Getrennt lebend - Haus noch nicht verkauft - muss ich alles durch 2 teilen?

  • Hallo,


    ich habe jetzt schon länger das Forum durchsucht, aber nichts passendes gefunden.


    Situation:
    Mein Noch-Mann und ich haben uns 2015 getrennt, da konnten wir noch zusammen veranlagen, also ist alles toll. Wir sind immer noch beste Freunde, deshalb hab ich auch gesagt, dass ich weiterhin die Steuer für ihn mit mache. Wir haben ein gemeinsam genutzes Haus. Naja, seit der Trennung lebt er alleine drin, aber wir bestreiten immer noch alle Kosten zu zweit.
    Für 2016 muss ich ja jetzt getrennt veranlagen. Neue Steuernummern etc. war kein Problem, auch die Datenübernahme aus den letzten Jahren verlief problemlos.
    Doch: die Zahlen für unser gemeinsames Haus (50:50 aufgeteilt) sind alle voll bei ihm und bei mir drin. Damit würde ich doch Steuern hinterziehen... Muss ich jetzt per Hand alle Zahlen durch 2 teilen oder kann man der Software weis machen, dass sie nur 50% ansetzen soll? Wenn ich alles durch 2 teilen muss, ist das dann wirklich alles? Also Kaufpreis, alle Zinsbelastungen, Schornsteinfeger etc?


    Oder muss ich für das Haus jetzt eine Gbr machen (hatte sowas woanders gelesen)?


    Ich hoffe, dass man das der Software beibringen kann :)


    Liebe Grüße
    Sabine

    • Offizieller Beitrag

    Oder muss ich für das Haus jetzt eine Gbr machen (hatte sowas woanders gelesen)?

    Da müsste man dann aber ein bisschen mehr zum Objekt und zur Art der Nutzung wissen. Es können natürlich auch sonstige Besteuerungsgrundlagen einheitlich und gesondert festgestellt werden. Da bringt dann oft ein gespräch mit dem FA Klarheit, da es auch durchaus unterschiedlich gewünscht sein kann.

    Ich hoffe, dass man das der Software beibringen kann

    Welcher?

  • Es handelt sich um ein ganz normales 2-Familien-Haus. Nichts besonderes. Wir hatten das Haus zu 50:50 gekauft, aber leider kann man das bei der Einkommenssteuer in der WISO Software (Steuer Sparbuch 2017) nicht angeben.
    Die obere Wohnung ist vermietet (an meine Mama, also vergünstigt) und die untere bewohnten wir selbst, letztes Jahr nur noch mein Mann.


    Ok, dann werd ich mal beim Finanzamt anrufen, wie er das haben will. Ich hoffe keine Gbr, das bedeuted meines Erachtens nur sinnlosen Aufwand. Ok, durch 2 teilen ist auch nicht weniger aufwendig :)

    • Offizieller Beitrag

    Die obere Wohnung ist vermietet (an meine Mama, also vergünstigt) und die untere bewohnten wir selbst, letztes Jahr nur noch mein Mann.

    Dann ist in jedem Fall zwingend eine Feststellungserklärung -> Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen erforderlich.

  • Ok, dann also wieder eine Feststellungserklärung (wie auch schon bei dem Gewerbe). Aber wo geb ich dann das Haus an? Nur bei ihm und dann eine Feststellungserklärung? Oder doch eine Gbr, da das Haus eintragen und dann eine Feststellungserklärung?
    Bin mir grade nicht ganz bewusst, wo ich was eintragen soll...

  • Vielen Dank für die Antwort!


    Sprich: ich muss mit meinem Noch-Mann zur Gemeinde und wir müssen dort eine Gbr anmelden.


    So ein Käse, hätten wir mal das Haus erst verkauft ;)
    Aber jetzt ist wenigstens Licht im Dunkel dieses Steuerkapitels!

    • Offizieller Beitrag

    Sprich: ich muss mit meinem Noch-Mann zur Gemeinde und wir müssen dort eine Gbr anmelden.

    Nein, ist ja kein Gewerbe, sondern nur normale Vermietung zu Wohnzwecken.


    V+V mit zwei oder mehr natürlichen Personen als Beteiligte ist eigentlich immer eine GbR.

  • Jetzt bin ich verwirrt: wenn ich eine Gbr habe, muss ich die doch anmelden, damit ich eine Steuernummer bekomme. Oder nicht?
    Oder kann ich das dann im WISO (sorry, bin grad nicht daheim vor'm Rechner) so eingeben ohne Steuernummer?


