Werbegeschenke als Einnahme buchen SKR03

  • Hallo zusammen,


    ich (Einzelunternehmer, Umsatzsteuer-pflichtig) habe von einem Geschäftspartner ein Werbegeschenk/Produkt erhalten, damit ich dieses testen kann und in meinem Blog darüber berichten kann.
    Das Geschenk hat einen Wert von 50€ und ich habe nun gelesen, dass ich dieses als Einnahme verbuchen muss.


    Nun frage ich mich, wie ich das Geschenk in meiner EÜR richtig verbuche:


    1. Auf welche Konten muss ich die Einnahme (SKR03) buchen?
    2. Nach dem Grundsatz "Keine Buchung ohne Rechnung" frage ich mich, wie ich das ganze ohne Rechnung buchen muss?
    3. Wie verhält es sich mit der Umsatzsteuer? Muss ich diese mit angeben/abführen bei der Vorsteueranmeldung (habe ja keine Umsatzsteuer erhalten, sondern nur das Produkt)?
    4. Ich werde das Produkt privat nutzen und es als Privatentnahme verbuchen. Ist das dann korrekt?


    Der Schenker hat das Produkt NICHT Pauschalbesteuert und somit muss ich es als Einnahme verbuchen.


    Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen, denn das Thema scheint wirklich komplex zu sein.

  • Moin,


    m. E. ist es hier fraglich, ob es sich tatsächlich um eine steuerpflichtige Einnahme handelt, da der Schenker durchaus in eigenem betrieblichen Interesse handeln könnte ( da wahrscheinlich positive Rezension im Blog ;) )



    https://www.haufe.de/finance/b…derheiten_186_345916.html



    Für eine definitive Antwort würde ich einen Steuerberater befragen; danach richten sich dann ja auch die richtige Kontierung :)


    Viele Grüße
    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    Ist m.E. aber nicht das Werbegeschenk im eigentlichen Sinne. Und wenn er sich auf diese Weise positive Rezensionen erkauft, wie es leider (noch) üblich und möglich ist, könnte man durchaus über eine anzunehmende Gegenleistung im Rahmen eines Leistungsaustausches nachdenken.

  • Hallo zusammen,


    für mich stellt sich eine ganz ähnliche Frage: Ich habe von einem Geschäftspartner ein Geschenk erhalten, allerdings definitiv ohne Gegenleistung (Einzelunternehmer, Ist-Versteuerung, EÜR, SKR03).


    Den gemeinen Wert des Geschenks schätze ich auf 20.00 € netto bzw. 23.80 € brutto. Diesen Betrag würde ich gerne als Einnahme buchen und habe ich keine Idee, wie der korrekte Buchungssatz lauten müsste, und was bei der Zuordnung zu den Formularen für USt-Voranmeldung, USt-Erklärung und EÜR zu beachten ist.


    Bin für jegliche Hinweise sehr dankbar!

  • Moin,


    Du könntest buchen: Privatentnahme an Erlöskonto 19 % - z. B. im 89xx Bereich oder auch als "sonstige Erlöse" 86xx - ein 100prozentig zutreffendes Konto habe ich nicht gefunden - wichtig ist die Umsatzsteuer :)


    Bist Du sicher, dass die Versteuerung nicht schon durch Schenkenden erfolgte, das ist ja oft der Fall... ?


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Moin,


    herzlichen Dank für deine Hinweise!


    • Privateinnahmen würde ja bedeuten, dass ich das Geschenk privat verwende. Auf welches Konto buche ich, wenn ich den Gegenstand unternehmerisch verwende und dieser eine Betriebseinnahme darstellt? GWG könnte man vielleicht machen, aber eigentlich soll der Gegenstand da wertmäßig < 250€ nicht ins Anlageverzeichnis gehen.
    • Den Vorschlag 89xx finde ich gut, 8935 (Unentgeltliche Zuwendung von Gegenständen 19% USt) klingt für mich erst einmal passend.
    • "Wichtig ist die Umsatzsteuer" bedeutet so viel wie "ich habe wertmäßig das Geschenk für 23.80€ inklusive 19% USt eingenommen und nach der Buchung müssen daher 3.80€ als eingenommene Umsatzsteuer verbucht sein"? Das sollte bei 8935 ja gegeben sein.
    • Was mich wundert, ist dass bei 8935 die Buchung bei der EÜR dann als Sonstige Sachentnahme gewertet wird und nicht als Betriebseinnahme. Wahrscheinlich sollte man 8935 im Zusammenhang mit einer Privateinnahme verwenden, und eher 8603 (Sonstige betriebliche Erträge) bei Betriebseinnahmen?


    Ich fürchte, eine Versteuerung ist bislang nicht erfolgt, daher die Fragen. ;)

  • Ich hänge mich da mal mit dran.


    Ich habe auch Produkte zum Testen und darüber berichten bekommen. Also keine Geschenke.

    Meine Buchführung läuft über skr03.


    Es heißt ja, man muss diese Zuwendungen als Einkommen angeben und auch versteuern.


    Ich habe es versucht, über Rabatt zu buchen.


    Also erst Wareneingang 3400 gegen Verbindlichkeiten 1600

    Dann Verbindlichkeiten 1600 gegen erhaltene Rabette 3790


    Leider macht sich das bei der Gewinnermittlung nicht bemerkbar.


    Wenn ich es, wie oben auch vorgeschlagen über 8603 buche, dann verlangt das Programm ein Geldkonto als Gegenkonto. Aber es wurde ja gerade kein Geld bewegt, welches Konto kann man da verwenden?