Unklare Einigung der ersten Tätigkeitsstätte für Firmenwagen Versteuerung

  • Hallo zusammen,


    es geht um folgenden Sachverhalt:


    Ich, IT-Berater, werde von meinem Arbeitgeber (AG) bei einem neuen Kunden eingesetzt. Vollzeit und ohne Laufzeitbeschränkung (kann 6 Monate, aber auch 2 Jahre gehen). Um zu dem Kunden täglich zu gelangen, wird mir ein Firmenwagen angeboten, den ich auch Privat nutzen möchte. Mein AG ist sehr klein, sodass es keine einheitliche Regelung bisher für Firmenwagen gibt. Also sind Fahrtenbuch oder 1% Regelung möglich. Da ich viel privat fahren möchte (mind. 50%), würde ich die 1%-Regel wählen. So weit, so gut.


    Problem:
    Der Kunde ist 25 km von mir entfernt, mein AG nur 10 km. Mein AG weiß nun nicht, ob der Kunde meine erste Tätigkeitsstätte ist, nimmt es aber an. Dies würde zu einem deutlich höheren geldwerten Vorteil führen und somit erhöhte steuerliche Belastung für mich bedeuten. Das sehe ich nicht ein, da ich meinem AG ja "Geld" mit dem Kunden bringe...


    Mein Ziel:
    Meinen AG als erste Tätigkeitsstätte festlegen. Ich habe recherchiert und folgende Punkte sprechen meiner Meinung dafür:
    - In meinem Vertrag steht "[..] der Arbeitnehmer arbeitsorganisatorisch dem Sitz der Arbeitgeberin zugeordnet ist. [..]"; Die Adresse des AG steht ebenfalls im Kopf des Vertrages
    - Der AG hat seit der Entscheidung des BMF vom 01.01.2014 ein Direktionsrechts zur Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte
    - Ich muss 1-2 Mal im Monat zur Firma für Besprechungen und Mitarbeiterversammlungen


    Sofern der AG meine erste Tätigkeitsstätte wird, würde ich zusätzlich die 0,03%-Pauschale für die Fahrten zwischen meinem Zuhause und erster Tätigkeitsstätte mit der 0,002%-Berechnung ersetzen, da ich ja nur 1-2 Mal im Monat diesen Weg auf mich nehme und somit den geldwerten Vorteil mindern kann (ist ja seit ca. 2011 möglich). Die erforderliche Dokumentation der Fahrten wird natürlich vorgenommen und dem AG vorgelegt.


    Würde das Finanzamt dies so akzeptieren? Oder kann ich nachträglich über meine Steuererklärung etwas wiederbekommen?


    Vielen Dank!! Ich bin wirklich auf Hilfe angewiesen...


    Grüße!!

    • Offizieller Beitrag

    Die Beantwortung steuergestalterischer Fragen ist dem Forum aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet. Ich muss daher an die steuerberatenden Berufe verweisen und schließe den Thread hiermit.