    Es geht ja auch gar nicht um die Vermietung, dadurch, dass sie an einen Angehörigen ist und zum "Schnäppchenpreis" ist, ist diese ja steuerlich nicht relevant (zumindest war das die letzten 5 Jahre so, wo wir verheiratet waren und das ganze ganz "normal" über die Einkommensteuer gemacht haben).


    Es geht um die ganzen Kosten etc. vom Haus. Den Kredit und alles. Wir zahlen ja alles gemeinsam über das Gemeinschaftskonto (wo jeder einen Fixbetrag im Monat einzahlt). Diese ganzen Posten waren ja immer in der Steuererklärung erfasst. Einmal halt, weil ja nur einer eine Erklärung für uns beide abgegeben hat.
    Jetzt müssen wir ja aber 2 Erklärungen abgeben. Wenn ich das Haus bei jedem selbst erfasse, würde ich ja alle Kosten und Einnahmen doppelt erfassen, was ja falsch ist. Ich müsste ja bei jedem die halben Kosten und Einnahmen erfassen (inkl. Abschreibung etc), aber da gibt es ja leider keinen Button: "mir gehören nur 50% vom Haus".


    Mir geht es darum: kann ich das Haus ganz normal in der Einkommensteuer erfassen? Bzw. wo muss ich hier die Änderung zu den Vorjahren machen, weil wir ja getrennt veranlagen und jedem nur 50% gehören?
    Das gleiche Problem müssen doch Eheleute haben, die auch getrennt veranlagen...

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt bin ich verwirrt: wenn ich eine Gbr habe, muss ich die doch anmelden, damit ich eine Steuernummer bekomme. Oder nicht?

    Du musst da bei V+V nichts bei der Gemeinde anmelden. Eine Ausnahme wäre hier eine Vermietung als Ferienwohnung und die liegt ja nicht vor. Die Steuernummer bekommst Du vom Finanzamt und denen zeigt man eine unternehmerische Tätigkeit ggf. formlos an.


    Oder kann ich das dann im WISO (sorry, bin grad nicht daheim vor'm Rechner) so eingeben ohne Steuernummer?

    Natürlich geht das mit einem entsprechenden Klick.


    Es geht ja auch gar nicht um die Vermietung, dadurch, dass sie an einen Angehörigen ist und zum "Schnäppchenpreis" ist, ist diese ja steuerlich nicht relevant (zumindest war das die letzten 5 Jahre so, wo wir verheiratet waren und das ganze ganz "normal" über die Einkommensteuer gemacht haben).

    Das ist ja ganz normal nach den Regelungen des § 21 Absatz 2 EStG abzuhandeln.

  • Jetzt muss ich doch noch was fragen... Sorry...


    Also, ich habe ja alle Daten bei meinem Noch-Mann in der Einkommensteuer-Erklärung drin.


    Habe ich das jetzt richtig verstanden:
    1) ich lasse alle Daten bei meinem Noch-Mann in der Einkommensteuer-Erklärung drin?
    2) bei mir kommt die Immobilie gar nicht in die Einkommensteuer-Erklärung rein?
    3) ich mache eine Feststellungserklärung, wo ich die Berechnung von WISO (Verlust) angebe, aufgeteilt zu 50:50?

    • Offizieller Beitrag

    3) ich mache eine Feststellungserklärung, wo ich die Berechnung von WISO (Verlust) angebe, aufgeteilt zu 50:50?

    Wenn es nach Eigentumsanteilen bzw. den vertraglichen Regelungen so vereinbart ist, dann ja. Womit aber doch auch die Zusatzfragen 1 und 2 beantwortet sind, denn das Ergebnis des gesonderten und einheitlichen Feststellungsverfahrens muss ja schließlich in den jeweiligen ESt-Erklärungen seine Folgewirkung finden.

  • Sind sie das?
    Ich muss für die Feststellungserklärung den Gewinn bzw. Verlust ermitteln, das wäre dann in seiner Einkommensteuererklärung erledigt. Reicht das dem Finanzamt aber dann für meine Einkommensteuererklärung? Weil bei mir das Haus dann ja nicht drin steht...


    Ich geb das dann bei mir unter "Gewerbebetriebe" an.
    Die Frage ist: bei Stephan auch? Denn dann wäre es doch wieder doppelt vermerkt, wenn ich da den Verlust nochmal angebe...


