Frage zu offenen Posten / Rücklagendifferenzen

  • Hallo,
    ich steh mal wieder auf dem Schlauch. Folgender Bestandteil der Jahresabrechnung (Bereich Rücklagen) macht mir zu schaffen.
    Die Gesamtabrechnung der Rücklagen lässt für einen Eigentümer einen Fehlbetrag von 6 Cent entstehen.
    Das rührt von "krummen" MEA-Werten...egal.
    Was mache ich buchhalterisch mit diesen 6 Cent ?
    Der Eigentümer hat den Betrag überwiesen, da die Hausgeldabrechnung Sammelliste "korrekt" ist.
    Die Offenen Posten pro Personenkonto umfassen aber nur Beträge aus der Betriebskostenabrechnung, Fehlbeträge aus der Rücklagenabrechnung sind da nicht enthalten.
    Somit habe ich nun eine Differenz von 6 Cent im Personenkonto ... den OP kann ich natürlich ausbuchen oder löschen.
    Das löst aber noch nicht meine Frage, wie ich mit dem Kleinbetrag auf dem Girokonto buchhalterisch umgehen sollte. Der muss ja da eigentlich weg ...?


    Falls jemand einen Tipp hat :S


    ^^





    Zuführung zur Rücklage Instandhaltung 562,50
    abzgl. Rücklagenvorauszahlungen Instandhaltung 562,44
    12 x 46,87 €
    Nachzahlung
    0,06 €

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Die Abrechnung, die Sammelliste und auch die offenen Posten aus der Abrechnung müssten diese Rücklagendifferenz voll mit ausweisen. In der Gesamtliste gibt es eine Summenspalte, da sollte ebenfalls die Rücklagendifferenz enthalten sein. VOR der Abrechnung entsteht diese Differenz manchmal, das ist richtig.
    Die Buchung der Rücklagen ist kompliziert: Obwohl Du Rundungsdifferenzen zwischen Soll und Ist hast, kannst Du den ganzen Sollbetrag als Zuführung zur Rücklage buchen (falls es keine großen Rückstände gibt), jedenfalls handhabe ich das so. Der Restbetrag wird dann im darauf folgenden Jahr in der Hausgeldabrechnung mit ausgeglichen.
    Unterjährig willst Du doch nicht dauernd den Vorauszahlungsbetrag ändern. Der offene Posten orientiert sich an der Höhe der monatlichen Sollzuführung, nicht an der abzurechnenden echten Rücklagendifferenz. Ein nicht immer vermeidbarer Rundungsfehler ist hier also quasi mit "eingeplant".
    Man kann aber oft Rundungsfehler vermeiden, wenn man die jährliche Verpflichtung in die IHR so beschließt, dass die Vorauszahlung ohne Rundungsdifferenzen aufgeht: Wenn die auf MEA 1/1000 oder 1/10000 genau festgelegt sind, lässt sich ein Jahresbeitrag von 10 bzw. 100 Euro bzw. Vielfaches davon verteilen. Um monatlich ohne Differenz auszukommen, muss das Ganze dann noch durch 12 teilbar sein, also sind die Grenzen dann 120 bzw. 1200 Euro. Eine Sollzuführung von 3600 Euro lässt sich bei 10000 tel MEA also z.B. ohne Differenz verteilen.