich kann nur einen Teil des Gutes abschreiben und meinen Gewinn mindern
- Bei Verkauf erziele ich dann fast immer eine größere Einnahme, als ich bereits abschreiben konnte, was dadurch meinen Gewinn erhöht.
Demnach würde es sich empfehlen, ein Anlagegut selbst dann noch zu behalten, wenn es nicht mehr gebraucht wird (und keinen zu großen Wertverlust bekommen wird, z.B. ein Kamera-Objektiv).
Oder wo ist mein Denkfehler?
Wäre klasse, wenn mir da mal Jemand Auskunft geben könnte.
Dank und Gruß
Jürgen