    Oh man... Man sollte sich echt nicht trennen. Die Steuer war so schön einfach davor! Selbst mit Photovoltaik-Gewerbe...

    • Offizieller Beitrag

    Sind sie das?

    Wenn man genau liest und sich auch einmal die Erläuterungen in seiner Software, die immer noch nicht genannt wurde, anschaut oder die erweiterte Forumssuche mit entsprechenden Stichworten nutzt, ja.


    Ich muss für die Feststellungserklärung den Gewinn bzw. Verlust ermitteln, das wäre dann in seiner Einkommensteuererklärung erledigt. Reicht das dem Finanzamt aber dann für meine Einkommensteuererklärung? Weil bei mir das Haus dann ja nicht drin steht...

    Und was findest Du in Deiner Software oder der erweiterten Forumssuche unter dem Stichwort Beteiligung?


    Ich geb das dann bei mir unter "Gewerbebetriebe" an.

    Ich dachte, dieser Irrtum wäre bereits oben ausgeräumt. ?(


    Oh man... Man sollte sich echt nicht trennen. Die Steuer war so schön einfach davor! Selbst mit Photovoltaik-Gewerbe...

    Oder man überlässt die Arbeit einem entsprechenden Profi.

  • Dadurch, dass Sie diese Frage, "WO" ich das Ganze eingeben muss, nie beantwortet haben (hatte ich in jedem Post gefragt), muss ich mir alles selbst zusammen reimen.


    Nein, bei der Suche hier im Forum bin ich nicht fündig geworden, sonst hätte ich keinen eigenen Thread eröffnet.


    Ja, ich bin kein Fachmann. Aber bisher konnte ich - mit Hilfe des Programmes und meinen nach und nach angeeigneten Kenntnissen - immer die Steuer selbst machen. Photovoltaik, Tuppergewerbe, Haus, Wohnungskauf waren dabei nie ein Problem. Das mit dem Trennen und dem gemeinsamen Haus ist halt leider nirgends ordentlich beschrieben.
    Es geht ja nicht nur um die Vermietung, sondern eben auch um den Kredit vom Haus, die Abschreibung etc. Bei der Beteiligung in der Einkommensteuererklärung wird ja nur auf Vermietung eingegangen!


    Ok. Also gebe ich meine Hälfte vom Haus nirgends in meiner Steuererklärung an, sondern lediglich in der Feststellungserklärung. Denn alles andere würde die Berechnungen verdoppeln. Aber richtig klingt das für mich nicht.
    Ich werde definitiv nicht wegen diesem einem kleinen Punkt mehrere tausend Euro einem "Fachmann" in den Rachen werfen, der mehr Fehler macht als ich. Das ist nämlich meine Erfahrung bisher.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, ich bin kein Fachmann. Aber bisher konnte ich - mit Hilfe des Programmes und meinen nach und nach angeeigneten Kenntnissen - immer die Steuer selbst machen. Photovoltaik, Tuppergewerbe, Haus, Wohnungskauf waren dabei nie ein Problem. Das mit dem Trennen und dem gemeinsamen Haus ist halt leider nirgends ordentlich beschrieben.

    https://www.buhl.de/wiso-softw…ststellungserkl%C3%A4rung
    https://www.buhl.de/wiso-softw…php/Search/?q=beteiligung


    Es geht ja nicht nur um die Vermietung, sondern eben auch um den Kredit vom Haus, die Abschreibung etc. Bei der Beteiligung in der Einkommensteuererklärung wird ja nur auf Vermietung eingegangen!

    Nach den ganzen Erläuterungen oben, was glaubst Du wohl, wie man die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ermittelt? Die Anlage V hast Du Dir aber auf allen Seiten einmal angeschaut, oder?


    Ok. Also gebe ich meine Hälfte vom Haus nirgends in meiner Steuererklärung an, sondern lediglich in der Feststellungserklärung.

    Auch auf die Gefahr, mich hier zu wiederholen: falsch


    Denn alles andere würde die Berechnungen verdoppeln. Aber richtig klingt das für mich nicht.

    Eben nicht. In der Feststellungserklärung erfolgt die Einkunftsermittlung und damit dann deren Überprüfung und Feststellung durch das FA. In der ESt-Erklärung wird nur das Ergebnis der Feststellungserklärung angegeben, damit es da dann mit dem persönlichen Steuersatz der Einkommensteuer unterworfen wird.


