EÜR Steuerbescheid-Rückübermittlung

  • Hallo,


    FA hat sich soeben schriftlich gemeldet und ich möchte doch bitte die EÜR in elektronischer Form übertragen. Das habe ich natürlich auch bei Abgabe gemacht. Weiß nicht warum die das jetzt nochmal schreiben. Aber, dadurch habe ich mir die Sendeberichte mal angesehen und mir ist was anderes aufgefallen. Dort steht:


    - bei der Einkommensteuererklärung 2016 --> Steuerbescheid-Rückübermittlung JA
    - bei der EÜR --> Steuerbescheid-Rückübermittlung NEIN


    Ist das normal das die EÜR nicht Rückübermittelt wird? Ich kann mich nicht erinnern das irgendwo deaktiviert zu haben.

    • Offizieller Beitrag

    Weiß nicht warum die das jetzt nochmal schreiben.

    Übersendung an zutreffende Steuernummer? Sagt der Sendebericht tatsächlich, dass die EÜR zutreffend gesendet worden ist? Ggf. dann noch einmal mit dem FA sprechen.


    Ist das normal das die EÜR nicht rückübermittelt wird? Ich kann mich nicht erinnern das irgendwo deaktiviert zu haben.

    Was soll denn an einer EÜR rückübermittelt werden? ?(

  • Das könnte evtl. das Problem sein. Ich habe ja alles mit meinem Zertifikat versandt. Aber meine Frau hat das Gewerbe (aber gemeinsame Veranlagung).
    Vielleicht hängt das irgendwie damit zusammen.
    Werde morgen mal anrufen und nachfragen.


    Wegen Rückübermittlung: weiß nicht was da zurück übermittelt werden soll. Hätte gedacht halt die Werte damit man anschließend mit dem Programm vergleichen kann.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe ja alles mit meinem Zertifikat versandt. Aber meine Frau hat das Gewerbe (aber gemeinsame Veranlagung).
    Vielleicht hängt das irgendwie damit zusammen.

    Das sollte kein Problem sein. Ansonsten hättest Du gar nicht senden können. Was sagt denn das Sendeprotokoll nun dazu?


    Wegen Rückübermittlung: weiß nicht was da zurück übermittelt werden soll. Hätte gedacht halt die Werte damit man anschließend mit dem Programm vergleichen kann.

    Das FA erstellt Dir keine berichtigte EÜR, es teilt Dir im ESt-Bescheid nur etwaige Abweichungen von den erklärten Angaben mit.

  • 1. Sendebestätigung:
    Art der Erklärung: Einkommensteuererklärung mit Transfernummer, Telenummer und Sendebestätigung.


    2. Sendebestätigung:
    Art der Erklärung: Anlage EÜR mit Transfernummer, Telenummer und Sendebestätigung.


    Sollte also alles übertragen worden sein.

  • Ich habe nun mit dem FA gesprochen und mir wurde gesagt, dass soweit alles ok ist und die EÜR auch elektronisch übermittelt wurde. Daher muss ich diesbezüglich nichts weiter unternehmen. War wohl ein Fehler ihrerseits.


    Bezüglich Rückübermittlung: Ich dachte, es wäre so wie bei der Einkommensteuer. Hier werden die Daten ja auch Rückübermittelt und das WISO Programm kann dann die Abweichungen zuordnen und anzeigen, was anders bewertet wurde als die ursprüngliche Erklärung.