Wie PKW Nutzung mit der 1% Regel im Lohnkonto abrechnen?

  • Hallo!


    Ich muss für einen MA nach der 1% Regel die Nutzung des Firmen-PKW abrechnen.
    Soweit ich das korrekt verstanden habe, wird 1% vom Bruttoneupreis genommen und dieser wird dann in der Lohnabrechnung ausgewiesen.
    Was mir nicht zu 100% klar ist, ob ich den richtigen Schlüssel in der Lohnabrechnung wähle. Muss das 310 - geldwerter Vorteil oder 315 - Satz 2 sein?
    Ist das so überhaupt korrekt oder muss ich einen ganz anderen Schlüssel wählen?


    Anbei ein Screenshot, wie ich das aktuell gelöst habe.


    Grüße und vielen Dank für die Antworten.


  • Moin,


    wie heisst denn die LA 315 ? Die LA 310 sieht erstmal gut aus :)


    Was Du noch anlegen müsstest: der geldwerte Vorteil aus den Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte, wenn der AN keine Einsatzwechseltätigkeit hat, entweder "normal" oder pauschalbesteuert, siehe z. B. hier


    https://www.haufe.de/finance/f…sk_PI11525_HI9247532.html


    und natürlich die LA für die Abzüge dazu (sonst gäbe es ja zum Firmenwagen noch eine Gehaltserhöhung "on top" ;) )


    Und dann solltest noch kontrollieren, ob bei den LA das richtige Fibu-Konto unter "weitere Kennzeichen" hinterlegt ist: 4152 (Sachzuwendungen und Dienstleistungen an AN) beim Bezug und 8611 (Verrechnete Sachbzüge aus KFZ-Gestellung 19 % USt) beim Abzug, damit das in der Lohnabrechnung auch richtig gebucht wird (und das FA sein Geld bekommt).


    Das war's schon ^^


    Viele Grüße
    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    Moin,
    noch ein Nachtrag, sicherheitshalber:
    Du schreibst, es wäre "1% vom Bruttoneupreis" anzusetzen. Das ist nur die halbe Wahrheit: es gilt, 1% des Bruttolisteneinkaufspreises anzusetzen. Wenn Du also ein Auto rabattiert gekauft hast, spielen die Rabatte keine Rolle.
    Außerdem sind unter bestimmten Umständen auch zusätzliche Einbauten (zB Navigationsgerät, welches nachgerüstet wird etc.) dem Bruttolisteneinkaufspreis zuzuschlagen!


    @maulwurf23: LA 315 ist vorgesehen für pauschalbesteuerte Sachbezüge. Insofern ist LA 310 in diesem Fall richtiger, da eine KFZ-Gestellung üblicherweise nicht pauschal besteuert wird.

  • P. S. Für die Fahrten Wohnung/Arbeit könnte, wie gesagt, schon die Pauschalversteuerung gewählt werden..

    nein - da hier der geldwerte Vorteil zu versteuern ist! Die Pauschalversteuerung geht nur, wenn der Arbeitgeber die Kosten z. B. für ÖPNV etc. übernimmt, nicht bei Firmenfahrzeugen.


    Vielleicht solltest du dich einmal etwas mit den Vorschriften bei Firmenfahrzeugen generell vertraut machen. Hier scheinen mir Wissenslücken zu sein.

  • Entschuldigung, eigentlich weiß ich doch, dass du - wenn überhaupt - nur geringe Wissenslücken hast. Ich hatte hier dich mit dem TE verwechselt.


    Aber Pauschalierung geht wohl (insofern ist die Wissenslücke bei mir! Entschuldigung), ist aber sehr nachteilig für den AN, da kein Werbungskostenabzug mehr. Ich kenne auch keine AG, der hier pauschaliert.

  • Hallo und vielen Dank für die kompetenten Antworten! Ich war leider ein Paar Tage komplett ausser Gefecht setzt und komme erst jetzt selber zum Antworten.


    Den Artikel bei Haufe habe ich gelesen, nur weiss ich nicht genau, ob der bei diesem Fall zutrifft.
    Der "Arbeitnehmer", der den Wagen bekommt, ist nämlich der GF der Firma und das Büro befindet sich in seiner Wohnung. Weitere Betriebsstätten gibt es nicht und der Wagen wird sowohl für geschäftliche als auch private Fahrten genutzt.