    Ich werde definitiv nicht wegen diesem einem kleinen Punkt mehrere tausend Euro einem "Fachmann" in den Rachen werfen, der mehr Fehler macht als ich. Das ist nämlich meine Erfahrung bisher.

    Da muss ich mir jetzt ehrlich gesagt eine Bemerkung wirklich verkneifen. :censored:


    Mangels Beantwortung meiner Nachfrage habe ich den Thread auf gut Glück ins Unterforum für WISO steuer:Sparbuch verschoben.

  • Das witzige ist, Sie haben die eigentliche Frage des "WO" immer noch nicht beantwortet.


    Feststellungserklärung: hier sind nur Angaben zu Einkünften vorgesehen bzw. Sonderwerbungskosten. Also keine Ausgaben.
    Lediglich in der EÜR kann ich alle Einkünfte und Ausgaben eintragen.


    Einkommensteuererklärung: hier gibt es den Punkt Immobilien. Dort habe ich alle Eintragungen gemacht. Es handelt sich um ein Haus, was teilweise selbst genutzt wird, der kleine Rest vergünstigt vermietet. Dort kommt jetzt ein Verlust raus, dieser müsste jedoch auf uns beide aufgeteilt werden.
    In der Einkommensteuererklärung gibt es außerdem den Punkt "Beteiligungen", da kann ich das Ergebnis aus der Feststellungserklärung eingeben.


    So wie ich es sehe, ist es wie in meinem ursprünglichen Post: ich muss alle Eintragungen aus dem Punkt "Immoblien" neu machen, nämlich in der Feststellungserklärung, dort in der EÜR (da WISO ja nicht in der Lage ist, die Daten aus dem File der Einkommensteuererklärung zu übernehmen - zumindest nicht offensichtlich; genau das war es, was ich ursprünglich vermeiden wollte, da es Stunden kosten wird). Dann trage ich das Ergebnis unter "Beteiligungen" ein und lasse "Immoblien" bei jedem von uns leer, da alle Angaben dort ja wieder die Berechnung der Steuer verändern würden und die Angaben unter der Feststellungserklärung bzw. "als Fußnote" bei den Beteiligungen gemacht sind.


    P.S.: nach diesem Erlebnis werde ich keine WISO Software mehr kaufen und auch meinen anderen Kollegen davon abraten. Ich habe bisher diese Software und den Support auf diesen Forum-Seiten geliebt, da man sich als Laie gut einarbeiten und seine Steuer damit selbst machen konnte. Aber dank Ihnen bin ich von dieser Feststellung nun weit weg. In den Links von Ihnen haben Sie mir bewiesen, dass Sie jedem solch nützliche Tipps geben (in den paar Threads wo es dann auch wirklich um die Themen von meinem Problem ging). Sie gehen nie auf die eigentliche Fragestellung ein, sondern beleidigen die User hier. Wenn ich ein Fachmann wäre, müsste ich dieses Forum nicht nutzen. Ich wollte lediglich eine Auskunft. Diese habe ich immer noch nicht erhalten, immer nur einzelne kleine Bruchstücke, die niemanden helfen. Also selbst, wenn jemand zukünftig das gleiche Problem haben sollte, wird er/ sie aus diesem Thread nicht schlau, dabei sollten doch alle davon profitieren. Wie in Ihren anderen kommentierten Theads auch...


    Sie sollten wirklich keine Antworten mehr auf Fragen von Laien geben. Gehen Sie bitte nur in die Threads, wo Steuerberater Fragen stellen... Evtl. klappt es da besser.


    Übrigens: ich habe Ihnen nie das "Du" angeboten. Das mache ich nur bei netten Leuten.

  • Ok. Also gebe ich meine Hälfte vom Haus nirgends in meiner Steuererklärung an, sondern lediglich in der Feststellungserklärung. Denn alles andere würde die Berechnungen verdoppeln. Aber richtig klingt das für mich nicht

    Falscher kannst du nicht mehr liegen.


    Also:
    Du nimmst den hälftigen Anteil erst einmal in der Einkommensteuererkläung deines Mannes ganz raus. Dann machst du die Erklärung zur gesonderten und einheitliche n Feststellung. Hier kommen alle Einnahmen und Ausgaben für das Haus hinein, natürlich musst du auch den Anteil vermietet bzw. verbilligt vermietet mit angeben. Die Fragen dort der Reihe nach beantworten, dann ergibt sich das meiste. Nicht vergessen: du und dein Noch-Ehemann seid die Feststellungsbeteiligten. Das Ergebnis wird auf die Feststellungsbeteiligten verteilt (in deinem Fall höchstwahrscheinlich 50:50). Dieses Ergebnis - und nur dieses - gibst du dann bei dir und bei deinem Mann in der Anlage V+V als Anteile an einer Grundstückgemeinschaft ein. So wird ein Schuh daraus.


