Wenn das Anlageverzeichnis nicht zu Betriebsausgaben übereinstimmt?

  • Liebes Forum,


    jetzt meine hoffentlich letzte Frage…


    Wenn
    "Die im Anlagenverzeichnis ermittelten Abschreibungen stimmen nicht mit den Angaben zu den Abschreibungen bei den Betriebsausgaben überein…"


    Die AfA auf beweglichen Wirtschaftsgüter stimmt nicht überein. Es ist ein Differenz von 48,02€ aber ich kann den Fehler nicht finden. Kann es sein, dass dieser aus den Abschreibungen aus vorangegangenen Jahren hängt? Ich kann einen Hacken setzen aber fragt dann das FA doch mal nach? Was tun?


    Und ich will so gern dieses EÜR aus dem Weg haben.

  • Da hilft dir nur, aus dem Anlagevermögen die einzelnen Güter anzusehen und zu prüfen, wo hier die Differenz steckt.
    Dazu kannst du dir unter den Auswertungen den Bericht "Verzeichnis der Anlagegüter" mit Detailangaben ausdrucken und dann die Angaben in der EÜR unter Angaben für das Anlageverzeichnis vergleichen.

  • Ich eröffne diesen Thread wieder, weil ich dieses Jahr ein ähnliches Problem habe. Die im Anlagenverzeichneis emittelten Abschreibungen stimmen nicht mit den Angaben zu den Abschreibungen bei den Betriebsausgaben überein.


    Ich habe den EÜR mit meinen Anlagedetails verglichen und verstehe nur Bahnhof. (Zur Erinnerung, Deutsch ist nicht meine Muttersprache, sodass vielleicht dieses das eigentliche Problem ist)


    Bedeutet das, dass die Abschreibungen, die ich geltend mache zu gering sind? Ich dachte, das Programm trägt alles über, sodass ich mich nicht darum kümmern muss?


    Wenn dem nicht so ist: Muss ich bei AfA auf immaterielle Wirschaftsgüter den Differenz von 82,79€ und bei den beweglichen Wirschaftsgüter 944,54 finden?


    Was ist, wenn die immaterielle (wahrscheinlich Softwareprogramme und Schriftlizenzen) aus den kumulierten AfA kommen, also Rechnungen, die vor 2017 bezahlt wurden aber als AfA weitergeführt wurden? Muss ich Buchungen hierfür erstellen?


    Danke für eure Hilfe.

  • hallo,


    also ich kann mir nicht vorstellen, dass sich das Programm WISO EÜR & KASSE so sehr vom EÜR Modul aus WISO Steuer:Sparbuch unterscheidet.

    Dort gibt es die Möglichkeit unter Betriebsvermögen -Anlagevermögen, Buchungen zu den Wirtschaftsgüter prüfen und erzeugenzu lassen.

    Ich nehme an (ohne Anspruch auf Richtigkeit) dass evtl. noch alte Werte aus dem Jahreswechsel vorhanden sind (kein Prüflauf) oder händisch irgendwelche Abscheibungswerte eingetragen/gebucht wurden.


    Ich kann diese Meldung in meiner Testdatei nicht "provozieren"

  • Hallo Bautroika,


    ich habe die Einträge der Anlagevermögen händisch eingetragen. Ich glaube, der Fehlbetrag der immateriellen Wirtschaftsgut ist ein bestimmtes Softwareprogram und die große Summe ist Mein Rechner und eine Kamera.


    Wenn ich es richtig verstanden habe, muss ich diese Werte neu verbuchen? Danke.