    Deswegen ging ich davon aus, dass hier nur die 1% vom Bruttolisteneinkaufspreis anzusetzen sind. Nun bin ich etwas mit der pauschalen Besteuerung von 15% irritiert. Die kann doch hier gar nicht greifen, da Entfernung Wohnung und erste Arbeitsstätte gleich Null Kilometer ist, oder?


    @maulwurf23 Sehe ich das richtig, dass ich dann doch nur "310 - geldwerter Vorteil" so benutzen kann und nicht einen neuen Eintrag "geldwerte Vorteil aus den Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte" anlegen muss?


    Grüße und vielen Dank für Eure Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    Moin,
    also für das Auto selbst passt die LA 310, das hatten wir ja besprochen.
    Ob es noch einen pauschaliert versteuerten... Dings geben muss, wird Dir tatsächlich Dein Stb beantworten müssen. Vermutlich nicht, da Wohhnung und Arbeitsstätte ja identisch sind.
    Aber (achtung, Freizeichnung!): eine rechtsverbindliche Antwort in Steuerangelegenheiten steht uns hier sicher nicht zu!

  • Und dann solltest noch kontrollieren, ob bei den LA das richtige Fibu-Konto unter "weitere Kennzeichen" hinterlegt ist: 4152 (Sachzuwendungen und Dienstleistungen an AN) beim Bezug und 8611 (Verrechnete Sachbzüge aus KFZ-Gestellung 19 % USt) beim Abzug, damit das in der Lohnabrechnung auch richtig gebucht wird (und das FA sein Geld bekommt).

    Hallo!


    Ich habe jetzt unter "weitere Kennzeichen" bei "310 - geldwerter Vorteil" das Konto 4152 hinterlegt und auch den Haken bei "Buchungssatz erzeugen" aktiviert. Was ich aber nirgends finde, ist der Punkt "Abzug" um das Konto 8611 einzutragen. Kannst du mir bitte sagen, wo ich das finde?


    Vielen Dank!


  • Vielen Dank für die schnelle Antwort!!!


    Ich habe das jetzt so gemacht, wie von euch vorgeschlagen und die beiden Einträge zur Lohnabrechnung hinzugefügt. Ist das so korrekt, dass bei den beiden Einträgen (geldwerter Vorteil und Abzug) der gleiche Betrag stehen muss (siehe Screenshot)? Muss ich da das "Fest" auf "Ja" oder auf "Nein" stellen? Bei mir ist es jetzt auf "Nein".



    Dann habe ich noch bei 310 die Option gefunden, den Abzug des geldwerten Vorteils dort einzustellen (siehe unten). Das mache ich aber nicht, oder? Wofür ist der Punkt eigentlich?




    1000 Dank und viele Grüße!

  • Moin,


    ja, der Be- und Abzug erfolgt in gleicher Höhe: hier wird "nur" das zu versteuernde Bruttogehalt erhöht - der Abzug erfolgt, wie gesagt, in gleicher Höhe, damit daraus keine (zusätzliche) Gehalterhöhung wird 8)


    Ich würde das "Nein" unter Fest ändern (mit Doppelklick) auf "Ja"- dann wird diese LA automatisch in den Folgemonaten eingetragen.


    Die Auswahl unter Kennzeichen würde ich eher beim Abzug verwenden (hier also "Keiner" eintragen) und dort, beim Abzug, auch die Darstellung auf der Lohntasche so ("Unter Nettobezüge auf Lohntasche ausweisen) auswählen.


    Viele Grüße
    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    Moin,
    ich möchte nochmal kurz Korinthen k*cken: mir kommt der Betrag (450,-€) irgendwie komisch vor... beachte bitte wirklich und dringend, dass der Bruttolisten-Einkaufspreis zu berücksichtigen ist und von diesem Wert (ungeachtet dessen, was für die Schüssel tatsächlich bezahlt wird!) 1% genommen wird.

  • Danke Manuel!


    Der Betrag war absichtlich als Beispiel gewählt. Selbstverständlich trage ich den korrekten Preis des Neuwagens incl. MwSt. ein.


    Liebe Grüße aus Berlin!