Afa - Ratenkauf

  • Hallo,
    ich hätte eine Frage bezgl AFA / Abschreibung.


    Ich habe mir im September 2016 einen neuen PC zugelegt.
    Diesen habe ich selbstverständlich als Anlagevermögen 2016 (Auf 3 Jahre) angelegt. In der EÜR taucht dieser auch selbstverständlich aus.
    Der PC ist ein Ratenkauf (0% Finanzierung). Da ich eine Rechnung bekomme habe, konnte ich die Märchensteuer im selben Jahr geltend machen.


    Soweit so gut.
    Die Frage ist: Wie kontiere bzw trage ich die monatlichen Raten von 50 € in der EÜR korrekt ein? Und sollte ich dann die Rate ohne Mwst angeben?


    Vielleicht gibt es ja jemanden, der ein wenig Licht ins Dunkel bringen kann.


    Vielen Dank :)

  • Hallo, ich habe mich ein wenig schlau gemacht. Vielleicht kann das jemand bestätigen ob ich richtig liege.


    Als erstes muss ich die Finanzierung (der PC ist ja quasi ein Darlehen) als Darlehen buchen.


    Also:
    1. Freie Buchung - Betrag: Komplettbetrag des PCs - Konto 1705 S an 1200 K .


    Dann jeweils die monatlichen Raten:
    2. Freie Buchung - Betrag: Rate - Konto 4830 H an 1705 K.


    Die einzige Frage ist noch die Sache der Märchensteuer.
    Da man ja bei Finanzkauf die Umsatzsteuer im selben Jahr komplett geltend machen kann und das Darlehen nur ohne Steuer eingeben kann (Gibt das Programm vor)
    müsste ich ja logischerweise die Raten auch ohne Steuer buchen.


    Wäre super wenn jemand mir das jemand bestätigen könnte.


    Vielen Dank.

  • Hallo Maulwurf23,
    das klingt plausibel.


    Natürlich muss ich die komplette Summe incl. Steuer als Darlehen angeben. Mach ja auch Sinn.
    Dann erübrigt sich auch die Frage bezgl. Steuern der Rate.


    Vielen Dank. Jetzt bin ich schlauer. :)

  • Eine Frage hätte ich noch. Upps :)


    Die EÜR für 2017 ist ja schon in Arbeit.
    Hier gebe ich selbstverständlich weiter die Raten entsprechend wie oben beschrieben ein.


    Muss ich in 2017 nun auch wieder eine Buchung mit dem Anlagekonto an 1705 über den Gesamtbetrag tätigen oder reicht das nun aus die Raten einzubuchen?


    Danke im Voraus.

  • Moin,


    die Buchung des Anlagevermögens ist in 2016 ja schon erfolgt. Dazu wird dann die Abschreibung am 31.12. gebucht (und in den Folgejahren).


    Do könntest zum 01.01. einen Saldovortag auf dem Konto ,1705 mit der Restsumme buchen - müssen musst Du nicht, da bei der EUR keine Bestände erfasst werden ( müssen); Du hättest dann aber auf dort eine Übersicht, was "noch offen" ist :search:


    Viele Grüsse
    Maulwurf


    Nachtrag: um präzise zu antworten: also nein :)