    Alles andere muss dir ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe sagen (Lohnsteuervereine dürfen das auch nicht). Es gibt nämlich daneben einiges zu beachten, auch z.B. Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben.

  • hier sind nur Angaben zu Einkünften vorgesehen bzw. Sonderwerbungskosten. Also keine Ausgaben.
    Lediglich in der EÜR kann ich alle Einkünfte und Ausgaben eintragen.

    Dann hast du dir die Erklärung einfach noch nicht angesehen! Du musst auch einmal etwas tiefer gehen und nicht schon nach den ersten Zeilen sagen, das ist nichts für mich.


    Und wie gesagt: miwe4 rät zu einem Gang zum Steuerberater - ich auch. Du hast absolut keine Ahnung und kannst dich und deinen Noch-Ehemann in ziemliche Schwierigkeiten bringen, die dann unter Umständen sehr viel teurer werden als der Steuerberater. Ein Erstberatung darf übrigens maximal 190 Euro kosten.


    ich muss alle Eintragungen aus dem Punkt "Immoblien" neu machen, nämlich in der Feststellungserklärung, dort in der EÜR (da WISO ja nicht in der Lage ist, die Daten aus dem File der Einkommensteuererklärung zu übernehmen - zumindest nicht offensichtlich; genau das war es, was ich ursprünglich vermeiden wollte, da es Stunden kosten wird)

    Ja - aber in der Feststellungserklärung, nicht in deiner Einkommensteuererklärung!


    Dann trage ich das Ergebnis unter "Beteiligungen" ein und lasse "Immoblien" bei jedem von uns leer, da alle Angaben dort ja wieder die Berechnung der Steuer verändern würden und die Angaben unter der Feststellungserklärung bzw. "als Fußnote" bei den Beteiligungen gemacht sind.

    Ob bei Beteiligungen oder unter Immobilien - beides landet bei den Einkünften aus V+V, wenn du es richtig eingibst.


    nach diesem Erlebnis werde ich keine WISO Software mehr kaufen und auch meinen anderen Kollegen davon abraten.

    Was hat das mit der Software zu tun, wenn du die grundlegende Vorgehensweise nicht kennst? Auch andere Programme (und ich kenne einige) setzen voraus, dass man weiß, ob etwas in die Einkommensteuererklärung gehört oder ob eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung notwendig ist. Das kann kein Programm!


    Sie sollten wirklich keine Antworten mehr auf Fragen von Laien geben. Gehen Sie bitte nur in die Threads, wo Steuerberater Fragen stellen... Evtl. klappt es da besser.

    Das ist deine ganz vereinzelte Meinung. Steuerberater fragen ganz anders und antworten auch ganz anders.


    Übrigens: ich habe Ihnen nie das "Du" angeboten. Das mache ich nur bei netten Leuten.

    Hier im Forum wird prinzipiell geduzt - das muss hier niemanden angeboten werden.

  • Danke "Nesciens"!


    Also ist es so, wie in meinem letzten Post geschrieben, richtig?
    "So wie ich es sehe, ist es wie in meinem ursprünglichen Post: ich muss alle Eintragungen aus dem Punkt "Immoblien" neu machen, nämlich in der Feststellungserklärung, dort in der EÜR (da WISO ja nicht in der Lage ist, die Daten aus dem File der Einkommensteuererklärung zu übernehmen - zumindest nicht offensichtlich; genau das war es, was ich ursprünglich vermeiden wollte, da es Stunden kosten wird). Dann trage ich das Ergebnis unter "Beteiligungen" ein und lasse "Immoblien" bei jedem von uns leer, da alle Angaben dort ja wieder die Berechnung der Steuer verändern würden und die Angaben unter der Feststellungserklärung bzw. "als Fußnote" bei den Beteiligungen gemacht sind."


    Im Endeffekt ist es so, dass alles, was bisher in dem Bereich "Immobilien" stand in die Feststellungserklärung muss und raus aus der eigentlichen Einkommensteuererklärung. Da kommt dann nur beim Punkt "Beteiligungen" das Ergebnis der Feststellungserklärung rein.
    Richtig?