Wechsel von EÜR nach Bilanzierung

  • Hallo zusammen,


    was kommt auf mich zu wenn ich die Obergrenze überschreite bis zu der man seinen Geschäftserfolg mittels EÜR ermitteln darf.


    Bislang arbeite ich mit WISO Mein Büro. Einen Steuerberater habe ich nicht.


    Ich weiß bis jetzt schon, dass die Rechnungen dann sofort beim Erstellen gebucht werden und nicht erst wie jetzt wenn der Zahlungseingang auf dem Konto da ist.
    Dann muss ich jedes Jahr eine Bilanz erstellen. Kann das "Mein Büro"? ?(
    Eine Inventur muss durchgeführt/erstellt werden.


    Ich bin kein gelernter Buchhalter. Ist das für mich dennoch schaffbar oder ist hier ganz klar der Punkt erreicht an dem man sich einen Fachmann an die Seite stellen muss.
    Wegen 1 Millon weiteren Fallstricken die der Fiskus dann für mich bereithält. :thumbdown:


    Gibt es hier vielleicht jemand der diesen Schritt selbst erfolgreich gemeistert hat? Ein Erfahrungsbericht wäre ein Segen.


    gruß nikki

  • Moin,
    wenn Du MeinBüro weiter benutzen willst, brauchst Du entweder einen Steuerberater oder Du musst einen Buchführungskurs machen.
    Büro kann keine Bilanz erstellen. Ich finde es sehr bedauerlich, dass MB kein Bilanzmodul hat. So lässt Buhl seine MB Kunden im Regen stehen, wenn das Unternehmen wächst.
    Falls Du MB weiternutzen willst, brauchst Du einen Steuerberater, der bereit ist, die Ergebnisse weiterzuverarbeiten.
    Vielleicht solltest Du Dir mal den Wiso Unternehmersuite ansehen.
    Du solltest das alles gut vorbereiten und Dich u.U. rechtzeitig mit dem anderen Programm vertraut machen.

  • MB kann keine Bilanzierung, doch deine Buchführung und Erklärungen (UStVA und ZA) kannst Du prima weiter mit MB erstellen. Nur der Jahresabschluss sollte dann vom Steuerbüro erledigt werden.
    Bevor man seine Zeit in Dinge investiert, die einem nicht geläufig sind und es am Ende doch nicht richtig ist, sollte man lieber gleich zum Profi gehen.


    So jedenfalls handhabe ich das, schicke meinem STB monatlich alle Daten per Datev-Export und ich fahre recht gut damit.
    Ich hab schon so genug zu tun, als dass ich mich dann auch noch um solchen "Kram" kümmern sollte.


    Btw. wenn dein Unternehmen derart gewachsen ist, dass du bilanzieren musst, dann sollte das bissel Geld für einen Steuerberater keine Rolle spielen, wenn man dafür ruhig schlafen kann. ;)

  • <p>Dem von Heiko Gesagtem kann ich nur beipflichten. Zudem bei der Umstellung ja auch einiges zu beachten ist, das Wichtigste hierbei die Ermittlung des Übergangsergebnisses! Nicht ganz ohne Probleme - wurde hier im Forum schon des Öfteren besprochen. <br></p>

  • nun, eine Erstberatung darf bis maximal 190 € berechnet werden (§ 21 Abs. 1 S. 2 StBVV). Für alles weitere solltest du mit dem Steuerberaterin/Steuerberaterin deiner Wahl verhandeln. Es gibt hier durchaus Spielräume, sowohl bei Gebühren nach der StBVV (sprich Zehntelgebühren), aber es gibt auch Pauschalvereinbarungen für bestimmte Arbeiten.