Hallo,
FA hat sich soeben schriftlich gemeldet und ich möchte doch bitte die EÜR in elektronischer Form übertragen. Das habe ich natürlich auch bei Abgabe gemacht. Weiß nicht warum die das jetzt nochmal schreiben. Aber, dadurch habe ich mir die Sendeberichte mal angesehen und mir ist was anderes aufgefallen. Dort steht:
- bei der Einkommensteuererklärung 2016 --> Steuerbescheid-Rückübermittlung JA
- bei der EÜR --> Steuerbescheid-Rückübermittlung NEIN
Ist das normal das die EÜR nicht Rückübermittelt wird? Ich kann mich nicht erinnern das irgendwo deaktiviert zu haben.