Progressionsvorbehalt bei auslädischen Einkünften

  • Hallo,


    mein Ehemann arbeitet in der Schweiz, hatte jedoch in 2016 einen Wohnsitz sowohl in der Schweiz (Business Wohnung) als auch in Deutschland (Wohnsitz der Familie). Wir sind somit in DE unbeschränkt steuerpflichtig.


    Wir haben vom Finanzsamt einen Steuer-Vorauszahlungsbescheid erhalten. Die darin aufgeführten Zahlen stimmen mit denen, die ich in meiner Wisio-Steuererklärung über die Steuer Schnellberechnung ermittelt habe, im Wesentlichen überein. Sowohl Wisio als auch das Finanzamt kommen in etwa auf das gleiche zu versteuerte Einkommen. So weit, so gut.


    Das Finanzamt nimmt nun das zu versteuerte Einkommen und wendet darauf den Steuersatz laut Splittingtabelle an.
    Die Wisio Software jedoch zieht das Bruttgehalt für Ermittlung des Steuersatzes heran und wendet diesen Steuersatz dann auf das zu versteuere Einkommen an. Die Differenz zum Finanzsamt ist somit erheblich...


    Wo liegt der Fehler? ?(


    vielen Dank im Voraus für eure Hilfe

  • Ja das meinte ich, sorry.
    Vielleicht noch ein zusätzlicher Hinweis: mein Mann gilt als Grenzgänger, d.h. er zahlt in der Schweiz auf sein schweizer Lohn 4,5% Steuer, die in Deutschland angerechnet werden.

  • Ich glaube, ich habs gefunden....
    Es hat etwas mit der Datumsangabe zu tun, wie lange man in DE gewohnt hat. Davon hängt ab, ob der Progressionsvorbehalt angewendet wird oder nicht.